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Foren-Name: Movie Park Germany
Beitrag Nr.: 2300
#0, Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von coasterfan am 29-Jan-05 um 17:08 Uhr
VORTEILSANNAHME / Pädagogen erhielten bei Klassenfahrten zum "Movie Park Germany" Familienpässe. Bußgeldverfahren und Anklagen.


BOTTROP. Tatvorwurf Vorteilsannahme: Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt im großen Stil gegen Lehrer in Nordrhein-Westfalen, die im vergangenen Jahr nach Klassenfahrten zum Bottroper Freizeitpark "Movie Park Germany" so genannte "Familienpässe" im Wert von 250 Euro angenommen hatten. Diese berechtigten die Lehrer und ihre Familien dazu, später gratis sämtliche Freizeitparks der Betreiberfirma zu besuchen.

"Wir haben 219 Verfahren eingeleitet", bestätigte Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer. In zwei Drittel der Fälle sei das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt worden. Zahlreiche Lehrer hätten den Familienpass auch in den Müll geworfen. "In Einzelfällen wurde Anklage erhoben", sagte Kassenböhmer weiter. "Diese Betroffenen sind der Meinung, nichts Unrechtes getan zu haben." Sollte es zu einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme im Amt kommen, droht eine Geld-, im Extremfall sogar eine Haftstrafe von drei Jahren.

Laut Bezirksregierung Düsseldorf soll es landesweit rund 500 Verdachtsfälle gegeben haben. Beamtenrechtliche Schritte würden, insbesondere bei den eingestellten Fällen, nicht erwogen, betonte Sprecher Hans-Peter Schröder. Allerdings sei die Bezirksregierung dabei, einen Leitfaden zusammenzustellen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Die betreffenden Lehrer hatten mit ihren Klassen den Bottroper Freizeitpark besucht und zum Abschluss einen Umschlag bekommen. Darin befand sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht nur Werbematerial, sondern auch die Gratiskarte. Heraus kam die Sache, als einer mit einem Staatsanwalt verheirateten Lehrerin ebenfalls eine Gratiskarte überreicht wurde.

Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Parks wurde inzwischen gegen Zahlung einer Geldbuße in vierstelliger Höhe eingestellt. "Wir sehen ein, dass es falsch war, die Rechtslage ist ja klar", sagte Park-Sprecherin Antje Möller, "aber wir haben es aus Unwissenheit getan." (Mi/NRZ)


28.01.2005


Quelle



#1, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von Addi am 29-Jan-05 um 17:57 Uhr

Verstehe ich das richtig? Die haben einfach so "Familienpässe" im Wert von 250 Euro VERSCHENKT??? Wenn ja, warum sind die so dumm und klagen dagegen und haben nicht einfach die Fresse gehalten. (Schuldigung wegen meiner Ausdrucksweise, nur irgendwie checke ich das net so recht).

Greetz
Addi


#2, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von OlafD am 29-Jan-05 um 18:11 Uhr

>Verstehe ich das richtig? Die haben einfach so "Familienpässe" im Wert von 250 Euro
>VERSCHENKT??? Wenn ja, warum sind die so dumm und klagen dagegen und haben nicht
>einfach die Fresse gehalten. (Schuldigung wegen meiner Ausdrucksweise, nur irgendwie
>checke ich das net so recht).

Die Antwort steht in Großbuchstaben als ersten Wort am Anfang des Beitzrags. Einfach noch mal lesen.

Olaf

visit http://www.dzwiza.de
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#4, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von Boris am 29-Jan-05 um 18:12 Uhr

>Wenn ja, warum sind die so dumm und klagen dagegen
>und haben nicht einfach die Fresse gehalten.

Vielleicht liest du dir das mal durch und ueberlegst dir die Sache dann nochmal. Ok?

Ich zitiere dir aber auch gerne die wichtigste Stelle von dort:

Quote: Vorteilsannahme auf wikipedia.org
Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung.
Ist gleich der erste Satz, den wirst du hoffentlich nicht verfehlen...

