Sagen wir es mal so:
"Grundsätzlich" ist das filmen und fotografieren deshalb untersat, weil natürlich die Gefahr besteht, das man die Kamera (oder auch jeden anderen Gegenstand wie Handy, fernglas oder Rasenmäher) verlieren könnte und - im ungünstigsten Falle ein oder mehrere andere Fahrgäste das Ding auf die Rübe bekommen...
Auch das "Copyright" könnte da etwas mit hineinspielen - allerdings IMHO mit untergeordneter Rolle (man möge mich notfalls berichtigen).
Wenn also die Mitarbeiter darauf hinweisen, das man das filem unterlassen möge, hat das hauptsächlich den Grund DICH und auch den Park (AUFSICHTSPFLICHT!) vor Haftpflichtfällen zu bewahren!
MfG Euer Onkel Jürgen
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