Napster! Ohne mich!

#1

Napster! Ohne mich!

Hallo,
ich habe hier in der letzten zeit viel über Napster gehört.
Und zwar haben hier User geschrieben sie haben sie songs/Lieder aus den Internet downgeloadet. Ihr wisst ja das ihr dabei mit einen Gesetz in Konflikt gerät.

Hier die jetzige Rechtslage zum Thema "Tauschbörse im Internet"Juristisch steht die "MP3-Tauschbörse" Napster auf äußerst wackeligen Füßen, auch in Deutschland. Gemäß Paragraph §53 Abs.1 des Urhebergesetzes (UrhG) ist die Rechtslage so zu interpretieren: Die MP3-Files, die weder direkt vom Künstler, dessen Plattenfirma noch mit einem vorgeschalteten Lizenzvertrag zum Download angeboten werden, sind ohne Genehmigung und demnach illegal online verfügbar.

Das Herunterladen und Tauschen solcher MP3-Files stellt eine Vervielfältigung im Sinne des §53 Abs.1 UrhG dar, die aber nicht zur "ausschließlich privaten" Nutzung, sondern zum Zwecke der Weitergabe geschieht. Langer Rede kurzer Sinn: Besitz und Weitergabe von illegalen MP3-Dateien stellen auch nach deutschem Recht eine strafbare Verletzung des Urheberrechtes dar.

Also seit beim nächsten mal vorsichtiger. Und wenn ihr das macht niemals in ein öffentliches Forum wie dieses schreiben.

Tschau
eure
Gabi (Gaber)

Diskussionsübersicht

  1. #1 Napster! Ohne mich! Gaber
    1. #4 RE: Napster! Ohne mich! Alex
      1. #5 RE: Napster! Ohne mich! Gaber
        1. #6 RE: Napster! Ohne mich! Alex
          1. #7 RE: Napster! Ohne mich! Gaber
            1. #8 RE: Napster! Ohne mich! Onkel Juergen
    2. #10 RE: Napster! Ohne mich! Onkel Juergen
#2

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Gaber, Beitrag #1

Also:
Das Downloaden (=Kopieren) von Dateien (urheberrechtlich geschützte Werke / geistiges Eigentum) ist für private Zwecke gestattet. Diese Werke dürfen allerdings in keinster Weise verändert werden (ob das von .MP3 zu .WAV zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis). Um das Problem mit Napster aus der Welt zu schaffen, gibt es eine einfache Lösung: die maximalen Uploads einfach auf 0 Stellen. Somit bietet man selbst keine MP3-Files mehr an.
#3

Ein anderer Aspekt

Antwort auf Gaber, Beitrag #1

Es gibt echt interessante Kombinationen. Beispiel: Es gibt diesen DJ Deep, der mixt alle paar Wochen aktuelle Hits (Charts, Dance, Club) zu einer neuen CD zusammen. Kaum ein Lied läuft länger als eine Minute, es ist erstaunlich wie gut er es hinbekommt. Der Witz an der Sache ist: Er macht es ohne Lizenz. Kein Wunder, die beteiligten Musiklabels würde man kaum unter einem Hut bekommen. Inzwischen ist bei CD Nr. 67 angelangt und hat nochmal soviele Sondermixe hingelegt. Trotz der Anonymität verdient er Geld über Zwischenhändler und schliesslich Händlern wo man die CD's kaufen kann - die CD's sollte man laut meinem Wissen unter der Ladentheke in CD-Läden kaufen können und bei DJs... jeweils ein abgemachter Anteil geht an Deep zurück - sehr viel Geld inzwischen. Natürlich gibts auch hier Raubkopierer.
Die interessante Frage lautet nun: Kann eine Kopie 'illegaler' Musik urheberrechtlich bedenklich sein (privater Bereich und kommerziell)?
Tja, da weiss ich auch nicht mehr weiter... ;-)

Alex
Freizeitparkweb.dePhantasialandweb.de
mailto:alex@Freizeitparkweb.de
#4

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Gaber, Beitrag #1

Hi,

Napster ist wirklich ein interessantes rechtliches Phänomen.
Generell kann man sagen, dass es bis jetzt noch kein brauchbaren Urteil gegen das Herunterladen von MP3-Sites. Im Moment lautet selbst bei der GEMA die Interpretation der vorhandenen Gesetze so, dass der Nutzer nicht darüber nachdenken muss, ob es nun gerade illegal ist oder nicht, dass diese Dateien zur Verfügung stehen - soweit der Gebrauch im Rahmen der privaten Verwendung ist. Es spricht tatsächlich rechtlich nichts dagegen. Das Anbieten von MP3-Sites ist dagegen eindeutig illegal, was auch jedem einleuchten sollte.
Bei Napster wirds kritisch. Theoretisch gilt bei dem Herunterladen das selbe wie bei MP3-Sites. Das Problem ist, dass die Dateien nach dem Herunterladen auf dem eigenen Rechner zur Verfügung stehen. Das - und nur das - ist illegal. Wenn ihr dafür sorgt das Napster hier nicht dran kommt, dann ist die Nutzung rechtlich nicht zu beanstanden - nach momentaner Rechtssprechung. Ich persönlich mache das so, dass hat aber andere Gründe.

