Napster goes BERTELSMANN - Und nun?

#1

Napster goes BERTELSMANN - Und nun?

Herzliches Hallo!

Wie sicherlich viele von Euch auch, habe ich mir darüber Gedanken gemacht, was die "Übernahme" von Napster durch die "BMG" (Bertelsmann-Music-Group) jetzt für die normalen Nutzer bedeutet.

Erstmal sei klargestellt, das Bertelsmann Napster (noch) in keinster Weise "übernommen" hat, sondern das eigentlich nur eine Allianz beschlossen wurde. Demnach stellt BGM Napster einen ungenannten Betrag als Kredit zur Verfügung um ein Konzept zur finanziellen (und damit numehr ganz legalen!) Nutzung auszuarbeiten. Ausserdem hat sich die BMG aus dem klagenden Konsortium der Musik-Industrie zurückgezogen! Das bedeutet, das andere "Riesen" wie z.b. AOL-Warner noch weiterhin an Napster "sägen"... (Ich weis jetzt nicht, ob die EMI auch klagt, aber diese wird Gerüchten zur Folge in kürze von der BMG übernommen...)

Ich habe mich direkt mit dem oberen Management der BMG in Verbindung gesetzt (wie das numal meine Art ist... ;-)) und gefragt, was sich denn nun insbesondere für diejenigen "Kunden" ändert, die, wie ich auch, z.b. ganz seltene oder garnicht auf Tonträger erhältliche Songs oder Melodien suchen. Ich habe ganz offen als Beispiel genannt, das ich etwa (gemafreie?) Parkmusik suche.
Ich gab auch an, das ich mir als Kunde durchaus eine Kostenpflichtige (Betrag?) Nutzung vorstellen könnte, wenn die entsprechenden Gegenleistungen stimmen: Komplette Legalität (sowieso), Gewährleistung einer hohen Übertragungsrate und Verfügbarkeit durch Speicherung auf Server (Auch logisch) und schliesslich natürlich die Auswahl.... Ich will natürlich alles finden können was ich suche!


Eine konkrete Antwort habe ich zwar noch nicht erhalten, jedoch möchte ich Euch nicht vorenthalten was mir heute schonmal als "Zwischenbericht" zugegangen ist!


_________________________________

Sehr geehrter Herr Meinerzhagen,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Da wir erst vor einer Woche unsere strategische Allianz mit Napster eingegangen sind, können wir Ihnen auf die meisten Ihrer Fragen leider keine Antwort geben. Zur Zeit sitzen unsere Business- und Technik-Experten noch mit den Kollegen von Napster zusammen und erarbeiten ein Geschäftsmodell, das auf die Bedürfnisse der Napster-User zugeschnitten ist, ohne dabei die Interessen der Künstler und Autoren weiter zu verletzten.
Seien Sie versichert, dass uns die Interessen der User wie Sie es sind, am Herzen liegen. Ich habe deshalb Ihre Mail auch an die enstprechende Abteilung weitergeleitet, damit Ihre Vorschläge berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

René Beutner

Senior Media Relations Manager
Bertelsmann eCommerce Group
Fon: + 49 40 808033-192
Fax: + 49 40 808033-273
Mobile: + 49 179 5343098
eMail: rene.beutner@becg.com
AIM: BeutnerBeCG

Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Germany

_______________________________________

Ich halte Euch auf dem Laufenden!


MFG Euer Onkel Jürgen
http://home.t-online.de/home/juergen.meinerzhagen/selber.JPG
#2

RE: Napster goes BERTELSMANN - Und nun?

Antwort auf Onkel Juergen, Beitrag #1

Auf dieses neue Konzept von Napster und BMG bin ich sehr gespannt. Eine Vergütung für Künstler ist ja toll, und ich hätte auch kein Problem damit, daß 1-2 DM für meinen Download an den Künstler gehen (denn mehr verdienen die an ner Single sowieso nicht), ohne daß die Plattenindustrie davon etwas abbekommt.

Es tauchen aber mehrere Fragen auf:
Muß der Künstler sich bei Napster/BMG anmelden, um Vergütungen zu bekommen? Es gibt ja schon bei der GEMA das Problem, daß viele den Unterschied zwischen Urheberrecht und GEMA verwechseln. Ein Titel, auf dem die GEMA ihre Hand nicht hat, ist noch lange nicht zur allgemeinen Veröffentlichung freigegeben. Wenn ich jetzt einen Song mache (keine Angst: nur ein Beispiel. Das will ich Euch nicht wirklich antun), und den eines Tages beim neuformierten Napster finde, kriege ich dann was dafür?

Die neue Struktur von Napster wird nicht zwangsweise zu einer Legalisierung führen. Ich bin mal sehr gespannt, wie das weitergeht. Zum Einen ist der Ausgang des Napster-Prozesses noch nicht klar, denn wenn man Napster verklagt, müßte man eigentlich auch jeden Hersteller eines FTP-Programmes, oder gar eines HTTP-Browsers verklagen, denn alle diese Programme funktionieren nach ähnlichen Prinzipien wie Napster, und können für die gleichen (evtl. illegalen) Handlungen benutzt werden. Allerdings wird natürlich eine Sache nicht direkt dadurch gesetzeswiedrig, daß sie zu einer illegalen Handlung mißbraucht werden kann (Beispiel Auto: man *kann* auch Leute damit töten). Zum Anderen kann ein Konzept, das nur einen Teil der Künstler, die bei Napster runterladbar sind, entlohnt, auch nicht das Gelbe vom Ei sein.

Just my 2 Cents.

CU in PL ! [tm] Noch 143 Tage!
Alex (Meenz).
http://phanta.turtlebox.de/alex4.jpg