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Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 3036
Beitrag Nr.: 60
#60, KStA: Bezirksregierung für 16 Hektar
Geschrieben von Alex am 30-Jan-08 um 23:57 Uhr

Bezirksregierung für 16 Hektar
VON ALEXANDRA RINGENDAHL, 30.01.08, 20:38h

http://www.ksta.de/html/artikel/1201184415527.shtml

Brühl - Die Bezirksregierung hat im Rahmen des Verfahrens um die Erweiterungspläne des Phantasialandes einen Ausgleichsvorschlag gemacht. Bei einem Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten schlug das Regierungspräsidium vor, von einer Erweiterung um 30 Hektar in den Naturpark Rheinland abzusehen. Stattdessen seien 16 Hektar in den Wald hinein angemessen.

Damit bevorzugt die Bezirksregierung die ursprüngliche Planung, die eine Beschränkung auf 16 Hektar Waldgebiet vorsah. Aus Gründen des Naturschutzes und aufgrund der Risiken für eine Reihe von Arten sei eine Erweiterung in den 60 bis 70 Jahre alten Mischwald hinein in dieser Größenordnung nicht vertretbar, hieß es zur Begründung. An dem Erörterungstermin konnten die am Verfahren beteiligten Institutionen, Organisationen, Städte und Kreise ihre Anregungen und Bedenken vortragen, darunter unter anderem die Naturschutzverbände und der Landesbetrieb Wald und Holz.

Keine Gegenliebe

Der Ausgleichsvorschlag des Regierungspräsidiums stieß jedoch bei den anderen Verfahrensbeteiligten nicht auf Gegenliebe. Während etwa die Naturschutzverbände auch eine reduzierte Erweiterung um 16 Hektar in den Wald herein für nicht vertretbar hielten, beharrte die Stadt Brühl auf einer Erweiterungsfläche von 30 Hektar. Nur damit könne das Phantasialand seinen Standort dauerhaft sichern und sich als Ziel für Kurzurlauber weiter etablieren. Die Entscheidung über die Regionalplanänderung - und damit die Erweiterung des Geländes - fällt der Regionalrat am 13. Juni. Anschließend muss das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium die Änderung im Einvernehmen genehmigen. Erst danach liegt die Planung wieder in städtischer Hand. Um Baurecht zu schaffen, muss dann in einem weiteren Schritt der Flächennutzungsplan geändert werden.