#0, Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Bandit am 11-Aug-08 um 11:04 Uhr
Hallo,mich würde mal interessieren, wie manche Größenbeschränkungen auf Fahrgeschäften in Freizeitparks zustande kommen. Denn ich kann so manche einfach nicht wirklich nachvollziehen, vielleicht gibt es ja aber auch ganz einfache Erklärungen dazu.
Ein Beispiel:
Auf Dora's Big River Adventure ist die TÜV-Vorgabe 1,20m. Selbst mit Begleitung Erwachsener darf diese Größe nicht unterschritten werden.
Auf vielen anderen Log Flumes dürfen aber Kinder unter 1,20m in Begleitung eines Erwachsenen an der Fahrt teilnehmen.
Wie kommt sowas zustande?
Ein zweites Beispiel:
Der schöne Break Dance aus dem CentrO Park ist ab 1m "freigegeben".
Der ehemalige Einschlaf-Break Dance aus dem Movie Park war ab 1,20m?
Ein drittes Beispiel:
Die Schiffschaukel im Kernwasserwunderland ist ab 1,30m.
Es gibt genügend Schiffschaukeln (Heide-Park, CentrO Park, Fort Fun), wo Kinder ab 1m an der Fahrt teilnehmen dürfen.
Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, hätte hier noch viele andere Beispiele aufzählen können.
Wer kann mir erklären, wodurch solche doch starken Größenunterschiede zustande kommen?
Gruß Bandit
#1, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Tron am 11-Aug-08 um 11:13 Uhr
>mich würde mal interessieren, wie manche Größenbeschränkungen auf Fahrgeschäften in
>Freizeitparks zustande kommen. Denn ich kann so manche einfach nicht wirklich
>nachvollziehen, vielleicht gibt es ja aber auch ganz einfache Erklärungen dazu. Oftmals wohl nur durch "Gutdünken" des TÜV-Mitarbeiters. Es gibt Messungen der Belastung, z.B. die Verzögerung (Bremswirkung) bei Wildwasserbahnen, welche dann als Maßstab für die Altersbeschränkung gelten. Ob es da Tabellen o.ä. gibt, weiß ich allerdings nicht.
Bei Achterbahnen wird oftmals auch mit Testpersonen (sprich: Kindern verschiedener Körpergrößen) überprüft, ob der Bügel (im Stand!) das Kind fest genug auf dem Sitz hält und es sich nicht selbst daraus befreien kann.
Hier ist es natürlich schwachsinnig, wenn zwei identische Bahnen (z.B. Zierer Tivoli Coaster) vom TÜV mit unterschiedlichen Größenangaben versehen werden. Aber hier zählt dann wohl wieder eine Einzelfallentscheidung, Fertigungstoleranzen und die Einschätzung des Prüfers.
Was letztlich dann in der TÜV-Zulassung steht, ist dann nunmal bindend. Natürlich ergibt sich für den Park-Mitarbeiter dadurch ein gewisses Argumentationsproblem, wenn ein baugleiches Fahrgeschäft in Park A schon ab 1m benutzt werden darf, in Park B aber nur ab 1,20m...
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#3, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Bends am 11-Aug-08 um 11:58 Uhr
>Oftmals wohl nur durch "Gutdünken" des TÜV-Mitarbeiters. Es gibt Messungen der
>Belastung, z.B. die Verzögerung (Bremswirkung) bei Wildwasserbahnen, welche dann als
>Maßstab für die Altersbeschränkung gelten. Ob es da Tabellen o.ä. gibt, weiß ich
>allerdings nicht. Aber dieser Wert dürfte doch, je nach Wasserstand, unterschiedlich sein, oder?
Bei den Schiffschaukeln könnte ich mir vorstellen, das dies dort Fabrikatsabhängig ist. Die erwähnten Schaukeln sind ja allesamt Huss Piraten, bis auf das Exemplar im KeWuLa, welches eine Zamperla Schaukel ist. Die Bügelkonstruktion ist dort anders als bei Huss.
