>PS: Obwohl viele Parks über das Internet Eintrittskarten vertreiben, kann ich bei den
>meisten keine AGB bzgl. der Benutzung des Parks finden (z.B. Holiday Park, Hansa Park,
>Heide Park, Tripsdrill). Muss das nicht der Fall sein, damit diese auch
>Vertragsbestandteil werden? Oder bin ich nur blind?
Normalerweise muss man die AGB
vor dem Kauf einsehen können, damit diese rechtsgülig werden.
Nicht umsonst muss man bei vielen Onlinekäufen die AGB explizit anerkennen.
Diese Thematik wurde schon des öfteren an Softwareverträgen (wie z.B. die von Micro$oft) bemängelt, da man diese erst beim Installieren also nach dem Kauf zu Gesicht bekommt. (Darum kann man z.B. mitgelieferte M$-Produkte auch zurückgeben wenn man deren EULA nicht annerkennt).
An den Eingängen der Parks hängen in den meisten Fällen AGBs aus.
Zum Thema: Sicher verbietet die MW und andere Parks das fotografieren, aber trotzdem wird es geduldet. Schließlich ist es für die meisten Parks hilfreich, wenn viele Fotos von ihrer neuen Attraktion XYZ im Internet stehen und von vielen Leute gesehen werden, die dann auch in den Park wollen.
ABER: Solche Absätze in der AGB sind die Absicherung der Parks falls jemand mal Fotos von Bereichen macht, die geheim sind (Bauhof, "hinter den Kulissen" etc.), von Bauvorhaben (Pläne, Baustellenbilder etc.) oder von Unfällen/Unglücken oder ähnlichem. Kurz: alles was den Park in irgendeiner Weise schädigen könnte. In diesem Fall haben die Parks eine eindeutige Handhabe gegen solche Bilder und können gerichtlich gegen Veröffentlichungen vorgehen und auch das Recht an diesen Bildern einklagen.
Wer allerdings 100%ig auf der sicheren Seite sein möchte, der sollte rattles Tipp befolgen und sich für seine Bilder die Genehmigung des Parks holen...
mfg
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