Ganz so einfach ist das alles leider nicht (siehe auch http://www.fotorecht.de/publikationen/panorama-google-v.html)Die Luftaufnahmen oder auch die Fotos, die über den Zaun hinweg gemacht wurden, dürfen nicht veröffentlicht werden - da sind wir uns vermutlich einig, oder?
Bei den Bildern vom Lentersbachweg sehe ich das Problem der Dauerhaftigkeit des Motivs.