#0, Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von Chris am 26-Mai-04 um 13:48 Uhr
Letzte Bearbeitung am 26-Mai-04 um 14:08 Uhr () durch Alex (admin) www.bruehl.de - NEWS:Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II In der Zeit vom 04. Juni bis 05. Juli 2004 liegen die Bebauungspläne Nr. 06.01/I Phantasialand „Show / Fahrattraktion - Haupteingang“ und Nr. 06.01/II Phantasialand „Busparkplatz - Kuhgasse“ bei der Stadt Brühl öffentlich aus. Während dieser Zeit können Interessierte und betroffene Bürger montags - freitags von 8.00 - 12.30 Uhr sowie montags - donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr im Fachbereich Stadtentwicklung Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, 1. Etage, vor den Zimmern A 125, 119 und 120 die Bebauungsplanentwürfe einschließlich der Begründungen einsehen und ggfls. Anregungen vorbringen. (..)
#1, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von Philmo1 am 26-Mai-04 um 14:06 Uhr
Super endlich passiert was bin gespannt wann das PHL endlich wieder mit Attraktionen nachzieht!!!!!
#3, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von vestermike am 26-Mai-04 um 15:01 Uhr
Was für ein Glück, daß wir hier noch User wie Philmob1 haben, die uns dezent darauf hinweisen, daß das Phantasialand ENDLICH wieder mit Attraktionen nachziehen soll. Wow - ich bin zutiefst beeindruckt. Da hatte ich schon gedacht, daß man in Brühl mit gleich 3 neuen Rides vor 2 Jahren, dem Kinderland in Wuze Town und Octowuzy im letzten Jahr und einer großen neuen Premium-Show in dieser Saison verdammt viel an neuen Attraktionen aufgeboten hat. Aber nun wurde ich ja dank Dir erleuchtet: Jetzt endlich fällt es mir wie Schuppen von den Augen, daß das Phantasialand natürlich alle drei Monate einen neuen Mega-Ride braucht! Vielen DankMike Oh Herr - laß Hirn vom Himmel fallen!
#2, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von CONRUN am 26-Mai-04 um 14:39 Uhr
> Nr. 06.01/I Phantasialand „Show / Fahrattraktion - Haupteingang“ > Kann es sich dabei auch um die Fläche des P1 handeln oder bezieht sich das wirklich nur auf den Haupteingang bzw. ggf. seiner Verlegung (wie ja hier im Forum schon mal angedeutet wurde)? Was ist auf einem solchen Bebauungsplan zu sehen? Nur die Höhenangaben oder schon eine genaue Beschreibung, wie es nach der Bebauung aussieht (eventuell mit Skizzen)?CU CONRUN 100 Years of Magic! Really Mr. Eisner?
#4, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von Replica am 26-Mai-04 um 15:06 Uhr
Ich denke dass auf dem Plan Skizzen (wie sie auch bei screamscape zu sehen war) zu finden sind wie die Attraktion nach dem bau aussehen wird und wo genau sie plaziert wird. Außerdem bin ich mir sicher, dass die Höhe angegeben wird. Ist jemand von euch bald da um ein paar Fotos von den Plänen zu machen.?Mit freundlichen Grüßen, Daniel
#7, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von Keng am 26-Mai-04 um 15:25 Uhr
>Ich denke dass auf dem Plan Skizzen (wie sie auch bei screamscape zu sehen war) zu >finden sind wie die Attraktion nach dem bau aussehen wirdMit absoluter Sicherheit NICHT. Es geht hier um einen Bebauungsplan, nicht um eine Baugenehmigung. Viel mehr als ein Katasterplan mit Höhen- und Nutzungsangaben wird da nicht zu sehen sein. Und bei den Nutzungsangaben wird mit Sicherheit nicht "neue krasse Hängeachterbahn" stehen, sondern "Nutzungsfläche Attraktion". ARD - Bei uns sitzen Sie in der ersten Reihe
#8, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von CONRUN am 26-Mai-04 um 15:42 Uhr
> Viel mehr als ein Katasterplan mit Höhen- und Nutzungsangaben wird da nicht zu sehen > sein. Und bei den Nutzungsangaben wird mit Sicherheit nicht "neue krasse Hängeachterbahn" > stehen, sondern "Nutzungsfläche Attraktion". > Wieso Hängeachterbahn? Ich dachte immer, dass das eine Erweiterung des Märchenwaldes werden soll !CU CONRUN 100 Years of Magic! Really Mr. Eisner?
#5, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von Alex am 26-Mai-04 um 15:11 Uhr
Hi,Das "Haupteingang" bezieht sich sicherlich nicht unmittelbar auf die drei Kassen sondern auch das angrenzende Areal. Bebauungspläne sagen sicherlich ersteinmal nicht so viel aus. Das kann dann heißen das man abgegrenzte Areale sieht, denen verschiedene Bedingungen unterliegen, was man mit ihnen machen kann. In der Begründung kann man natürlich mehr ausführen, trotzdem denke ich nicht das einen dort mehr erwartet wie ein grobes Raster ala "Halle, 26.3m hoch, unregelmäßige Siluhette". Mehr ist für die Planungen und die Bürger letztlich auch gar nicht relevant. Außerdem legen Bebauungspläne im Prinzip nur ein Maximum fest - wenn ein Geländebereich als Sondernutzung "Freizeitpark mit 40m Bauhöhe" festgelegt ist, wird man nichts näher definieren müssen. Fazit: Nett zu wissen, aber über die Planungen wird das vermutlich nicht viel aussagen. Außerdem können wir uns in den nächsten Tagen auf den üblichen Brei an Meinungen zu dem Vorhaben freuen. Grüße, Alex
#6, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von Marco am 26-Mai-04 um 15:19 Uhr
>Nett zu wissen, aber über die Planungen wird das vermutlich nicht viel aussagen. Und dennoch werden nach der Erwähnung hier wohl Pilgerreisen dorthin stattfinden. Man könnte ja vielleicht doch noch das ein oder andere Detail erblicken... Was ich viel interessanter finde ist die Reaktion der Anwohner und ob diese es schaffen, wieder etwas an den Plänen zu ändern... Marco
#9, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von riverquestfan am 27-Mai-04 um 16:45 Uhr
Hallo, heißt das jetzt, dass Phantasialand eine neue Attraktion bauen kann oder es erst noch genehmigt bekommen muss(damit meine ich das Grundstück)?
#10, RE: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.01/I und 06.01/II
Geschrieben von TomBoy am 27-Mai-04 um 19:00 Uhr
Der Bebauungsplan heisst nicht gleich das dass Phantasialand da bauen darf was es will. Der Bebauungsplan gibt an was generell auf einer Fläche gebaut werden darf, Wohnsiedlung, Industriegebiet, etc. Um Die Erlaubnis zum Bau einer neuen Attraktion zu erhalten muss erst ein Bauantrag gestellt werden und dieser musss dann ersteinmal genehmigt werden. Beantwortet das deine Frage? <<Thomas >> Auf zum MEHR! www.obi.de
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