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Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 2476
#0, Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Blitz am 06-Mai-04 um 20:17 Uhr
Nabend,

auf der PHL Homepage steht bei bestimmten Attraktionen die Mindestgröße für die Benutzung selbiger, allerdings auch, z.b beim Mystery Castle das Mindestalter von 10 Jahren.

Meine Frage, mein Neffe ist nun ganz stolz das er diese Saison seine 131 cm erreicht hat und nun schon LW in der Movie World gefahren ist und sogar Eraser fahren dürfte, allerdings steht nun beim Bungee Drop im PHL halt das Mindestalter von 10, er ist aber erst 7 3/4, meint ihr er darf mitfahren oder wird er Konsequent abgewiesen?

Er ist jetz so scharf darauf und wäre wohl ziemlich entäuscht wenn er wieder mal warten muss, auf die Winjas werden wir ihn wohl bekommen...die 4 Monate..


Alternde Grüße,


Dennis alias -B-L-I-T-Z->

WWW.T-F-E.DE Fahr mit!


#1, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Rufus am 06-Mai-04 um 20:42 Uhr

Hallo Dennis,

leider muss ich dir ein ganz klares NEIN dafür geben. Der Tüv schreibt für dieses Fahrgeschäft (wie auch für RQ & Winjas) eine Mindestgrösse und ein Mindestalter vor. Beide Kriterien müssen erfüllt sein, damit dein Neffe mitfahren darf.

Gruß,
Patric


#2, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Neoprenanzug am 06-Mai-04 um 21:10 Uhr

Letzte Bearbeitung am 06-Mai-04 um 21:13 Uhr ()
Ganz ehrlich: Bei 4 Monaten Differenz hätt ich die Frage hier ja gar nicht gestellt, sondern ihn einfach mitgenommen. Wie sollen die denn überprüfen, ob der Knirps nun 8 oder 7 3/4 ist? Muss man da ne Geburtsurkunde vorzeigen?



#3, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Blitz am 06-Mai-04 um 21:12 Uhr

Es ging nicht darum, sondern eher darum, ob es beim Mystery Castle mit den 10 Jahren so streng genommen wird...wenn ja, verstehe ich leider nicht warum!?

Dennis alias -B-L-I-T-Z->


WWW.T-F-E.DE Fahr mit!


#4, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Neoprenanzug am 06-Mai-04 um 21:15 Uhr

Hups... tatsächlich, das hab ich durcheinander bekommen. Augen auf beim lesen!

Naja, 7 oder 10 ist dann doch ein Unterschied. Bei der Gelegenheit frag ich mich aber trotzdem, wie die Kontrolleure das Alter überprüfen. Nach persönlicher, subjektiver Einschätzung?


#7, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Sascha am 06-Mai-04 um 23:18 Uhr

>Es ging nicht darum, sondern eher darum, ob es beim Mystery Castle mit den 10 Jahren so
>streng genommen wird...
Das kann ich dir leider nicht sagen, weil ich einen solchen Fall noch nicht erlebt habe.

>wenn ja, verstehe ich leider nicht warum!?
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es mit der körperlichen Entwicklung eines Kindes zusammenhängt welches Mindestalter festgelegt wird. Möglicherweise könnten sonst die doch recht großen Kräfte, die auf den Körper bei der Fahrt einwirken, schlechter von dem Kind vertragen werden als von einem Erwachsenen oder eben einem +10jährigen. Natürlich kann die Entwicklung unterschiedlich sein deshalb wird man wohl wie bei der Mindestgröße vorgehen, wo Kinder ja auch unterschiedliche Vorraussetzungen mitbringen. Schlißlich kann ein Kind klein sein aber doch kräftig genug gebaut sein, um vom Bügel gehalten zu werden. Das heißt, dass das Mindestalter auch höher angesetzt ist, um sicher zu gehen, dass der Körper die Fahrt gut vertragen kann.
Das ganze ist nur eine Vermutung von mir. Ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren .

Gruß
Sascha


#9, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Homerthilo am 07-Mai-04 um 10:49 Uhr

Das klingt einleuchtend, zumal man bei der Bremse im MC schon ziemlich in den Sitz gepresst wird, das werden schon einige G´s sein. Und die Knochen eines <10-jährigen sind wahrscheinlich noch zu weich und könnten sich verformen (ein bisschen übertrieben).
Ein weiterer Grund ist, würde ich sagen, die Entwicklung eines >10-jährigen, der gefahren besser einschätzen kann, etc.

#10, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Neoprenanzug am 07-Mai-04 um 11:10 Uhr

Solche Sachen lassen sich aber doch nicht am Alter festlegen. Wie Rufus schon schrieb, wenn der Junge erst nächste Woche 10 wird, darf er trotzdem nicht mitfahren, aber die körperliche Belastungsfähigkeit wird sich bis dahin kaum verändert haben. Oder um es ganz platt zu sagen: Das wissen die Knochen doch nicht, wann der Knabe geburtstag hat . Sowas wird durch die Mindestgröße abgedeckt, aber die Altersgrenze ist eine rein rechtliche bzw. bürokratische Sache - irgendwo muss man halt eine Grenze ziehen.

