"Australien und Deutschland sind die einzigen liberalen demokratischen Laender in denen ein vorgeschriebenes Zensursystem eingerichtet werden soll. Alle Systeme funktionieren ueber ein millionenschwere nationale Netzwerke von Zensurtechnik. Die Technik ueberwacht jeden Versuch eines Buergers etwas im Internet zu lesen, und vergleicht die Anfragen mit einer geheimen Zensurliste der Regierung, einer sogenannten "Blacklist". Wenn die aufgerufene Seite auf der Zensurliste steht, wird der Buerger am Betrachten der Internetseite durch ein Abfangen und eine Weiterleitung seiner Internetverbindung gehindert. Die Weiterleitung erfolgt auf eine durch die Regierung kontrollierte Infrastruktur. Diese Infrastruktur protokolliert in der Regel die Identitaet der Person, die den Zugriff auf eine verbotene Seite versucht hat. Ist sie Seite nicht auf der Zensurliste, wird dem Besucher durch die Regierung das Besuchen der Seite gestattet," beschreibt man bei Wikileaks den Ist-Zustand. In Deutschland beteuert die Regierung, es solle keine Protokollierung stattgefundener Zugriffsversuche stattfinden. Ob dies nach Einführung der Filter Bestand haben wird, ist natürlich nicht vorauszusehen.
[..]
Urspruenglich in allen Laendern oeffentlich als Mittel zur Bekaempfung von Kinderpornografie verkauft, zeigen die von Wikileaks veroeffentlichen Listen schon jetzt das die Systeme korrumpiert und fehlerhaft sind, und auch andere Inhalte, teils politische Inhalte, filtern. So zensiert die geheime Zensurliste in Thailand tausende Medien pro Jahr die sich der Monarchie gegenueber kritisch aeussern: von akademischen Buechern und Youtube, zum Economist Magazin und Wikileaks selbst. Aehnlich enthaelt die Zensurliste in Australien Seiten von Abtreibungsgegnern, einer Zahnklinik, religioesen Randgruppen, Homosexuellen, Gluecksspielangeboten, islamistische Seiten, Webauftritte zu Themen rund um Sterbehilfe, das Webblog eines Astrologen, eine Menge falsch eingestufter Seiten, und wie auch in Thailand, Wikileaks selbst. Selbst der australische "Zensurminister" Stephen Conroy gibt zu, dass mindestens die Haelfte der Seiten auf der geheimen Liste keine Verbindung zu Kinderpornografie haben. In Zeiten in denen Zeitungen und andere Publikationen sich zu einer ausschliesslichen Praesenz im Internet wenden, koennen solch totalitaere Systeme dem Buerger bundesweit die Informationen entziehen. Die Kommunikation zwischen Herausgeber und Leser, sowie der "neue" zivile Diskurs zwischen Lesern untereinander wird unterbunden. Fuer das Ausmass, die Geschwindigkeit und die potentielle Auswirkung eines solchen zentralisierten Eingriffs gibt es keinen historischen Praezedenzfall."
Interessant übrigens das Detail, dass oben angesprochen wird, dass keine Protokollierung der Zugriffe stattfinden soll. Zum Gesetzesentwurf verrät Heise am 20.4. aber folgendes:
"Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben."
Und wenn selbst die Bundesjustizministerin äußerst starke Bedenken bezüglich aufkommender Begehrlichkeiten äußert, denen nachgegeben wird, dann befinden wir uns in Zuständen des dritten Reiches oder des "real existierenden Kommunismus".
Wobei du keine Angst vor der Zensur von Glücksspielen in absehbarer Zeit haben musst. Die Uschi hat nämlich jemanden in der Familie, der Geld damit verdient. Däh! Und das die Uschi uns noch lange erhalten bleibt, das haben sich unsere Politiker diese Woche mit dem Anti-Rentenkürzungsgesetz quasi erkauft. Däh!
Paintball wird verboten, Waffenbesitz bleibt einfach genug, Schützenverein (Suff und Ballerei) werden nicht verboten oder reglementiert, die Rentner furzen gemütlich ins Hämorrhoidenkissen, die Krankenkassenbeiträge steigen erst nach der Wahl, Schäuble bastelt weiter an der Stasi 2.0, die FDP trällert "Steuern runter", Guido Schwesterwelle wird Aussenminister, und alles wird lila-launisch in unserem Land!
Ich kann gerade gar nicht so viel fressen, wie ich k.....