Huss hat ja die Bügel, die es schwierig bzw unmöglich machen, sie raus zu befreien.
Beim Breaker ist es wohl so, das die zusätzlichen Fussrasten, die das Exemplar im Centro Park schon hat, ausschlaggebend sind. Daneben gab es dort ja auch schon die Höcker, bevor diese zur Vorschrift wurden, die eben ein Durchrutschen verhindern. Wahrscheinlich deshalb die Freigabe ab einem Meter.
#4, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Tron am 11-Aug-08 um 12:23 Uhr
>>Oftmals wohl nur durch "Gutdünken" des TÜV-Mitarbeiters. Es gibt Messungen der
>>Belastung, z.B. die Verzögerung (Bremswirkung) bei Wildwasserbahnen, welche dann als
>>Maßstab für die Altersbeschränkung gelten. Ob es da Tabellen o.ä. gibt, weiß ich
>>allerdings nicht.
>
>Aber dieser Wert dürfte doch, je nach Wasserstand, unterschiedlich sein, oder? Und je nach Abfahrtshöhe, Fließgeschwindigkeit des Wassers, Beladung des Boots, etc... Natürlich.
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#2, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Christian Ahuis am 11-Aug-08 um 11:39 Uhr
Diese Frage stellen sich Parks auch häufig...
Zwar nennst Du oben positive (im Sinne der Kinder) Beispiele für den CentrO.PARK, aber beim Wellenflieger hingegen sieht es schon wieder schlecht aus.Der Wellenflieger darf von Kindern zwischen 1 Meter und 1,40 (!) Meter nur im Doppelsitz mit Schultersicherheitsgurt gefahren werden. Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, wie häufig der CentrO.PARK Besucher hat, die sich beschweren, weil auf der Kirmes oder auch in anderen Parks die Kinder häufig schon alleine fahren dürfen.
Beispiele:
Movie Park ab 1,20 Meter
Fort Fun ab 1 Meter mit Gurt ab 1,20 Meter ohne Gurt
Europa Park ab 1,20 Meter
Zum Thema ASR Break Dance und Wellenflieger: Im Movie Park und im CentrO.PARK prüft übrigens der TÜV Nord...
#5, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von WP am 11-Aug-08 um 13:26 Uhr
Letzte Bearbeitung am 11-Aug-08 um 13:29 Uhr ()
1) Grundsätzlich ist da einmal das Rückhaltesystem ein wichtiges Maß - d.h. - je besser ein Rückhaltesystem einen kleinen Kinderkörper halten kann, desto eher ist eine Freigabe für Kinder vorhanden.2) Ich nenne es einmal unerwartete, ruckartige Bewegungen (der Gondeln, etc.). Wenn hier kein Rückhaltesystem vorhanden ist, kann sich ein Kind an Haltegriffen, Bootsarand, etc. festhalten oder nicht.
3) Persönliche Einschätzung des TÜV-Mitarbeiters, grundlegende Normen - etc.
Jeder TÜV-Mitarbeiter hat seine Vorschriften, die er genauestens befolgt - und in den meisten Fällen benötigt man ein genaues Insiderwissen über die technischen Hintergründe einer Attraktion, um die Altersgrenzen- bez. Größenangaben verstehen zu können. Hat man dieses Insiderwissen nicht, dann glaubt man hier wurde gewürfelt oder ähnliches.
Nicht unwichtig ist aber auch, wie geschickt der Besitzer mit dem TÜV verhandelt.
#6, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Bandit am 11-Aug-08 um 16:33 Uhr
Letzte Bearbeitung am 11-Aug-08 um 16:34 Uhr ()
Letzte Bearbeitung am 11-Aug-08 um 16:33 Uhr ()
< Diese Frage stellen sich Parks auch häufig...Gut zu wissen
Einige Dinge sind ja noch nachvollziehbar, bei anderen wird es für mich dann doch schon schwieriger, aber nun gut, so ist das nun mal.