#11, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Alex am 07-Mai-04 um 14:07 Uhr

Hi,

Natürlich ist die Fahrbarkeit der Attraktionen fast nie von Körpergröße oder Alter abhängig - viel eher wäre zum Beispiel je nach Bügelsicherung eine Kontrolle der Beinlänge, denn dadurch ergibt sich z.b. ob die Knochen verhindern dass eine Person durchrutschen kann. Bei Riverquest gibt es zwar keine Bügel, allerdings ziemlich harte Kräfte auf den Abfahrten, und bei Mystery Castle würden zu kleine Kinder durch die negativen G-Kräfte nicht nur Schläge auf die Schultern kassieren, sondern könnten auch durch die Dunkelheit und die Atmosphäre Panik bekommen. Letztlich gehören also nicht nur körperliche Fähigkeiten dazu, einen Ride zu fahren.

Jetzt ist es natürlich blöde eine Grenze zu finden. Insbesondere dürfte die Kontrolle der Beinlänge auch sehr schwierig werden, weil sie nur sehr bedingt mit der Körpergröße zusammenhängt. Die TÜV-Vorlage ist aber einfach zu erklären: Irgendwie muss das Personal auch effektiv kontrollieren können, und das Alter und die Größe grob abzuschätzen und dann ggf. nachzuhaken ist nunmal einfach zu praktizieren.

Und irgendwo ist immer die Grenze, so schade es für das einzelne Kind sein kann.

Grüße,
Alex


#5, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Rufus am 06-Mai-04 um 21:58 Uhr

>Ganz ehrlich: Bei 4 Monaten Differenz hätt ich die Frage hier ja gar nicht gestellt,
>sondern ihn einfach mitgenommen. Wie sollen die denn überprüfen, ob der Knirps nun 8
>oder 7 3/4 ist? Muss man da ne Geburtsurkunde vorzeigen?

Es ging zwar hier um mehr als zwei Jahre, was du ja schon bemerkt hast, aber ich gehe trotzdem mal darauf ein, weil ich genau diesen Satz schon tausendmal gehört habe.
Bezieh bitte die nächsten Sätze nicht persöhnlich auf dich
Mag sein, dass Kinder vielleicht nur zwei oder drei Monate vom zehnten Lebensjahr entfernt sind, aber:
Ein Jugendlicher der in zwei Monaten 16 wird, darf auch noch kein Bier oder Zigaretten zu sich nehmen und schon garnicht kaufen. Derjenige, der ihm das verkaufen würde, macht sich dann nach dem Jugendschutzgesetzt strafbar! Mag sein, dass einige nun meinen, dass ist doch was ganz anderes.
Ich finde nicht! Denn, wenn ein Kind noch keine 10 Jahre alt ist und es trotzdem vom Personal durchgelassen wird, so handelt dieser Mitarbeiter fahrlässig und sollte es zu einem Unfall kommen (was natürlich höchst unwahrscheinlich ist), so wird dieser Mitarbeiter garantiert vor Gericht die Konsequenzen tragen müssen!
Du musst immmer daran denken, es könnte ja was passieren!
Auch wenn du meinst, "die paar Monate" und schummelst dich mit dem Jungen durch und es passiert dann doch ein Unfall, wirst du dann der Erste sein, der laut schreien und das PHL verklagen wird! Da gebe ich dir mein Wort drauf!
Der Tüv wird seine Gründe haben, warum eine Mindestgrösse und ein Mindestalter an bestimmten Attraktionen vorhanden sind. Ob du und ich dass jetzt für gut heissen, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls hat sich jeder daran zu halten, ob nun Personal oder du als Besucher!

Du fragtest noch, wie man dass so feststellen kann, wie alt ein Kind ist.
Nun, eine Geburtsurkunde muss man nicht mitbringen, allerdings wäre dies mal ne Alternative Wie genau man dies überprüft, muss jetzt hier nicht umbedingt breitgetreten werden. Es gibt noch verschiedene Möglichkeiten und zu 98% ist es auch immer der richtige Weg.

Gruß,
Patric


#6, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Neoprenanzug am 06-Mai-04 um 23:01 Uhr

>Wie genau man dies überprüft, muss jetzt hier nicht umbedingt
>breitgetreten werden.

Äh, ja, das leuchtet ein.

Deine rechtliche Besorgnis ist natürlich auch klar. Aber dass solche Gesetze (sei es nun im PL ode beim Verkauf von Alkohol oder Videospielen oder wasweißich) von den Kunden gerne mal großzügig "zurechtgebogen" werden, ist ja kein Geheimnis...

Geht halt alles nur solange gut, bis es wirklich mal kracht.


#8, RE: Mindestalter bei bestimmten Attraktionen
Geschrieben von Rufus am 06-Mai-04 um 23:26 Uhr

>Geht halt alles nur solange gut, bis es wirklich mal kracht.
Du sagst es. Leider nimmt nicht jeder Freizeitpark die Tüv-Vorschriften so ernst, wie es im PHL gemacht wird. Erst letzte Woche durfte ich dies in einem kleineren Park mal wieder miterleben

Gruß,
Patric