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG IM BUNDESTAG Erfolgreiche Petition gegen Internetsperre
Die E-Petition gegen den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie nimmt mit beinahe 78 000 Unterstützern die erste Hürde im Bundestag. Am 27. Mai findet im Wirtschafts-Ausschuss eine öffentliche Anhörung statt.
Die Gegner von Internetsperren haben erste Erfolge errungen. Zunächst hat die Onlinepetition gegen den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen die erforderliche Stimmenzahl – 50 000 – weit überschritten. Ab diesem Quorum muss sich der Petitionsausschuss damit beschäftigen. Am Mittwochabend hatte der Antrag auf der Internetseite des Deutschen Bundestages bereits annähernd 78 000 Unterstützer gefunden.
Monika Griefahn, die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, teilte am Mittwoch mit, dass der Wirtschaftssausschuss des Bundestages für den 27. Mai eine öffentliche Anhörung durchführen wird. Griefahn sagte: „Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.“ Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit der Internetsperre einen Großteil der Zugriffe auf pädophile Inhalte im Netz verhindern.
Die Gegner des Gesetzentwurfes argumentieren, die Pläne der Bundesregierung seien ungeeignet, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Sie gefährdeten dagegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit, heißt es in dem Antrag, der auf der Website des Bundestages steht. „Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar, da die ,Sperrlisten’ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden“, heißt es in der Petition. Das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, werde dabei überhaupt nicht infrage gestellt, „im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse“. Das Parlament müsse die vom Kabinett bereits beschlossenen Änderungen am Telemediengesetz stoppen. Joachim Huber
In der Lokalzeitung hier war neulich zu lesen, ein Kinderschutzwerk wolle eine Gegenpetition für die Sperre starten und ganz viele Unterschriften sammeln während eines Fussballspiels von, ich glaube Bielefeld. Wenn man wie in dem Artikel eine Überschrift wählt wie "Unterschriftenaktion gegen Kindersex" kann man in einem Fussballstadion wohl nicht davon ausgehen, dass sich die Unterzeichnenden ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen, geschweige denn, dass sie dazu die Möglichkeit erhalten.
Mittlerweile gibt es auch die genauen Fragen bei Infratest zu lesen:
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten im Internet. Kritiker befürchten eine Zensur und bezweifeln die Wirksamkeit solcher Sperren. Befürworter betonen dagegen, dass solche Sperren eine sinnvolle und wirksame Maßnahme im Kampf gegen die Verbreitung solcher Bilder sind. Wie sehen Sie das: Sind Sie für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet oder dagegen?
Dafür: 92% Dagegen: 7%
Die Frankfurter Rundschau kommentiert die manipulative Fragestellung: Kampf um die Meinungshoheit
Dass hier 92 Prozent für eine Sperre stimmten, verwundert nicht, denn die Fragestellung ist manipulativ: Die einen befürchten und bezweifeln, die anderen betonen. Erläutert wird nichts, wer sich mit dem Thema nicht befasst hat, wird zur Befürwortung der Sperren geleitet.
"Die Meinungsforscher hatten am 12. und 13. Mai dieses Jahres in einer Zufallsstichprobe 1000 Wahlberechtigte telefonisch befragt."
Soso, 920 sind die "überwältigende Mehrheit" gegen 85000, welche dagegen eine Minderheit sein sollen. Und "sehr gut organisiert". Wittere ich da doktrinierte Verschwörungstheorien? Sind die genauso gut organisiert, wie die riesige Industrie der Kinderpornohersteller? Ich will da jetzt besser keine stochastischen Überprüfungen an die Interpretation stellen.
(ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern von meinem Bekannten Mike, den Ihr hier nicht kennt :))
Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter einhundert Personen in meinem Bekanntenkreis hat ergeben:
"Sollen die handelnden Personen, die derzeit eine zensierende Sperrung von KiPo-Seiten im Netz fordern, statt geltende Gesetze anzuwenden, und die Löschung solcher Seiten mit bereits vorhandenen Mitteln durchzusetzen, für dieses grob fahrlässige und Bürger täuschende Verhalten bestraft werden?"
92% stimmten mit JA 2% sagten: Ach, die Uschi 6% sagten: Hängt sie höher!
Für oder gegen Netzsperren? Das hängt von der Fragestellung ab
Dank suggestiver Fragen kann viel belegt werden, auch, dass eine Mehrheit Netzsperren befürwortet. Werden die Fragen anders formuliert, ist das Ergebnis genau umgekehrt.
