Letzte Bearbeitung am 22-Okt-03 um 10:25 Uhr ()
Im Legoland Deutschland werden bei den Attraktion die Mindestgröße und das Mindestalter angegeben.Beispiel:
Der Raupenritt ist ein schnelles Karussell. Eltern und Kinder haben hier gemeinsam Spaß.
Mindestgröße: 120 cm (in Begleitung eines Erwachsenen 90 cm)
Mindestalter: 8 Jahre (in Begleitung eines Erwachsenen 4 Jahre)
Das Verwundert mich etwas. Kannte ich doch bislang immer nur die Angabe von Mindestalter oder Mindestgröße. Bei weniger gefährlichen Fahrgeschäften, wie eine Wildwasserbahn wurde ein Mindestalter angegeben, bei Attraktionen wo der Körper gut gesichert werden muss, wie zum Beispiel bei Achterbahnen, die Mindestgröße.
Gibt es einen Grund, warum das Legoland beide Angaben macht? Sind das Vorgaben vom TÜV?
Natürlich kann man sagen, dass neben der Mindestgröße ein Kind auch eine gewisse geistige Reife haben muss um ein Fahrgeschäft zu fahren. Damit es zum Beispiel nicht während der Fahrt Aufsteht und Aussteigt. Und diese Reife könnte man am Alter festmachen. Andererseits entwickeln sich Kinder unterschiedlich schnell und die Begleitung eines Erwachsenen ist sowieso erforderlich.
Wer war den schon mal im Legoland Deutschland mit kleinen Kindern unterwegs? Wie streng werden die Vorgaben geprüft? Und wie wird das Alter geprüft? Nach Augenschein?
Oder anders gefragt: Macht es Sinn mit einem Kind, was schon 90 Zentimeter groß ist, aber noch keine 4 Jahre alt, in das Legoland zu fahren? Denn 4 Jahre, 90 Zentimeter scheint im Legoland die magische Grenz zu sein, zwischen „fast gar nichts fahren dürfen“ und „schon recht viel fahren dürfen“.
Wie sieht denn das im Legoland Billund aus? Auf der Internetseite vom dänischen Legoland habe ich keine Angabe zu Mindestalter/Mindestgröße gefunden.
Viele Grüße und vielen Dank!
Stefan
>Im Legoland Deutschland werden bei den Attraktion die Mindestgröße und das
>Mindestalter angegeben. Nicht nur dort. Auch im EP und HoPa sind Mindesalter und Mindestgröße angegeben.
Wie bei SiSta 11 Jahre und 1,40m. EGF 12 Jahre und 1,40m.
Ich kann mir aus Sportphysiologischer Sicht das nur so erklären, dass der TÜV geschätzt hat, dass die auftretenden G-Kräfte erst ab einem bestimmten Alter für die noch im Wachstum befindlichen Kinder nicht mehr schädlich sind.
Allerdings kann ich sagen, dass zumindest in den Basketball Jugendgruppen, die ich betreut habe, viele 10-jährige EGF und SiSta tauglich sind. Von der Körpermuskulatur sind diese natürlich Gleichaltrigen etwas voraus. Viele andere 14-jährige Computerkiddies hingegen nicht unbedingt.
Die Körpergröße ist natürlich immer einzuhalten, warum aber das Alter noch angegeben ist, hat selbst intensives googlen mir nicht erklären können (außer meine o.g. Vermutungen). Ich würde empfehlen, diese Entscheidung den Eltern zu überlassen, so wie das teletommy für EuroMir getan hat.
Ich plane, mit der dann 6-jährigen Tochter meiner Nachbarn vielleicht SFH zu besuchen. Wenn sie möchte und die Eltern dem zustimmen, kann die dort Superman, La Via Volta und Robin Hood fahren (ist jetzt 1,18m, wird garantiert die 1,20m im Frühjahr haben). Das 7-jährige Mädchen einer anderen Nachbarin ist 1,30m groß und könnte Eraser oder El Condor fahren. Verhältnismäßig zu den Altersbeschränkungen für EGF und SiSta finde ich das nicht.
Abschließend kann ich mich nur der Frage meines Vorredners anschließen.
Gruß
Marc