Gruss
Alex
Freizeitparkweb.deFreizeitparkweb.de
mailto:alex@Freizeitparkweb.de
#5

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Alex, Beitrag #4

Hallo,
doch das gab es schon. Hier ein News Artikel aus den Internet.
"Die Erfolgsaussichten der Klagewelle gegen Napster sind rosig. Im April musste die Musikseite ‚mp3.com' ihren Dienst einstellen. Dieser Service erlaubte es Usern, eigene CDs über das Internet zu hören, ohne selbst MP3-Dateien online stellen zu müssen. Es genügte, eine Audio-CD einmalig
scannen zu lassen, um dann einen passwortgeschützten Zugang zum entsprechenden Album im MP3.com-Archiv zu bekommen."

Tschau
eure
Gabi (Gaber)
#6

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Gaber, Beitrag #5

Hi Gabi,
Ob der Dienst selber legal oder illegal ist, braucht den User nicht zu interessieren.
Hier war der Vorwurf an MP3.com, eine ähnliche Funktion wie die MP3-Sites wahrzunehmen.

Im Prinzip ist das relativ einfach. Das Herunterladen von (urheberrechtlich geschützter) Musik ist im privaten Rahmen eindeutig erlaubt! Das haben sogar die Musikfirmen vor Jahren selber durchgesetzt (natürlich haben sie nicht geahnt das eben diese Regelung jetzt Probleme macht).
Das gilt ausserdem auch für andere Medien: Videos, CD's, egal: Immer gilt: private Kopien sind zulässig!
Aaaaber jetzt sagt man doch "Da wird doch genau das im Vorspann oder auf der CD-Hülle untersagt". Die Antwort ist einfach: Es ist eine Lüge. Man kann dies nicht untersagen - dieses gilt nur für Verteilung ausserhalb des privaten Rahmens. Damit man nicht sagt, dass man 500 Freunde hat ;-) gibt es Massstäbe wie max. 5 Personen sowie auf jeden Fall unentgeltlich.

Diese absichtlichen Lügen treten ja auch an ganz anderen Stellen auf: Z.B. Verfallsdaten auf Geschenkgutscheinen - alles Quatsch, Gutscheine sind mindestens 30 Jahre ohne jeden Abzug gültig. Alles andere ist gelogen und soll dazu verleiten diesen wegzuschmeissen. Dann kommt dann noch die salvatorische Klausel in die AGB's, und fertig ist die rechtlich einwandfreie Verbrauchertäuschung.

Grüsse nach §7 der Foren-Nutzungsordnung,
Alex
Freizeitparkweb.deFreizeitparkweb.de
mailto:alex@Freizeitparkweb.de
#7

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Alex, Beitrag #6

Hallo,
ich meine damit, sich Videos, Cds etc. aus Videotheken ausleihen und Kopien herstellen. Das ist Illegal.

Aber Napster hat bis jetzt 20 Millionen Mitglieder. Wenn jeder nur eine Maxi downgeloadte hat, dann macht das bei einen Preis von 10.-DM pro Person, einen Verlust für die Plattenfirmen von 200 Millionen DM. Wow. Und das es bei einer Maxi bleibt, glaube ich kaum.

Tschau
eure AGB Gabi (Gaber);-)
#8

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Gaber, Beitrag #7

GEÄNDERT AM 29-August-00 UM 20:58 Uhr (GMT)

>Hallo,
>ich meine damit, sich Videos, Cds
>etc. aus Videotheken ausleihen und
>Kopien herstellen. Das ist Illegal.
>

Falsch! Genau DAS ist erlaubt!
Es gab sogar ein Urteil, das es den Herstellern von Videofilmen VERBIETET einen Kopierschutz auf den Kassetten unterzubringen, der einen PRIVATEN Abzug verhindert! (jetzige ERSCHWEREN das nur noch!)
Anlass war der Film "Crocodile Dundee" vom Verleih Embassy-Video. Der Damals erstmalig verwendete Kopierschutz vom Typ "Macrovision" musste daraufhin entschärft werden!

Der Unterschied zu den Napstersongs ist eigentlich "nur", das man für die Leihkassette UND die leere Videokassette GEMA-Gebühren bezahlt hat!