Was ich persönlich immer ganz toll finde sind die "Meßstationen" für die Größe an den Fahrgeschäften.
Unser Sohnemann bekommt so gerade eben die 1,20m zusammen.
Das dann an den Attraktionen nachgemessen wird ist völlig in Ordnung. Im Heide-Park hatten wir jetzt das Vergnügen, an 3 Fahrgeschäften 3 unterschiedliche Messergebnisse zu erzielen
Break Dance war er dicke 2cm über der 1,20m - Markierung. Toll haben wir uns gedacht, gehen wir mal zum Magic rüber. Hui, hier passte es nur noch so eben, aber er hat die nötige Größe gehabt.
Klasse, dann gehen wir mal rüber zur Bobbahn, dann darf er dort ja endlich auch mal ne Runde mit drehen. Hier kam der Mitarbeiter dann mit einer transportablen Messlatte. Aber ist ja kein Problem, er hat ja schon 2 mal nachgewiesen, das er die nötige Größe hat.
Denkste, hier fehlten dann auf einmal ein paar Zentimeter. Da haben wir erstmal ein dummes Gesicht gemacht. Das der Mitarbeiter vor Ort nichts dafür kann ist klar, aber man sollte doch erwarten können, das man überall im Park die gleichen Ergebnisse erzielt und nicht Unterschiede von mehreren Zentimeter hat.
Somit war es dann doch nichts mit der ersten Bobfahrt.
Gruß Bandit
#7, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von MariesPapa am 11-Aug-08 um 16:47 Uhr
>
>Somit war es dann doch nichts mit der ersten Bobfahrt.
>Dann schnell nach Efteling: ab 1 Meter...
Gruß
Jens
Ich war NICHT in der Disco!
#8, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Bandit am 11-Aug-08 um 18:30 Uhr
>Dann schnell nach Efteling: ab 1 Meter...Neeeee, Daumen drücken und hoffen, das er bis zum September die nötigen mm dazu hat. Dann starten wir mal einen neuen Versuch (vielleicht haben die dort dann ja auch ne neue Messlatte oder eine, die stimmt).
Oder ich muss noch ein paar Buffalos mit ner 5cm dicke Sohle kaufen
Gruß Bandit
#9, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von sven am 12-Aug-08 um 17:19 Uhr
Wie groß misst ihr ihn den Zuhause.
#10, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Smoerf am 13-Aug-08 um 02:38 Uhr
>Wie groß misst ihr ihn den Zuhause. Wofür ist diese Information interessant?
Die Größenmessung zu Hause dürfte die Mitarbeiter im Park i.d.R. nicht davon überzeugen, dass jemand der vor Ort nicht die passende Größe hat dennoch mitfahren darf.
Gruß
Smoerf
Regel No. 16: Bringe keine Ausreden, sondern Ergebnisse!
#11, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von sven am 13-Aug-08 um 13:48 Uhr
Mich interessiert wie falsch die Messungen im Park waren, bzw. welche am genausten war.
#12, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Bandit am 13-Aug-08 um 15:04 Uhr
Ob wir nun 1,22m oder 1,18m messen spielt für die Parkinternen Unterschiede letzendlich keine Rolle, oder?Aber um Deine Frage zu beantworten, am genauesten war wohl die Messung am Magic mit den genau 120 cm.
Gruß Bandit
#13, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Euromaus am 16-Aug-08 um 16:17 Uhr
Wie die verschiedenen Tüv Vorgaben , gerade an gleichen Attraktionen zustande kommen ist auch für mich ein unding.Immer wieder, auch gerade deshalb, kommt es zu riesigen Steitereien zwischen Mitarbeitern und Besuchern , wenn ein Kind eine Attraktion nicht fahren darf die es schon x-mal in anderen Parks gefahren ist.
Hier einige Beispiele die mir aufgefallen sind.
