Der Park möchte von einen sogenannten Hausrecht Gebrauch machen. Ich selbst finde diese Regelung auch eher sehr merkwürdig aber das Recht steht nun mal leider auf deren Seite. Beim Filmen kann es immer wieder zu Problemen kommen, da jeder Bürger das Recht auf das eigene Bild hat. Mit anderen Worten: Ich kann den Fotografen bzw. Videofilmer anhalten, entweder das Material zu vernichten bzw nicht zu veröffentlichen. Ausnahmen sind Personen die in der Öffentlichkeit stehen. (Politiker, Schauspieler usw.)Da es leider auch unseriöse Fernsehsender gibt, die Negativberichte oft mit Amateuraufvideokameras drehen, kann ich mir vorstellen, daß es dann zu einen generellen Filmverbot kommen kann. Aber ihr habt vollkommen Recht, daß diese Maßnahmen völlig überzogen sind. Bei der Parkbeschreibung von Movie World auf meiner Homepage durfte ich zum Beispiel keinen animierten Tweety verwenden! Diesen mußte ich sofort entfernen. Alles was mit Film, Video oder Animation zu tun hat, wird grundsätzlich verboten.
Schade schade.........
der rollercoasterbaer
www.freizeitparkfun.de
Ich finde diese Maßnahme sehr bedauerlich - Urheberrecht hin oder her man kann es aber auch übertreiben. Schließlich verdiene ich ja keinen müden Cent dabei.