In diesem Artikel des Herrn NRD stieß ich auf eine Verletzung des eben erfundenen Foren-Signatur-Schutz-Gesetzes. Ich zitiere wörtlich:
| CU in PL. | NICO | (Back on track)
Eindeutig in der ersten Zeile zu erkennen ist die von mir schon seit Äonen benutzte Signatur "CU in PL". Dies kann ich selbstverständlich nicht einfach so hinnehmen, und beantrage eine entsprechend schwere Bestrafung.
*Kein Kommentar* Ich sach nix mehr ohne Anwalt und lehne die Klage des Herrn Kengs wegen unqualifizierter Zwischenrufe ab ! Meiner Meinung nach, ist der Unterschied klar erkennbar und es handelt sich dabei nicht um Signaturfälschung. (Schliesslich hat er ja weder das "tm", noch die Tagesanzeige und schon gar nicht dasselbe Bild benutzt (was auch zuviel wäre :-baeh))
Tach Jungs! Was habt Ihr denn hier heut N8 veranstaltet? :-) Wenn ich mich kurz erklären darf: Dieses "CU in PL." steht nicht in meiner Signatur. Ich habe es HANDSCHRIFTLICH unter meinen Beitrag geschrieben. Jawohl. Handschriftlich. (Beweisführung: Es steht nicht immer unter meinen Beiträgen!) Allein aus diesem Grund lehne ich jede Verurteilung ab! Desweiteren hat Mauli ja schon sehr schön ang-/b- emerkt, dass es sich nicht um den "original" Schriftzug "CU in PL ! (tm) gedöns..." handelt. :-) Danke dafür! Ich denke, ich habe mich somit erfolgreich selbst verteidigt und wir können uns wieder der Winterpause widmen: Weiß jemand was neues über die Schienen?? :D Nein, nur Spaß. Ich wünsch Euch nen paar dolle Tage. Und sauft nicht soviel! :9 :7 :-hmmm :-eek :-erks :-groggy <-Das kommt dann nämlich dabei raus. Im wahrsten Sinne des Wortes ;-)
>Dieses "CU in PL." steht nicht in meiner Signatur. Ich >habe es HANDSCHRIFTLICH unter meinen Beitrag geschrieben. Jawohl. Handschriftlich. (Beweisführung: >Es steht nicht immer unter meinen Beiträgen!)
Das ist allerdings kein Beweis, weil man es nachträglich beim schreiben eines Beitrages wieder löschen kann. Ausserdem steht zwar in der Anklageschrift ausdrücklich "Signatur", allerdings wären diese beiden Taten deckungsgleich und somit die Anklage gültig, wenn auch eventuell das Strafmaß von der Tatsache, dass der Angeklagte den Strafvorwurf nach seiner Aussage nicht regelmässig macht, beeinflusst werden könnte*. Zu diesem Zwecke habe ich als unabhängiger Sachverständiger einmal nachgeschaut und gesehen, dass dieser Endgruß sehr wohl NICHT in der Signatur steht. Da die letzte Veränderung des Profils am 30.1.2001 geschehen ist, kann eine Manipulation sicher ausgeschlossen werden. [small]*longest sentence since 1998[small](tm)[/small][/small]
So, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat ALEX in meinem Profil-daten nachgeschaut und zum Glück gesehen, dass hier keine Rede von "CU in PL!" (oder so) ist. Dies dürfte ein eindeutiger Beweis für meine UNSCHULD sein, jawoll! So: G E G E N K L A G E ! Keng wird wegen "RUFSCHÄDIGUNG" angeklagt! Obwohl. Ich verzichte da mal wg. Karneval drauf. ;-)
sobald Sie mir eine Unterstellung falscher Fakten nachweisen können, ist Ihnen durchaus das Rechtsmittel der Klage auf Rufschädigung möglich. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, daß Sie bei Ihrer eventuellen Niederlage die Kosten des Verfahrens tragen müssen, sprich: Wenn Sie mir keine unwahre Beschuldigung gegen Sie vorwerfen können. }>
Ruhe, Ruhe!!!! Dies ist ein Gerichtssaal! Mein Gerichtssaal! Ich bitte mir hier absolute Disziplin und Ordnung aus! Ich dulde hier keine Zwischenrufe oder ähnliche Tumulte dieser Art mehr! Inzwischen erwäge ich desweiteren ernsthaft die Einrichtung einer Folterkammer! Daher sollten sich alle Anwesenden mal am Riemen reißen indem sie an glühende Eisen und Auspeitschungen denken!!!!
So wo waren wir stehengeblieben? Herr Staatsanwalt Sie haben das Wort ...
Sehr geehrter Sachverständiger, Danke für Ihre Ausführungen. Ungeachtet dessen, ob die Signatur automatisch eingefügt wird, oder per Hand hinzugefügt werden muß, entbehren die Zeilen "CU in PL !" und "CU in PL." einer verkersmäßigen Unterscheidbarkeit.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, daß der Beklagte seit Klageerhebung schon wieder zweimal im Sinne des besagten Tatbestandes gehandelt hat, also eine durchaus zu befürchtende Wiederholungstat ins Urteil einzufließen hat.