Peter Pan (Europa-Park) : Ab 1m. und 4 Jahre. Unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Wellenhopser (Holiday-Park): Ab 3 Jahre. Keine größen Vorgabe. Unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Gleiche Attraktion. Gleicher Hersteller. Unterschiedliche Vorschrieften. WARUM???
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Kaffetassen-Karussel:
Europa-Park: Ab 4 Jahre und 1m. Unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Tripstrill: Keine Alters und Größenbeschränkung. Das heißt es dürfen Babys mitfahren. Aber unter 1m. nur in Begleitung eines Erwachsenen. (Und Tripstrill hat bestimmt auch denn Tüv-Süd.)
Movie-Park: Keine Alters und Größenbeschränkung. Aber unter 1m. nur in Begleitung eines Erwachsenen.
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Europa-Park: Tiroler-Wildwasserbahn: Ab 4 Jahre und 1m.
Holiday-Park: Teufelsfässer-Wildwasserbahn: Ab 3 Jahre. Keine Größenbeschränkung.
Also meiner Meinung nach sind die Teufelsfässer im Holiday-Park, schlimmer als die Wildwasserbahn im Europa-Park. Daher kann ich auuch diese unterschiedlichen Regelungen nicht verstehen.
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Piraten in Batavia (Europa-Park) und Hollywood-Tour (Phantasialand) Ohne alters und Größenbeschränkung.
Ice Ace Adventure (Movie-Park) erst ab 0,90m.
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Wäre sehr schön wenn jemand das Rätsel, der unterschiedlichen Regelungen lösen könnte!
#14, RE: Wie kommen TÜV Vorgaben zustande
Geschrieben von Maadla am 16-Aug-08 um 22:52 Uhr
>-----------------------------------------------------------------------------------------
>Kaffetassen-Karussel:
>
>Europa-Park: Ab 4 Jahre und 1m. Unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
>
>Tripstrill: Keine Alters und Größenbeschränkung. Das heißt es dürfen Babys mitfahren.
>Aber unter 1m. nur in Begleitung eines Erwachsenen. (Und Tripstrill hat bestimmt auch
>denn Tüv-Süd.)
>
>Movie-Park: Keine Alters und Größenbeschränkung. Aber unter 1m. nur in Begleitung eines
>Erwachsenen.
>
>----------------------------------------------------------------------------------------Die Movie-Park-Tassen kenne ich nicht, aber ich bringe mal noch die Tassen aus dem Legoland Deutschland (Technoschleuder) ins Spiel. Hier liegt die Mindestgröße bei 110 cm und 4 Jahre und in Begleitung eines Erwachsenen bis 120 cm und 6 Jahre.
Die Tripsdriller Tassen sind in meiner Erinnerung viel langsamer in der Geschwindigkeit als die Tassen im Europa Park. Die im Legoland sind nochmals eine gute Ecke schneller als die im Europa Park.
Was die Tassen angeht, ist hier wohl die Größenbeschränkung u. a. von der jeweiligen Drehzahl abhängig.
#15, Movie Park
Geschrieben von heiko am 17-Aug-08 um 23:20 Uhr
Hallo,phantastisch, dass dieses Thema gerade jetzt kommt, denn wir hatten vor kurzem das Vergnügen, permanente Unlogik im Movie Park erleben zu dürfen.
Ich kenne kaum einen Park in D, in dem so penibel und viel Größen- und Altersbeschränkungen gelten, auch gerade, was Kinderattraktionen betrifft.
Dora im Movie Park hat auch uns überrascht, zumal, wenn man z.B. im Heidepark ohne weiteres den Flume fahren darf. Ebenso die widersprüchlichen Angaben des Movie Parks: Avatar darf entweder ab 6 Jahren oder ab 120cm gefahren werden (laut Parkplan&Internet). Vor Ort zählt dann nur noch die Größe. Unser Besuch mit unserer 6jährigen 116cm großen Tochter war eine kleine Enttäuschung, da sie vieles nicht fahren durfte, was in anderen Parks kein Problem ist (s. Jet Ski, Flume, etc.), während sie dann aber alle kleinen Achterbahnen fahren darf.