Auf normale CD-Rohlinge wird (noch) keine GEMA erhoben!
...Auf AUDIO-CD-Rohlinge übrigens schon! Interessanterweise zahlt man pro cd etwa 30 pf...
...Angeblich sind deshalb die Audiorohlinge 3,-DM teurer als die anderen... Interessant, oder?

MFG Euer Onkel Jürgen
http://home.t-online.de/home/juergen.meinerzhagen/selber.JPG
#9

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Onkel Juergen, Beitrag #8

Sehr richtig. Das überspielen von geliehenen Sachen (und sei es jetzt Computerspiel, Video, Musik-CD usw.) für den *privaten* Gebrauch ist völlig legal. Es gibt im Urheberrecht den Paragraphen zum "Schutz des geistigen Eigentums", der das besagt. Der einzige Angelpunkt für das Urheberrecht ist der "Anbieter"! Es ist z.B. seit 1996 verboten, neue Audio-CDs zum Verleih anzubieten. Finde ich aber nun einen Verleih, der sie anbietet, darf ich mir sie legal kopieren. Der Anbieter handelt in dem Moment illegal!

Ebenso ist richtig, daß eigentlich ein Kopierschutz auf Videokassetten schon verboten wurde, da das genau dieses Recht torpediert. Aber: Es gibt in Deutschland leider nicht das Rechtssystem wie in den Staaten, nach dem es Präzedenzfälle gibt. Es muß also für jeden Fall neu entschieden würden. Jetzt fang mal an gegen einen Major wie Warner zu klagen. Viel Spaß!

Bei Napster sieht die Sache wieder etwas anders aus: Sie bieten auf ihren Servern nicht, aber auch GAR NICHTS illegales! Sie haben ein Verzeichnis mit Nutzern, die auch Soundfiles auf ihrem Rechner haben, und einen Client, der diese Soundfiles runterziehen kann. *DAS* kann jeder Browser, FTP-Client etc. Soll man jetzt den Internet-Exploder oder den Netscape verbieten, nur weil sie die Möglichkeit bieten, *auch* illegale Sachen runterzuladen, zudem sie legal sind, sobald sie auf meiner Festplatte sind? Sicher nicht. Man müßter tatsächlich jeden FTP-Client *und* Server verbieten, wenn man Napster verbietet, denn diese Programme können das gleiche, auch wenn - zugegebenermaßen - der Napster eine einfacherer Oberfläche hat.

Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens gegen Napster, denn *so* eindeutig wie es scheint, ist der Ausgang nicht.

Alles - logischerweise IMOBIANAL.

CU in PL ! (tm)

Alex (Meenz).
#10

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Gaber, Beitrag #1

Aha!

Hat sich denn die Rechtslage insoweit geändert?
Bitte verbessere mich, wenn ich falschliege, aber war es bisher nicht so, das das HERUNTERLADEN der Dateien und die private Nutzung laut Urheberecht legal waren? (Analog Urteil bezüglich dem Kopieren von Leihvideos aus Videotheken fürs eigene Archiv?).

Genau darauf stützt sich ja das Revisionsverfahren!

Ausserdem: Ich bin der Meinung(!), das Napster als "Informationsquelle" genutzt werden kann, wenn man anschliessend z.B. die CD kauft! Sozusagen wie bei Shareware im Internet!

Kennst Du dich da näher aus? (Jurastudiúm o.ä.?)
...Urheberrechtlich bin ich nicht so fit... Hab eher Ahnung von Steuerrecht, Strafgesetzbuch etc...

MFG Euer Onkel Jürgen
http://home.t-online.de/home/juergen.meinerzhagen/selber.JPG
#11

RE: Napster! Ohne mich!

Antwort auf Onkel Juergen, Beitrag #10

Hallo,
>das das HERUNTERLADEN der Dateien und die private Nutzung laut Urheberecht legal waren? (Analog Urteil bezüglich dem Kopieren von Leihvideos aus Videotheken fürs eigene Archiv?).

Soweit ich weiss darf man ohne ein Genehmigung des Urhebers keine Dateien downloaden. Das gleiche gilt für kopieren (Brennen) von Videos, CDs, Cd Roms etc.

Videokopien fürs eigene Archiv sind untersagt!
Less dazu bitte den Bannerlauf auf den Videos vor dem Film, Dokumentation etc. an.

>Ich bin der Meinung(!), das Napster als "Informationsquelle" genutzt werden kann, wenn man anschliessend z.B. die CD kauft! Sozusagen wie bei Shareware im Internet!

Zeig mir bitte einen! Keiner der was unsonst haben kann, besorgt es dann für einen Geldbetrag.

>Kennst Du dich da näher aus? (Jurastudiúm o.ä.?)

Nein, mache mich durch Internet in diesen Sachen schlau.

Tschau
eure
Gabi (Gaber)



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