Gericht verbietet Internetlinks

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Gericht verbietet Internetlinks

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg ist das Setzen von Links auf andere Internetseiten ohne eine Zustimmung unzulässig. Der Hinweis auf fremde Inhalte verstoße gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Das Gericht hatte über die Klage eines Anbieters zu entscheiden, der Unterhaltungssoftware zur Fußball-Bundesliga anbietet. Ein Konkurrent hatte mit einem Link auf dieses Angebot hingewiesen. Das aber sei unzulässig urteilte das Gericht, denn für den Internet-Nutzer entstehe der Eindruck, es bestünden geschäftliche Verbindungen zwischen den beiden Internet-Shops. Eine solche Verbindung aber könne sich nachteilig und behindernd auf den Kläger auswirken.

"Ein Präzedenzfall ist das aber nicht", meint der Kölner Internet-Rechtsanwalt Norbert Knittlmayer. "So lange bis der Bundesgerichtshof eine grundsätzliche Entscheidung zum Thema Internetlinks getroffen hat, müssen wir mit dieser Unsicherheit leben." Andere Gerichte könnten in ähnlichen Fällen durchaus anders entscheiden.

Knittlmayer hält die Forderung nach einer Einverständniserklärung des Urhebers für völlig unpraktikabel. "Da drängt sich der Eindruck auf, dass sich der Richter mit dem Internet überhaupt nicht auseinandergesetzt hat."

Normalerweise kümmert sich niemand um das Einverständnis eines anderen Site-Betreibers für einen Link auf dessen Internetseiten. Der Inhaber einer Homepage ist meist dankbar für jeden Link, der zusätzliche Besuche auf seiner Seite verursacht - vor allem wenn er damit Geld verdienen kann.

Auch in anderen Prozessen sind Links bereits beanstandet worden. Problematisch ist eine Verknüpfung zum einen dann, wenn Inhalte von Dritten innerhalb der eigenen Frames dargestellt werden. Dann könne der Eindruck entstehen, es handele sich um eine eigene Seite, so die Begründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Zum anderen wurden auch so genannte Deep-Links untersagt. Dabei kann zum Beispiel ein Text ohne die ursprüngliche Gestaltung des Autors dargestellt werden.

"Die momentane Situation ist vor allem für viele Unternehmen schlimmer, als die Gewissheit, dass bestimmte Techniken auf Internetseiten gegen geltendes Recht verstoßen", meint Knittlmayer. Nach einem Grundsatzurteil könne man sich wenigstens richten.

Landgericht Hamburg "Wettbewerbsrechtliche Haftung für Links" (Az.: 312 O 606/00)

Silicon meint: Solche Urteile sind unerfreulich und verwirrend - aber wohl notwendig auf dem Weg zu einheitlichen Regelungen. Bei einer Grundsatzentscheidung sollten jedoch Richter urteilen, die das Internet verstehen.

Weitere Nachrichten zum Thema finden Sie hier:

Wettbewerbswidrig: Landgericht verbietet Internetadressen
www.silicon.de/a40794

Original Text ist unter folgender URL zu finden: http://www.silicon.de/a41010


Mfg

CONRUN

Life is a Roller-Coaster

Diskussionsübersicht

  1. #1 Gericht verbietet Internetlinks CONRUN
    1. #2 RE: Gericht verbietet Internetlinks BurningGods
    2. #4 RE: Gericht verbietet Internetlinks Captain_Rutger
#2

RE: Gericht verbietet Internetlinks

Antwort auf CONRUN, Beitrag #1

Bedeutet das, daß ich jetzt jeden Freizeitpark anschreiben will, den ich auf meiner Seite kurz mit URL vorstelle? Dann kann ich das ja noch vor der Veröffentlichung einstampfen. :-(

MfG The Burning Gods-Team

http://www.burninggods.i-p.com/images/BurningGods_s1.jpg
#3

RE: Gericht verbietet Internetlinks

Antwort auf BurningGods, Beitrag #2

Hi,
Das bedeutet lediglich, dass man auf das Gericht warten muss, was das wieder aufhebt :-). Völliger Unsinn, dass. Jetzt wisst ihr was ich mit "Gericht mit Brett vorm Kopf" meine, je nachdem wen man da erwischt, muss man mit jedem ##### rechnen.

Etwas anderes ist das deeplinking oder das einframen. Das kann jederzeit ernsthafte Probleme darstellen und sollte auch immer mit dem Autor abgesprochen sein.

Gruss,
Bild oder Anhang nicht verfügbar
#4

RE: Gericht verbietet Internetlinks

Antwort auf CONRUN, Beitrag #1

>Original Text ist unter folgender URL
>zu finden: http://www.silicon.de/a41010

Oh weia ! Ein LINK!

Ahoi
Captain_Rutger
#5

RE: Gericht verbietet Internetlinks

Antwort auf Captain_Rutger, Beitrag #4

LETZTE BEARBEITUNG AM 11-Feb-01 UM 19:14 Uhr ()

>Oh weia ! Ein LINK!
Dann hoffe ich, er hat um Erlaubnis gefragt!

MfG The Burning Gods-Team

http://www.burninggods.i-p.com/images/BurningGods_s1.jpg