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Was heißt das? In erster Linie, dass suggestive Fragen nur die Meinung abbilden, die sich der Frager wünscht - nicht die, die tatsächlich existiert. So etwas kann nützlich sein, ist es aber nicht, wenn es darum geht, die Wahrheit zu finden. Die Deutsche Kinderhilfe war offensichtlich nicht an einem realistischen Meinungsbild interessiert, wie die Mogis-Umfrage belegt.
Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) berichtet, er habe 60 kinderpornografische Internetangebote löschen lassen können, wofür er gerade einmal 12 Stunden Zeit brauchte.
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Mit einem automatischen Verfahren hat Alvar Freude nach eigenen Angaben verschiedene europäische Sperrlisten durchsucht und 349 Provider in 46 Ländern über die 1943 dort aufgeführten Webseiten informiert. 250 Provider haben auf die Anfrage von Alvar Freude geantwortet, wobei sie allerdings überwiegend legale Inhalte auf den durch die Listen gesperrten Webseiten gefunden hätten. Das habe Freude durch Stichproben bestätigen können: "Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornografisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten - die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen."
Die Provider hätten in aller Regel schnell reagiert und teils schon nach wenigen Minuten Seiten mit Kinderpornografie vom Netz genommen.
Insofern wird hier gerade der Wahlkampf auf Rücken der missbrauchten Kinder ausgetragen. Denn es werden nicht die Maßnahmen gefordert und gefördert von der Politik, die wirklich etwas bringen, sondern die sich für die Masse der deutschen "Bild"-Leser gut anhören. Dass sich das danach auch wunderbar missbrauchen lässt, und überall, wo es bislang eingeführt wurde (auch in westlichen Demokratien) schon wird, ist bestimmt nur Zufall.
Eigentlich wollte ich ja nichts mehr zu dem Thema schreiben, aber es juckt mich einfach zu sehr in den Fingern...
Da hat der gute Herr Freude es also tatsächlich mit einer Alternativlösung geschafft, daß Seiten mit Kinderpornographie vom Netz genommen werden - und damit den Unsinn der Sperrungen noch einmal eindrucksvoll bewiesen. So weit, so gut! Doch frage ich mich nach dem Grund seiner Aktion. Hat er es etwa gemacht, damit diese verbrecherischen Seiten ausgemerzt werden? Oder war es nicht doch eher aus rein persönlichen Interessen, weil er seine eigene Meinungsfreiheit durch die kommende Sperrung gefährdet sieht? Und wenn es eben dieses reine persönliche Interesse war: was unterscheidet ihn denn dann von den Politikern, deren geplante Aktionen auch mit rein persönlichen Interessen motiviert sind? Und müssen sich nicht alle versierten Gegner der Sperrung, die nun plötzlich unter ihren Steinen hervorgekrochen kommen und aufzeigen, daß es weitaus bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kinderpornographie gibt, sich nicht vorwerfen lassen, daß sie nichts getan haben, weil sie schon seit geraumer Zeit ihr ganz persönliches Stopp-Schild schon im Kopf hatten?
Ich bin kein Befürworter der Sperrungen, aber die Doppelmoral der Gegner finde ich teilweise auch beschämend. Und zumindest muß man unserer Familienministerin zugute halten, daß sie es durch ihren Unfug zumindest geschafft hat, daß jemand aus Protest dagegen 60 Seiten mit kinderpornographischem Inhalt hat löschen lassen - ohne die angekündigten Sperrungen wäre Herr Freude vermutlich in den nächsten 20 Jahren nicht aktiv geworden. Das macht seine Motivation zwar auch nicht sympathischer für mich, aber zumindest war es effektiv.
Ansonsten finde ich es recht lustig, daß ausgerechnet die Partei, die von der CDU immer gerne als kommunistischer Untergang des Abendlandes bei diesem Thema jene Stellung bezieht, die man eigentlich eher den scheinbar demokratischen Parteien zugeordnet hätte:
Aber keine Sorge: auch bei der nächsten Wahl wird die Linke als SED-Nachfolge-Partei mit kommunistischem Kader kaum Zuwächse bekommen, das Gesetz wird von der Koalition durchgedrückt und nach dem nächsten Bundestagswahlkrampf wird uns Frau von der Leyen ihre nächsten Kuckuckseier ins Nest legen. Da hilft keine Petition, da nutzt keine Forumsdiskussion. Komisch nur, daß sich noch Leute über das in Mode gekommene Koma-Saufen wundern: deutsche Politik ist seit Jahren eh nur noch im Vollsuff zu ertragen!