Wir durften nicht mal im Hochgeschwindigkeits-Ride von Swiper Photos machen...hui...
Der Movie Park ist sehr extrem und teilweise nicht nur unlogisch sondern auch noch entgegen den eigenen Angaben widersprüchlich...Schade!
BTW: Wir planen einen BEsuch im HansaPark und zu meiner Schande, war ich noch nie dort. Wie schaut es aus mit einem 6-Jährigen 116cm Zögling?
Bis dann, Heiko
#16, RE: Movie Park
Geschrieben von Smoerf am 18-Aug-08 um 07:14 Uhr
>Ebenso die widersprüchlichen Angaben des Movie Parks:
>Avatar darf entweder ab 6 Jahren oder ab 120cm gefahren werden (laut
>Parkplan&Internet).Zumindest im Internet steht inzwischen nur noch die Größenangabe von mindestens 1,20 Metern.
Die Parkpläne sind vermutlich ebenso wie die Stempelhefte bereits vor der endgültigen Tüv-Abnahme gedruckt worden, so dass dort leider noch falsche Angaben verbreitet werden.
Gruß
Smoerf
Regel No. 16: Bringe keine Ausreden, sondern Ergebnisse!
#17, RE: Movie Park
Geschrieben von heiko am 18-Aug-08 um 08:37 Uhr
Hallo,ja das ist die Erklärung aber eben auch nicht mehr und macht es für mich noch unverständlicher. Gerade in Bezug auf die Reisepässe (die in meiner Auflistung der Fehlinformation ja sogar noch fehlten). Da gibt es einen für unter 6Jahre und die Kleinen dürfen nicht einmal all das fahren, was da drin steht.
Die Flyer für die Showzeiten können doch auch aktuell neu gedruckt werden. Ein Verweis auf diesen zu den geänderten Bestimmungen wäre wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung. Tja und wer dann wohl vor der TÜV Abnahme schon druckt, sollte dann die Mehrkosten im Nachhinein selber tragen...das kanns doch nicht sein...
Tschö
Heiko
#18, RE: Movie Park
Geschrieben von Christian Ahuis am 18-Aug-08 um 16:11 Uhr
Aktualität auf Hinweisschildern in den Parks ist natürlich Pflicht. Im CentrO.PARK werden die Flyer allerdings in einem Rutsch am Jahresbeginn gedruckt. Ein Nachdruck, sollte es Änderungen geben, wäre je nach Zeitpunkt zu teuer.Aktuell ist, neben den Schildern im sowie vor dem Park (dort sind alle Attraktionen aufgelistet) auch die interaktive Messlatte. Mit einem Maus-Move sieht man sofort, welche Attraktionen gefahren werden dürfen:
http://www.centropark.de/messlatte/messlatte.html
Außerdem verzichten wir im CentrO.PARK komplett auf Altersbeschränkungen und haben nur Größenbeschränkungen. Ein Alter kann ein Ride-Op ohnehin nicht zweifelsfrei beurteilen und Eltern würden, wenn Sie die Sicherheitsbeschränkungen nicht akzeptieren wollen, beim Alter eh lügen.
#19, Altersbeschränkungen
Geschrieben von fabred am 20-Aug-08 um 00:08 Uhr
Man kann einfach so auf Altersbeschränkungen verzichten? Ich dachte immer diese würden auch vom TÜV festgelegt?
#20, RE: Altersbeschränkungen
Geschrieben von Christian Ahuis am 20-Aug-08 um 14:03 Uhr
Darauf zu verzichten war in Absprache mit dem TÜV möglich. Unter diesen Vorrausetzungen werden im CentrO.PARK auch die Beschränkungen für die Attraktionen vorgelegt.