#0, Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von Gast01 am 22-Dez-08 um 13:15 Uhr
http://www.telegraaf.nl/buitenland/2852708/__5-Jarige_verdrinkt_in_Disney__.html?p=6,2Kleine Übersetzung: Die Familie hatte erst vor einer Stunde im Hotel eingecheckt, und Colum spielte mit seinem Zwillingsbruder im Foyer. Dann geriet er aus der Sichtweite der Eltern, wiedergefunden wurde er von einem anderen Hotelgast im Schwimmbad. Er wurde noch ins Krankenhaus gebracht, erwachte aber nicht mehr aus dem Koma. Er starb am Samstag, nachdem seine Eltern beschlossen, die künstliche Beatmung zu beenden.
#1, RE: Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von wellSPAss am 06-Jan-09 um 15:25 Uhr
Wirklich tragisch. Aber wer hat die Schuld? Für mich auf jeden Fall größtenteils die Eltern, die erst mal ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und zweitens nicht dafür gesorgt haben, daß das Kind schwimmen kann. Wenn man die Kinder früh genug ans Wasser gewöhnt, ist es kein Problem, daß sie mit fünf auch schwimmen können. Mein Sohn ist jetzt sechseinhalb. Obgleich wir keinen Schwimmkurs für ihn belegt hatten, kann er sehr gut schwimmen. Wir kümmerten uns nämlich bei unseren häufigen Schwimmbad-Besuchen immer darum, daß er sich im Wasser bewegt, und zwar ohne Schwimmflügel. So machte er mit gerade vier dann problemlos sein Seepferdchen und konnte sogar einen Schlüssel aus einem 4,25 m tiefen Sprungbecken holen - was die um ihn herumstehenden Halbwüchsigen allesamt nicht schafften. Mit fünf sprang er zum ersten Mal vom 5-Meter-Brett und mit gerade sechs machte er sein Freischwimmabzeichen (200 m Schwimmen in 9 Minuten statt der geforderten 15 Minuten). DAS KANN WAHRSCHEINLICH JEDES KIND - WENN MAN SICH DARUM KÜMMERT. Schade, daß es im Kindergarten keinen Schwimm-Unterricht gibt und daß sich die meisten Eltern auch nicht darum kümmern. Schließlich gibt es ja auch den DLRG und die meisten Bädern bieten auch Schwimmkurse an. Meine Rüge geht also in diesem Fall eindeutig vor allem an die Eltern, wenngleich auch der Hotelbad-Betreiber seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist (zumindest nach deutschen Merkblättern des Bundesverbandes öffentlicher Bäder muß JEDES öffentlich zugängliche Becken - ganz gleich wie tief - PERMANENT von einer dazu ausgebildeten Aufsichtskraft überwacht werden).wellSPAss - wo sich Bäderträume ihre Ideen holen!
#2, RE: Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von Pete am 06-Jan-09 um 17:41 Uhr
>DAS KANN WAHRSCHEINLICH JEDES KIND - WENN MAN SICH DARUM KÜMMERT. Dass es aber auch Kinder geben kann, die z.B. dank Hautkrankheiten nicht so oft im Wasser toben können, bedenkst du nicht? Das war bei mir der Fall. Ich kann zwar schwimmen, fühle mich aber schnell unsicher, wenn andere im Wasser raufen wollen. Mit Übung würde ich das bestimmt in den Griff kriegen, aber sobald die Haut mal in Ordnung ist, will ich das ungern durch einmal schwimmen gehen wieder versauen. Der Fall ist natürlich äußerst tragisch, passiert aber leider viel zu häufig. Dass den Eltern schnell die Schuld in die Schuhe geschoben wird kann ich nachvollziehen, ich denke in solch einem Fall auch, dass man doch auf sein Kind gucken muss. In der Praxis sieht das aber gerne anders aus, da Kinder verdammt schnell sein können und in dem Fall Disney vielleicht auch viel zu abgelenkt sind vom Gebotenen. Versuch 'nem Kind mal klar zu machen, dass es hören oder bei den Eltern bleiben muss, wenn drumherum so viel Comickram wartet.
#3, RE: Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von smuflow am 06-Jan-09 um 17:54 Uhr
Es ist natürlich tragisch mit dem Kind. Aber hier sehe ich ganz klar die Eltern in Verantwortung (nicht jetzt wegen dem "nicht schwimmen können" sondern wegen der vernachlässigten Aufsicht.Gerade aber der letzte Satz löste bei mir einige Fragen aus: Wenn ich an die vielen Hotelschwimmbäder denke, dann müssten die Betreiber ja alle gegen dieses Merkblatt verstossen. Als Beispiel Phantasialand - Ling Bao. Nach Deiner Definition von "öffentlich zugänglichem Becken" ist der Pool ja auch vermutlich genau so öffentlich zugänglich wie der o. g. Oder ist ein Pool, sobald er sich innerhalb einer Hotelanlage befindet, dann nicht mehr "öffentlich". Eine Videoüberwachung durch einen Rezeptionisten o. ä. dürfte ja dann auch nicht immer der geforderten "ausgebildeten Aufsichtskraft" genügen. Ist ein Hotel dann fein raus, wenn es durch ein Schild (in egal welcher Sprache oder evtl. auch für Kinder, die des Lesens nicht oder noch nicht fähig sind) die Überwachung ausschliesst?