Letzte Bearbeitung am 29-Mai-09 um 09:43 Uhr () Die folgende Analogie zur Erklährung der ganzen Problematik ist für IT-Laien gedacht und darf natürlich kopiert und benutzt werden. Ich hoffe, sie kann dazu beitragen, einfache nicht-IT-Freaks für die Sache zu sensibilisieren.
Wenn man in die Bibliothek geht, die aus 100 Stockwerken besteht bekommt man eine Buchholer zugeteilt (DNS vom Provider), man kann aber auch einen eigenen Buchholer mitnehmen (DNS im Ausland). Um mit dem Buchholer reden zu können, muss man ihm seinen Namen und seine Adrsse geben (IP Adresse). Man kann allerdings auch den Namen eines anderen nennen (Proxy), oder einen Namen erfinden (TOR). Nun gibt man dem Buchholer einen Zettel, auf dem die Bücher gelistet sind, die die man gerne möchte. Der Buchholer rennt los und kommt bald zurück mit den gewünschten Büchern. Wenn nun ein Buch dabei ist, das auf der Liste der verbotenen Büchern steht, bringt er statt dem gewünsten Buch blos einen Stopp-Zettel, auf dem steht, dass ich mich gerade Strafbar gemacht habe und der Buchholer wird meinen Namen direkt der Polizei weiterleiten.
Folgende Punkte sind dabei problematisch:
- Die Liste der verbotenen Bücher ist geheim. Man kann nicht im vorherein wissen, ob ein Buch verboten ist.
- Die Leute, die die Bücher auf die verbotene Liste setzen, belassen die Bücher im Regal, sodass jene, die einen eigenen Buchholer mitbringen, die Bücher trotzdem lesen können.
- Die Leute, die die Liste machen, müssen keinerlei Rechenschaft ablegen, welche Bücher Sie auf die Liste setzen, und wesshalb sie es tun.
- Manchmal ist einem Buch ein zweites angeheftet (iframe) welches automatisch mitgeliefert wird. Wenn das angeheftete Buch auf der verbotenen Liste steht, macht man sich ebenfalls strafbar.
- Unter Umständen könnte jemand der dich nicht mag heimlich noch ein weiteres Buch auf deine Buchliste setzen, ohne dass du es merkst (Trojaner, Tinyurl, Link zu einer Witzseite aus einem Email).
- Wenn jemand, egal ob absichtlich oder nicht, einen Stopp-Zettel zu Gesicht bekommt, muss er damit rechnen, dass seine Wohnung von der Polizei durchsucht wird, und dass dies alle Nachbarn und Bekannten mitbekommen, und er fortan als Kinderschänder abgestempelt ist.
- Die ganze Sache ist vielen Leuten so ungeheuer, dass sie lieber darauf verzichten, die Bibliothek zu besuchen.
- Wer einen Stopp-Zettel zu Gesicht bekommt, muss beweisen, dass er das entsprechende Buch nicht absichtlich auf seine Liste gesetzt hat. Das bedeutet, dass das Grundprinzip der Unschuldsvermutung aufgehoben ist. Wenn er nicht seine Unschuld beweisen kann (Wobei nicht einmal der Richter in die verbotene Liste Einsicht hat) drohen ihm 2 Jahre Haft.
- Diese Liste ist logischerweise interessant für alle, die Wissen über etwas für die Öffentlichkeit zurückhalten wollen. Beispiel: Regierung will Regierungskritische Bücher verbieten Weil ja niemand über über die Liste Rechenschaft ablegen muss, kann beliebig verboten werden, und jeder, der über so ein Buch stolpert, macht sich Strafbar.
Berlin (AFP) — Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz will die bei der Kinderpornografie geplante Sperrung von Internetseiten auf andere Bereiche ausdehnen. "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", sagte Wiefelspütz der "Berliner Zeitung" (Samstagsausgabe). Union, Grüne und FDP kritisierten den Vorschlag.
"Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt", sagte Wiefelspütz. Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken. "Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen." Bislang plant die Regierung nur eine Blockade kinderpornografischer Inhalte im weltweiten Datennetz.
"Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät", sagte hingegen Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Berliner Zeitung". Sein Fraktionskollege Laurenz Meyer (CDU) betonte: "Es geht uns ausschließlich um Kinderpornografie."
Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland erklärte, Wiefelspütz bestätige mit seinem Vorstoß Befürchtungen, dass es im Zuge der Kinderporno-Sperren zu einer umfangreichen Zensur im Internet kommen könne. Straftaten im Internet müssten zwar energisch verfolgt werden. "Aber es kann nicht ein Weg einer allgemeinen Zensur beschritten werden, das erinnert zu sehr an chinesische Verhältnisse."
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte in einer Erklärung vor einem "schleichenden Einstieg in die Zensur des Internets". Die Äußerungen von Wiefelspütz bewiesen, dass es um eine "generelle Deregulierung des Internets" gehe. Internetsperren seien kein geeignetes Mittel zur Durchsetzung von Recht und Gesetz im Internet. Dadurch würden vielmehr "rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen".
Letzte Bearbeitung am 07-Jun-09 um 10:13 Uhr () >"Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt", >sagte Wiefelspütz.
Wieso behaupten das eigentlich haufenweise inkompetente Leute, und rechtfertigen damit eine verfassungswidrige Vorgehensweise? Es werden Dinge gefordert, die in einem Rechtsstaat eigentlich undenkbar sind! Das Internet ist weder rechtsfrei, noch greifen keine Rechtsmittel. Man muss sie nur nutzen. Dies wird aber nicht getan. Dies ist viel mehr zu kritisieren! Ob es Unwissenheit, Dummheit, Faulheit oder populistisches Nutzen für eigene Mittel ist, ist dabei egal.
Überlegt selbst, ob Ihr die Lenkung des Staates, des europäischen Kontinents, Eurem Land, Eurer Stadt, oder insbesondere dem diktatorischen Zensieren gerade in der heutigen Zeit so wichtiger neuer Medien solchen Komptenzen überlassen wollt, die fragen: "Browser - Was war das eigentlich nochmal?"
Der Bericht der Berliner Zeitung überrascht mich nicht nur. Ich halte den Artikel für eine bösartige Fälschung meiner Auffassungen. So etwas ist mir bislang nicht untergekommen. Der Bericht gibt an keiner Stelle meine Meinung wieder, schon gar nicht die Auffassung der SPD. Was die Berliner Zeitung mir in den Mund legt, ist nahezu komplett Schwachsinn. Keine Silbe ist von mir autorisiert.
Ich vermisse, dass er erwähnt, dass er das nicht gesagt hat. Ich lese nur, dass da wohl etwas ex cathedra zitiert wurde, was so nicht gewollt war. Ich zitiere weiter:
Auf Anfrage von BILDblog erklärte der SPD-Politiker, er sei "sehr verärgert" gewesen über die "sehr verkürzte Darstellung", die ihn in ein "völlig falsches Fahrwasser" gedrängt habe (im Gespräch mit "RP Online" war Wiefelspütz am Wochenende noch "stinksauer" gewesen).
Schade, dass man die lange Fassung nicht zu lesen bekommt, in der das Zitat anscheinend völlig gegenteilig zu verstehen ist.
Letzte Bearbeitung am 07-Jun-09 um 10:37 Uhr () Ist es eigentlich auch Kindesmissbrauch, wenn ich misshandelte Kinder für meinen Wahlkampf benutze? Ist es eigentlich auch Kindesmissbrauch, wenn ich einfach nur wegschaue, wenn Kinder misshandelt werden, und nichts dagegen unternehme? Ist es eigentlich auch Kindesmissbrauch, wenn ich andere dazu zwingen will, wegzuschauen?
Und viel wichtiger: Ist das strafbar und kann ich das anzeigen?
Jetzt ist zumindest die automatische Strafverfolgung von versehentlichen Zugriffen auf blockierte Seiten weitestgehend vom Tisch. Jetzt muss nur noch jemand von denen kapieren, dass Filtern nicht so effektiv ist, wie ein Vorgehen gegen die Urheber (was ja entgegen der landläufigen Meinung der Politiker durchaus mit geringem Aufwand möglich ist).
[h3]Koalition in entscheidenden Punkten über Kinderporno-Sperren einig[/h3]
Verhandlungsführer der großen Koalition haben in Teilbereichen eine Einigung über Änderungen am heftig umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" erzielt. So wollen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen klarstellen, dass die an der geplanten Stopp-Seite anfallenden Nutzerdaten nicht für die Strafverfolgung verwendet werden dürfen, erklärte Martin Dörmann, stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber heise online. Dazu solle nicht nur die entsprechende geplante Klausel gestrichen werden. Vielmehr werde ein gesonderter Absatz ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführt, wonach eine "Echtzeit-Kommunikationsüberwachung" verboten sei. Damit wolle man Ängsten aus der Internetgemeinde entgegenwirken, dass schon das unbeabsichtigte Anklicken einer Seite, die zum Warnschild führt, etwa eine Durchsuchung eines Computers nach sich ziehen könnte.