#5, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von Onkel Juergen am 30-Jan-05 um 02:16 Uhr

Och, ich habe das in meiner Ausbildung als allererstes erfahren: Ein BEamter darf nichtmal Vernunft annehmen!

(Als zweites lernt man, das man nicht über sein mickriges Gehalt meckern darf, weil man ja voll den krassen Vorteil als Staats- oder (in meinem Fall) Landesdiener hat. Aber das Thema lasse ich lieber - ist OT...

Fakt ist: Bis auf eine Tasse Kaffee (Einzelurteil) darf ein Beamter NICHTS annehmen! Selbst, wenn es um nichts geht oder der Beamte nichtmal eine Entscheidung über irgendeine Sache treffen könnte.

Euer Jürgen

http://www.parkscout.de


#12, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von nausea 73 am 01-Feb-05 um 11:24 Uhr

Hallo Juergen.

Ich habe bei meiner Einstellung im öffentlichen Dienst anno tobak auch mal so einen Zettel unterschrieben, daß ich mich nicht bestechen lassen solle.
Aber gibt es da nicht eine Ausführungsverordnung, daß diese Vorteilsnahme erst ab einem bestimmten Wert gilt, alles darunter ist von geringfügigem Wert?
Evtl. wird auch zwischen Beamten und Angestellten unterschieden.
Leider weiß ich diesen Betrag nicht genau.
Das liegt u.a. auch daran, daß mir noch niemand Freikarten für einen meiner Lieblingsparks angeboten hat.

HALLO? HAAAALLOOOO???
Gerne auch Holidaypark und Europa-Park, die liegen verkehrstechnisch für mich günstiger!
HAALLOO??

Aber ich glaube, der Betrag war bei etwa 30€ oder so.
Daß hieße, Deine Taffe Kassee geht auf jeden Fall in Ordnung.
Und, da hab ich jetzt noch eine dumme Frage:
War das jetzt ein Jahrespass für die ganze Familie,
oder berechtigeten diese Karten nur zu EINmaligem Zutritt in IRGENDeinem WB - Park?
Ich kenn mich bei den Jahrespässen nicht aus,
gibt es so einen Familienpass tatsächlich zu kaufen für diese 250€?
Oder ist das nur so ein virtueller Wert, wo man versucht, die unfaßbare Freude im SLC in Euro zu beziffern?
In letzterem Fall, wäre das wahrscheinlich schon eher so eine Lappalie, oder?

Öffentlich-dienstliche Grüße,

Werner


"You want me to shoot the cook?"
"No, I'll shoot the cook. My car's parked out back anyway"


#13, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von Timo am 01-Feb-05 um 16:29 Uhr

@Werner:
Vielleicht hast du das Falsch verstanden oder ich habe dich jetzt falsch verstanden. Bei diesen Karten die die Lehrer gekriegt haben handelt es sich um eine Karte mit der der Lehrer und 3 weitere Personen EINMAL die gesammten Parks der Palamon/Starparks Gruppe besuchen druften. sprich einem "Bestechungsgeld" von 96 Euro für Bottrop.

Persönlich gesehen finde ich das schwachsinn das die Staatsanwaltschaft sich anstellt und deswegen sogar Gerichtsverfahren anstrebt nur weil ein Park freikarten an lehrer die vielleicht keine Beamte mehr sind ausgegeben hat. Die Freizeitparks geben im jahr etliche Freikarten für irgendwelche leute raus darunter auch für Hohe Beamte die im Stadtrat sitzen da frag ich mich was der unterschied ist


#15, Wehret den Anfängen
Geschrieben von jwahl am 01-Feb-05 um 16:58 Uhr


>Vielleicht hast du das Falsch verstanden oder ich habe dich jetzt falsch verstanden.
>Bei diesen Karten die die Lehrer gekriegt haben handelt es sich um eine Karte mit der
>der Lehrer und 3 weitere Personen EINMAL die gesammten Parks der Palamon/Starparks
>Gruppe besuchen druften. sprich einem "Bestechungsgeld" von 96 Euro für Bottrop.