#4, RE: Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von Smoerf am 06-Jan-09 um 18:11 Uhr
>Ist ein Hotel dann fein raus, wenn es durch ein Schild (in egal welcher Sprache oder >evtl. auch für Kinder, die des Lesens nicht oder noch nicht fähig sind) die Überwachung >ausschliesst? Ich vermute eher, dass Hotelpools nicht als frei zugänglich bzw. öffentliche Schwimmbäder zählen, sondern schlicht und ergreifend als Privatbad mit anderen Regeln gelten. Gruß Smoerf Regel No. 30: Reagiere immer ruhig und besonnen. Bewahre immer die Fassung!
#6, RE: Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von smuflow am 06-Jan-09 um 20:51 Uhr
Nunja, somit wäre ja der Vorwurf, der Hotelbetreiber wäre seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, vermutlich entkräftet.Danke für die Bestätigung liebe Grüße Carsten
#5, RE: Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von flyer am 06-Jan-09 um 20:51 Uhr
Entweder ist die Aussage grob falsch, oder die Schwimmbäder hier bei uns bewegen sich auf äußerst dünnem Eis:Dort wurde mir nämlich erklärt, dass bis zu einer bestimmten Tiefe (1,35?) keine Aufsicht anwesend sein muss, wenn man mit Schildern auf diesen Umstand hinweist. Daher ist in der Vor und Nachsaison im Freibad oft nur das Mehrzweckbecken zugänglich und die einzige AUfsicht sitzt im Hallenbad...
#7, RE: Junge (5) ertrinkt in Hotellschwimmbad Disney Paris
Geschrieben von wellSPAss am 07-Jan-09 um 13:05 Uhr
Die Aussage mit den 135 cm Becken-Tiefe ist allgemeine Meinung, war wohl auch früher von der Gesetzgebung so anerkannt. Zwischenzeitlich gibt es aber einige anderslautende Urteile und eben auch das Merkblatt des BOeB (Merkblatt 94.12, neueste Ausgabe August 2008, zu beziehen unter vertrieb@boeb.de). Da ich selbst schon ein paar Bäder geleitet habe, mußte ich mich als Verantwortlicher für die Organisation und die Dienstpläne mit der Thematik auseinandersetzen. Der Merkblatt unterscheidet ganz klar NICHT nach Beckentiefe oder Beckengröße. Und meine Nachfrage beim Verband ergab, daß bei jedem öffentlich zugänglichen Becken eine PERMANENTE Aufsicht gegeben sein MUSS. Das heißt, daß noch nicht einmal die Aufsichtskraft für fünf Minuten aufs Klo gehen kann, wenn kein Ersatz (mindestens DLRG Silber) da ist. Dieses Merkblatt hat auch in der Bäderszene damals eine heftige Diskussion ausgelöst. Vielen kleineren Schwimmbädern ist es gar nicht möglich, eine permanente Aufsicht sicherzustellen. Ein Schild, das die Aufsichtspflicht der Eltern etc. anmahnt, ist aber rechtlich ungültig. Und auch Überwachungskameras dürfen nur unterstützend eingesetzt werden, nicht als Ersatz. Eigentlich müssten daher einige Bäder eigentlich geschlossen bleiben. Es ist heute immer noch gängige Praxis, daß nicht einmal bei tiefen Sportbecken eine permanente Überwachung da ist, daß sogar Sprungtürme und Wildwasserkanäle unbeaufsichtigt bleiben. Sollte jedoch ein Unfall passieren, sitzen sowohl der Betreiber (Organisations-Verschulden) als auch die Aufsichtskraft (grob fahrlässiges Verhalten) auf der Anklagebank. Die Urteile lauten dann meist auf fahrlässige Tötung und beinhalten in der Regel eine saftige Geldstrafe sowie eine Bewährungsstrafe. Übrigens gibt es auch eine Aufsichtspflicht für öffentliche Sauna-Anlagen. Danach soll jede Sauna-Kabine mindestens alle halbe Stunde vom Personal kontrolliert werden. Wo passiert das denn wohl in der Praxis??? Ob diese Regeln auch in Frankreich gelten, kann ich nicht sagen, halte es aber eher für unwahrscheinlich. So strenge Bäder-Regelungen wie in Deutschland gibt es wohl sonst weltweit nirgends. Darum wird es in diesem Fall wohl keinen eindeutigen Schuldigen geben. Ich bleibe aber dennoch dabei, daß in den meisten Fällen die Kinder noch leben könnten, wenn sich die Eltern um den Schwimm-Unterricht gekümmter hätten. Klar, es gibt Ausnahmen, wie z. B. gehbehinderte Kinder. Bei Hautkrankheiten ist ein Bad-Besuch aber nicht immer schädlich. Das muß der Arzt abklären. Bei Schuppenflechte (Psoriasis) und den meisten Formen von Neurodermitis (außer offene Wunden) ist der Aufenthalt vor allem in Thermalsole-Becken sogar äußerst förderlich für die Heilung. Weitere Behandlungs-Möglichkeiten sind - außer den chemischen Mitteln - vor allem UVA-Bestrahlung (Solarium) sowie die Kangalfisch-Therapie (derzeit in Deutschland aber selten anzutreffen). Aber darum geht es ja in diesem Thread nicht vorrangig. Ich spreche es nur an, weil es ein anderer User erwähnte. wellSPAss - wo sich Freizeit-Träume ihre Ideen holen!
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