Ebay Rechts-Frage
Hallo,
wie so oft sehe ich bei Ebay diese typische Floskel:
"Aufgrund der neuen EU Richtlinien weise ich ausdrücklich darauf hin, dass sie weder Anspruch auf Gewährleistung noch auf Garantie haben." ...oder so ähnlich.
Nun frage ich mich: Muss das sein? Muss man darauf hinweisen? Soweit ich weiß, -und ich glaube, ich hätte es schonmal irgendwo gelesen- treten Gesetzestexte in Kraft, auch ohne dass sie genannt werden, oder irre ich mich?
Nun eine andere Version. Gerade eben las ich bei einer Auktion Folgendes:
"Da es sich um eine Privatauktion handelt übernehme ich keine Garantie und Gewährleistung für Versteckte Mängel, Güte und Beschaffenheit."
Hier glaube ich
1., dass es so gar nicht geregelt ist, weil man sich
2., afaik gar nicht von der Beschaffenheit, also Funktion des Gerätes distanzieren kann, esseidenn man weist ausdrücklich darauf hin! Oder irre ich mich auch hier?
Und wenn es möglich ist, wie sieht es dann mit den arglistig verschwiegenen Mängeln aus, wie z.B. der Akku, den man auf dem Foto nicht sehen kann, ist defekt?
Und noch eine Frage: Wenn ich mir bei Ebay eine technische Sache kaufe, diese kommt hier defekt an, kann ich dann den Kaufvertrag anfechten, da mir die Nichtfunktion des Gerätes arglistig verschwiegen wurde, also ein "Arglistig verschwiegener Mangel" vorliegt?
Oder kann sich der Verkäufer immer wehren mit der Ausrede, das Gerät sei beim Transport beschädigt worden?
Mit verunsicherten Grüßen,
Stef
wie so oft sehe ich bei Ebay diese typische Floskel:
"Aufgrund der neuen EU Richtlinien weise ich ausdrücklich darauf hin, dass sie weder Anspruch auf Gewährleistung noch auf Garantie haben." ...oder so ähnlich.
Nun frage ich mich: Muss das sein? Muss man darauf hinweisen? Soweit ich weiß, -und ich glaube, ich hätte es schonmal irgendwo gelesen- treten Gesetzestexte in Kraft, auch ohne dass sie genannt werden, oder irre ich mich?
Nun eine andere Version. Gerade eben las ich bei einer Auktion Folgendes:
"Da es sich um eine Privatauktion handelt übernehme ich keine Garantie und Gewährleistung für Versteckte Mängel, Güte und Beschaffenheit."
Hier glaube ich
1., dass es so gar nicht geregelt ist, weil man sich
2., afaik gar nicht von der Beschaffenheit, also Funktion des Gerätes distanzieren kann, esseidenn man weist ausdrücklich darauf hin! Oder irre ich mich auch hier?
Und wenn es möglich ist, wie sieht es dann mit den arglistig verschwiegenen Mängeln aus, wie z.B. der Akku, den man auf dem Foto nicht sehen kann, ist defekt?
Und noch eine Frage: Wenn ich mir bei Ebay eine technische Sache kaufe, diese kommt hier defekt an, kann ich dann den Kaufvertrag anfechten, da mir die Nichtfunktion des Gerätes arglistig verschwiegen wurde, also ein "Arglistig verschwiegener Mangel" vorliegt?
Oder kann sich der Verkäufer immer wehren mit der Ausrede, das Gerät sei beim Transport beschädigt worden?
Mit verunsicherten Grüßen,
Stef