Es ist Bestechungsgeld...

>Persönlich gesehen finde ich das schwachsinn das die Staatsanwaltschaft sich anstellt
>und deswegen sogar Gerichtsverfahren anstrebt nur weil ein Park freikarten an lehrer
>die vielleicht keine Beamte mehr sind ausgegeben hat.

Woher nimmst du die Erkenntnis, dass es keine Beamten mehr sind?

Die Freizeitparks geben im jahr
>etliche Freikarten für irgendwelche leute raus darunter auch für Hohe Beamte die im
>Stadtrat sitzen da frag ich mich was der unterschied ist

Quelle?

Jakob


#17, RE: Wehret den Anfängen
Geschrieben von flyer am 01-Feb-05 um 21:54 Uhr

>Quelle?

Erfahrung! Ich bin mit diversen Bekannten, die Leherer sind auch schon kostenlos in Parks oder Aquarien gewesen


#18, RE: Wehret den Anfängen
Geschrieben von nausea 73 am 02-Feb-05 um 09:19 Uhr

Hallo Jakob, hallo Forum.

Nur, um ein paar weitere Korinthen zu ka***n
>
>>Vielleicht hast du das Falsch verstanden oder ich habe dich jetzt falsch verstanden.
>>Bei diesen Karten die die Lehrer gekriegt haben handelt es sich um eine Karte mit der
>>der Lehrer und 3 weitere Personen EINMAL die gesammten Parks der Palamon/Starparks
>>Gruppe besuchen druften. sprich einem "Bestechungsgeld" von 96 Euro für Bottrop.
>
>Es ist Bestechungsgeld...

Tatsächlich ist es dann kein Bestechungsgeld, sondern Vorteilsannahmegeld, denn, wie uns Boris und wikipedia gelehrt haben, gilt hier:
"Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor."

Bestechungsgeld wäre es beispielweise dann, wenn der bestochene Lehrer als Gegenleistung für seine Freikarte alle alleinstehenden, über 50-Jährigen Mathelehrerinnen dazu überredet, sich zusammen mit allen geschiedenen Sozialkundelehrern einen ganzen Tag lang nonstop in der Lethal weapon zu duellieren.
Das wäre mal eine richtige Lethal weapon.

Die Frage wäre hierzu noch:
Verletzt der Lehrer damit seine Dienstpflichten??

>
>>Persönlich gesehen finde ich das schwachsinn das die Staatsanwaltschaft sich anstellt
>>und deswegen sogar Gerichtsverfahren anstrebt nur weil ein Park freikarten an lehrer
>>die vielleicht keine Beamte mehr sind ausgegeben hat.
>
>Woher nimmst du die Erkenntnis, dass es keine Beamten mehr sind?
>
>Die Freizeitparks geben im jahr
>>etliche Freikarten für irgendwelche leute raus darunter auch für Hohe Beamte die im
>>Stadtrat sitzen da frag ich mich was der unterschied ist
>
>Quelle?

Es ist halt schon eher so, daß, wenn du im Berufsleben stehst und nicht gaanz unten auf der Leiter bist:
Du bekommst alle naslang von irgendeinem Kunden/Vertreter/Geschäftspartner irgendetwas angeboten, was Dir unentgeltlich zum Vorteil ist: sei es ein Abendessen, ein Kalender/ein Buch, was auch immer.
Und diese Sachen landen eben NICHT alle auf einem großen Scheiterhaufen auf dem Marktplatz und werden eben NICHT einmal in der Woche kollektiv verbrannt von allen Arbeitnehmern, die der Vorteilsnahme im Amt abschwören....zumindest bei uns im Süden des Landes nicht.

Wie ist das im Rest der Republik?

Gruß,
Werner

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#3, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von OlafD am 29-Jan-05 um 18:12 Uhr

>Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Parks wurde inzwischen gegen Zahlung einer
>Geldbuße in vierstelliger Höhe eingestellt. "Wir sehen ein, dass es falsch war, die
>Rechtslage ist ja klar", sagte Park-Sprecherin Antje Möller, "aber wir haben es aus
>Unwissenheit getan." (Mi/NRZ)

Das glauben die wohl selbst nicht. Zum einen schütze Unwissenheit noch nie vor Strafe, zum anderen dürfte das eher ein Versuch nach dem Motto "wo kein Kläger ist..." gewesen sein. Gescheitert. Falsche Zielgruppe (=Lehrer).

