Gema
Bei einer Diskussion kürzlich ist die Frage aufgetaucht.
Bei einer Modellbau -Ausstellung ist eine Modell Kirmes bei der im Hintergrund typische
Geräusche laufen (Musik Rekommandieren Fahgerausche). Musiktitel laufen nicht voll durch
bzw. werden unterbrochen durch Rekommandeure oder angeschnitten.
Muss man das anmelden bei der Gema,
wenn so was auf Messen Ausstellung durch Vereine gezeigt wird?
Und wer muss es melden der Veranstalter oder der Aussteller?
Ich würde meinen dass das Grauzone ist.
Was meint ihr dazu?
Bei einer Modellbau -Ausstellung ist eine Modell Kirmes bei der im Hintergrund typische
Geräusche laufen (Musik Rekommandieren Fahgerausche). Musiktitel laufen nicht voll durch
bzw. werden unterbrochen durch Rekommandeure oder angeschnitten.
Muss man das anmelden bei der Gema,
wenn so was auf Messen Ausstellung durch Vereine gezeigt wird?
Und wer muss es melden der Veranstalter oder der Aussteller?
Ich würde meinen dass das Grauzone ist.
Was meint ihr dazu?