Verständigt haben sich die Berichterstatter von Union und SPD laut Dörmann auch darauf, dass ein unabhängiges Gremium die Erstellung der Filterliste durch das Bundeskriminalamt (BKA) kontrollieren soll. Dieses könnte gemäß den Überlegungen der Koalition etwa beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden. Die Überwacher der Schwarzen Liste sollten "jederzeit darauf Zugriff haben" und "regelmäßig Stichproben durchführen", erläuterte Dörmann den Ansatz zur Verhinderung willkürlicher Entscheidungen der Wiesbadener Polizeibehörde. Persönlich hätte es Dörmann zwar lieber gesehen, wenn ein betroffener Seitenbetreiber ein Widerspruchsverfahren mit einer richterlichen Überprüfung starten könnte. Der nachträgliche Gang zum Verwaltungsgericht stünde aber natürlich offen.
Noch streitig ist Dörmann zufolge, ob die Web-Sperren gemäß dem aktuellen Entwurf hauptsächlich über eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) oder mit einem Spezialgesetz eingeführt werden. Die SPD-Wirtschaftsexperten bestünden hier weiter auf einer eigengesetzlichen Regelung, um die Einschränkung auf kinderpornographische Angebote im Web zu unterstreichen und einer Ausweitung der Blockaden auf kriminelle verfassungsfeindliche oder extremistische Seiten entgegenzuwirken. Auch über eine Befristung des Vorhabens werde noch gesprochen.
Falls in diesen Fragen eine Einigung spätestens kommenden Dienstag erzielt werde, kann der Gesetzesentwurf laut Dörmann noch am Donnerstag in einer Woche beschlossen werden. Andernfalls bleibe die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause Anfang Juli offen. Auf die schweren weiteren verfassungsrechtlichen Bedenken, die Experten bei einer Anhörung im Bundestag vorgebracht hatten, wollen CDU/CSU und SPD demnach offenbar nicht eingehen.
Die grundsätzliche Kritik von Zensurgegnern an einem Gesetzesbeschluss noch in dieser Legislaturperiode und dem damit verknüpften Aufbau einer allgemeinen Sperrinfrastruktur durch die Provider ließ Dörmann nicht gelten. Die technischen Möglichkeiten zu Web-Blockaden würden durch die großen Zugangsanbieter "auf jeden Fall aufgebaut", verwies der Sozialdemokrat auf die entsprechenden Verträge mit dem BKA. Es sei zwar zweifelhaft, ob diese auf Drängen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zustande gekommenen Vereinbarungen den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Doch eine mögliche gerichtliche Überprüfung könne Jahre in Anspruch nehmen. Daher sei das Gesetz nötig, um die Sperren zumindest in geordnete rechtliche Bahnen zu bringen. Prinzipiell sind die Verträge aber jederzeit durch die Provider kündbar. Dieser Vorbehalt gilt unter anderem auch dann, wenn die von vielen Anbietern erwünschte gesetzliche "Absicherung" nicht erfolgt.
Letzte Bearbeitung am 10-Jun-09 um 15:59 Uhr () >Es sei zwar >zweifelhaft, ob diese auf Drängen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen >(CDU) zustande gekommenen Vereinbarungen den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. >Doch eine mögliche gerichtliche Überprüfung könne Jahre in Anspruch nehmen. Daher sei >das Gesetz nötig, um die Sperren zumindest in geordnete rechtliche Bahnen zu bringen.
Man weiss vorher, dass das, was man macht, gelinde gesagt juristischer Dumfug ist. Aber man geht dann hin, und macht ein Gesetz, das auch wieder Dumfug ist, was aber zumindest solange Bestand hat, bis es vom BVG kassiert wird. Dann macht man sich an das Ausgangsproblem. Das nennt man auch legislative Schizophrenie...
Ich denke man macht ein viel zu hoch gegriffenes Gesetz um dann gutmütig und dem Volke nahe den gröbsten Mist beiseite zu schieben und voila schon hat man das Gesetz seiner Wahl und alle sind glücklich und zufrieden. Und die meisten freuen sich das es doch nicht so schlimm gekommen ist und checken gar nicht das wieder mal an der Freiheit geschraubt wurde.