Olaf

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#6, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von Dave am 30-Jan-05 um 18:18 Uhr

Letzte Bearbeitung am 30-Jan-05 um 18:19 Uhr ()
Irgendwie verstehe ich nicht, wo das Problem liegt. Mein Gott, dann haben sie halt als Dankeschön ein paar Freikarten bekommen - so what? Muß in Deutschland immer gleich aus jeder Mücke ein Elefant gemacht werden? Vielleicht sollten sich Richter und Staatsanwälte mal lieber darum kümmern, Mörder, Vergewaltiger usw. hinter Gittern zu bringen. Das ist doch Korintenkackerei...

#7, Ich wiederhole mich ja ungern, aber:
Geschrieben von Boris am 30-Jan-05 um 18:27 Uhr

>Irgendwie verstehe ich nicht, wo das Problem liegt.

Vielleicht liest du dir das mal durch und ueberlegst dir die Sache dann nochmal. Ok?

Ich zitiere dir aber auch gerne die wichtigste Stelle von dort:

Quote: Vorteilsannahme auf wikipedia.org
Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung.
Ist gleich der erste Satz, den wirst du hoffentlich nicht verfehlen...

#8, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von airtime am 30-Jan-05 um 19:33 Uhr

Hallo,

1. mal sehen wann der erste auf die Idee kommt, das einzig richtige zu tun
und die Modder World wegen versuchter Bestechung anzuzeigen!

2. Und wenn Politiker, die über Lufthansa-Miles stolpern, sich zur Strafe
dann im EU Parlament wieder finden, so wird für die Pauker bestimmt auch
ein Rektorenposten in einer anderen Schule rausspringen! Wir sind doch
alle gleich oder!?

Gruß
Hans


#9, WAZ-Online 30.1.2005
Geschrieben von Smoerf am 01-Feb-05 um 07:29 Uhr

WAZ Essen. Weil sie eine kostenlose Eintrittskarte eines Freizeitparks angenommen haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen 219 Lehrer. Verdacht: Vorteilsnahme.

Die Lehrer und ihre Familien konnten mit dem Gutschein den "Movie Park" in Kirchhellen und sieben weitere Freizeitparks in Europa kostenlos besuchen. Wert: über 250 Euro.

Betroffen sind vor allem Lehrkräfte aus NRW. Laut Tatvorwurf hätten die Pädagogen erkannt, dass der Freizeitpark im Gegenzug für die Gratiskarte einen zeitnahen Tagesausflug mit der Schulklasse erwartete. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft haben mittlerweile zwei Drittel der Lehrer den Sachverhalt eingeräumt und 300 Euro an die Staatskasse überwiesen - ihre Verfahren wurden eingestellt. In Einzelfällen sei jedoch Anklage erhoben worden.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rät allen betroffenen Lehrern, die Sache juristisch überprüfen zu lassen. "In den meisten Fällen fehlt der Tatvorsatz, weil der Gutschein im Rahmen eines Überrumpelungseffektes angenommen wurde", heißt es in einer Mitteilung an sämtliche Schulleiter in NRW. Movie Park hatte die Gratis-Pässe während einer Info-Veranstaltung für Lehrer im vergangenen Mai verteilt. Antje Möller, Sprecherin des Unternehmens, ist die Sache ziemlich peinlich: "Die Idee zu dieser Aktion kam direkt von unserer Zentrale aus Amerika und wir haben nicht kontrolliert, ob dadurch geltende Gesetze in Deutschland verletzt sein könnten." Und dann spielte Kommissar Zufall mit: "Die Sache hat das Interesse eines Staatsanwaltes geweckt, dessen Ehefrau an diesem Tag als Lehrerin bei uns war."