Ich find das garnicht so schlecht, wenn mal öfter angezeigt wird, wie lange wir noch auf den Tag X, der Wiedereröffnung z.B. des Tangara-Theaters warten müssen. Ich nenne das absofort (INCL. COPYRIGHT, TRADEMARK (tm) und REGISTRATED (R) ) den "OTTT": OFFICIAL TANGARA THEATRE TICKER (c)(tm)(R)
So CU in THE PL }> :-coolOTTT-time(c)(tm)(R): -888 hours:-cool GRUß NICO
verzichten müssen, melde ich mich hiermit freiwillig und kostenfrei als Maulis Anwalt. Ich hab zwar keine Ahnung, tue aber mein bestes. Zu dem Verfahren verhalte ich mich unparteisch, ich bin nur auf Maulis Seite!!! Petri heil und Glück auf, Ihr Hardy Krüger.
Räusper ... Sagen Sie mal ... wir sind doch weder verwandt noch verschwägert und überhaupt was maßen Sie sich hier an irgendwelche Verurteilungen auszusprechen?! Also hiermit verurteile ich Sie zu 50 Tagen Arbeitsdienst (niederer Arbeiten) im Girlscamp!!!
Räusper Räusper ... Ich sehe hier muß man dringend aufräumen ... na wartet meine Lieben ...
Wer Signaturen verfälscht oder verfälschte Signaturen in Umlauf bringt, wird mit verschärftem Tanagra-Knast und Arbeitsdiensten im PL sowie in meiner Küche für nicht unter 6 Monaten bestraft!!!!
Sehr geehrte Damen und Herren, BGB §12 beschreibt, daß Markenschutz in der Bundesrepublik Deutschland mit der Benutzung entsteht. Ebenso wird an dieser Stelle festgehalten, daß eine Unterscheidung durch eine andere Schreibvariation mit gleicher sinngemäßer Bedeutung keine Unterscheidungskraft besitzt. Somit sind Kennzeichnungen von Marken nicht von Nöten. Da durch eine ähnliche Schreibweise unter Anbetracht der identischen Inhalte eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, bitte ich um Wiederaufnahme des Verfahrens.
In meiner Form als Oberstaatsanwalt fordere ich als Mindeststrafmaß für den Beschuldigten NRD 1,5 Jahre Folterkammer im Mystery Castle mit direktem Blick in den Turm ("Schau mal, was wir fahren können und Du nicht...!"). Der Rechtsanspruch von Keng auf Schadensersatz aufgrund von Erschleichung von Vorteilen auf Basis des unlauteren Wettbewerbs bleibt hiervon unberührt.
...und immer eine Hand voll Luft unter den Schoßbügeln cool! Hendrik
Ich danke der ehrenwerten Richterin und dem hochgeschätzten Herrn Oberstaatsanwalt für das Urteil und die klärenden Worte. Da es der Beklagte offensichtlich nicht mehr erwarten kann, ins Tana[g|k]ra-Theater zu kommen würde ich doch vorschlagen, ihm den Wunsch für die zur Zeit noch verbleibenden 893 Stunden (besser nachrechnen, Herr Kollege!) zu erfüllen, um ihn dann von einer Webcam beobachtet für 1,5 Jahre in die Folterkammer des MC zu stecken. Ich schlage eine über-Kopf-Aufhängung an der Decke direkt neben "dem Bösen" vor.
Ich muß zugeben, die OTTT-time(c)(tm)(R) aus Zeitgründen nur aus "Resttagesangabe*24" berechnet zu haben. Wird nicht mehr geschehen. :-scheu Dank eines völlig neu entwickelten Verfahrens ist es mir nun möglich stets die korrekte Stundenzahl anzugeben. Soviel zur Entschuldigung. Ich würde mich allerdings lieber in den Steuerungsraum im Tower des MC einschließen lassen... Auf und nieder, immer und immer w i e d e r ... Seit stark, oder hängt da auch schon ein Copyright dran? :9
So CU in THE PL :-coolOTTT-time(c)(tm)(R): -887 hours:-cool GRUß! NICO (Back on track)
Herr Kollege, leider funktioniert offensichtlich der Algorithmus ihres Verfahrens nur suboptimal. Zum Zeitpunkt Ihres Postings waren es nur noch 886 Stunden bis zur Wiedereröffnung des Tana[g|k]ra Theaters. Ein kleiner Tip: zwischendrin ist die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit. }>
klar, ich habe bereits eine ziemlich lange Sondervorstellung für dich und Rattle gebucht. Die Notausgänge werden mit Granita-Automaten zugestellt. Dann müssen wir auch nicht soweit laufen...
>klar, ich habe bereits eine ziemlich lange Sondervorstellung >für dich und Rattle gebucht.
Heee... *räusper* Ich habe meine Strafe doch schon abgesessen! Da sollte sich wer mal besser informieren, bevor er eine Sondervorstellung im Tanagra Theater für mich bucht. Als Strafe für diesen Fehler schlage ich vor, dass Alex diese Vorstellung selbst wahrnehmen muss.