Konsequenzen hat die unglückliche Idee auch für die Parkbetreiber: Der inzwischen ausgeschiedene Geschäftsführer von Movie Park, Timothy Ruedy, zahlte bereits eine "vierstellige Summe" - wegen Vorteilsgewährung.

Quelle: WAZ Online vom30.01.2005 Christian Wilk


#14, RE: WAZ-Online 30.1.2005
Geschrieben von Timo am 01-Feb-05 um 16:34 Uhr

Der Witz an der sache ist ja das die Lehrer die Karten erst bekommen haben nachdem sie den Park besucht hatten.Eine bekannte ist selber Lehrerin an einer schule nur sie hat den Pass nicht in anspruch genommen da sie einen ESP hat. Sie hat den Schul Pass so heist die kleine Pappkarte bekommen als sie an der Gruppenkasse bezahlt hatte zusammen mit den ganzen parkplänen und showzeiten.


Jetzt frag ich mich nur. Ist es auch bestechung bzw Vorteilsnahme wenn man den Freien eintritt in anspruch nimmt den mal als Lehrer einer 15 Köpfigen Gruppe bekommt????


#16, RE: WAZ-Online 30.1.2005
Geschrieben von Alex Korting am 01-Feb-05 um 18:01 Uhr

>Konsequenzen hat die unglückliche Idee auch für die Parkbetreiber: Der inzwischen
>ausgeschiedene Geschäftsführer von Movie Park, Timothy Ruedy, zahlte bereits eine
>"vierstellige Summe" - wegen Vorteilsgewährung.

2.500 Euro um genau zu sein, sagt das Westfälische Volksblatt.


#10, Movie Park
Geschrieben von Keng am 01-Feb-05 um 10:29 Uhr

Ich finde es auch ungeheuerlich, daß Schüler und Lehrer aus NRW offensichtlich bereits letztes Jahr in den Movie-Park gehen konnten, während andere Besucher in die Movie-World mußten...

ARD - Bei uns sitzen Sie in der ersten Reihe


#11, RE: Ermittlungen gegen 219 Lehrer
Geschrieben von jwahl am 01-Feb-05 um 10:30 Uhr

Ein treffender Kommentar aus der NRW AUsgabe der taz:

Lehrer doof wie alle anderen
Eigentlich ist die Geschichte, dass sich Lehrer von Tweety und Co. bestechen lassen, zu vernachlässigen. Ein wahrscheinlich eifriger Staatsanwalt, dessen Frau Pädagogin ist und eine Freikarte des mittlerweile zweitklassigen Themenparks erhalten hat, findet heraus, dass der Freizeitpark-Betreiber LehrerInnen mit Freikarten für Vergnügungsparks eingedeckt hat. Strafbar? Ist Schaden entstanden?

Müssen Eltern besorgt sein, dass ihre Kinder von LehrerInnen gegen ihren Willen in den Bottroper Vergnügungspark geschleppt wurden, damit PaukerInnen in ihrer langen unterrichtsfreien Zeit über das Jahr verteilt sämtliche anderen Parks der Bottroper Betreiber-Firma in Europa umsonst besuchen konnten?

Wahrscheinlich nicht. Schlimmer ist es zu wissen, dass Tweety und die Bauernfänger in den LehrerInnen so ahnungslose AdressatInnen gefunden haben, dass es ein Leichtes war, die Freikarten abzusetzen. Denn wenn nicht einmal die PaukerInnen wissen, was sie annehmen dürfen und was nicht, ist es um sie nicht besser bestellt, als um den Rest der Bevölkerung.

Mal abgesehen davon, dass Wandertage zu anderen Orten sich von Pädagogenseite aus sicherlich leichter überstehen lassen als in den Nachbauten von Gotham City: Staatsdiener, so sie denn immer noch Beamte sind und in der Mehrheit auch sein wollen, müssen sich im Dienstrecht auskennen.

taz Ruhr Nr. 7579 vom 1.2.2005, Seite 1, 51 Zeilen (Kommentar), ELMAR KOK