Schausteller verurteilt

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Schausteller verurteilt

LETZTE BEARBEITUNG AM 07-Mar-01 UM 22:43 Uhr ()

Aus Express Online (Düsseldorf) vom 07. 03. 2001

Sie rutschte vom Sitz
Karussellbesitzer ließ verletzte Frau liegen

Von ANNETTE STOLZ

Düsseldorf - Es sollte ein unbeschwerter Bummel über die Oberbilker Kirmes werden. Doch für Juliane S. (31) wurde es der reinste Horror.

Sie rutschte bei der Fahrt mit dem „Hopser“ vom Sitz, versuchte sich noch am Bein des Nachbarn festzuklammern. Doch bei der nächsten ruckartigen Bewegung des Karussells war es vorbei: Sie schlug hart mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf, blieb mit einem schweren Schädeltrauma benommen liegen. Was danach folgte, brachte Karussellbesitzer Walter Heinz H. gestern auf die Anklagebank vom Amtsgericht. Der Vorwurf: unterlassene Hilfeleistung.

Denn statt sein Fahrgeschäft sofort zu stoppen, den Notarzt per Handy zu rufen und Erste Hilfe zu leisten, soll H. lediglich gemeinsam mit dem Chipeinsammler die Frau aus dem drehenden Karussell gezogen und auf der Umrandung abgelegt haben.

Erst nach bangen Minuten habe die verzweifelte Freundin der Bewusstlosen im Festzelt einen Handybesitzer gefunden, der den Notruf betätigt habe.

Das Unglück ging glimpflich aus. S. konnte das Krankenhaus nach einem Tag wieder verlassen. Trotzdem musste sich der Karussellbesitzer gestern den Vorwürfen stellen, keine Hilfe geleistet zu haben. Dessen Beteuerungen, alles Nötige für die junge Frau getan zu haben, glaubte Richter Heinrich Lindenblatt nicht. „Ihre Devise war: Raustragen - Liegenlassen - Weitermachen.“ Das Urteil: 60 Tagessätze á 80 Mark.
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Weiterer Artikel zum Thema aus "Neue Ruhr Zeitung"

Schausteller ließ Bewusstlose liegen


Oberbilk. Obwohl es ein Leichtes für ihn gewesen wäre, hat ein Schausteller (56) keinen Krankenwagen gerufen, als eine junge Frau auf seinem Karussell verunglückte. Nicht einmal zum Telefon soll er gegriffen haben. Gestern wurde er wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt: 4800 Mark Geldstrafe.


Es war Kirmes in Oberbilk. Auf dem Platz vor der Philipshalle wollte eine 31-jährige Kraftfahrerin am späten Abend des 31. Juli ´99 noch schnell einmal den "Hopser" ausprobieren. Gemeinsam mit ihrer Freundin stieg sie ein. Kurz vor Ende der Fahrt rutschte sie plötzlich vom Sitz, schlug beim nächsten Hopser mit dem Kopf auf die Kante. Mit einem Schädeltrauma kam sie später ins Krankenhaus.

Doch bis dahin erlebte ihre Freundin (34) eine wahre Odyssee. "Holen Sie einen Krankenwagen!", flehte sie den Chef des Fahrbetriebs an. Doch der lehnte ab: "Ich habe kein Telefon." Und verwies sie auf ein DRK-Zelt am Ende des Platzes. Die Freundin rannte los, fand das Zelt nicht, rief kurzerhand in ein Bierzelt hinein: "Hat hier jemand ein Handy?" und fand so endlich einen Mann, der den Notruf wählte. Der Schausteller habe sogar den "Hopser" und die Musik weiterlaufen lassen, sagten zwei DRK-Helfer. "Das Gerät vibrierte derart, dass wir bei der Bewusstlosen nicht einmal den Puls messen konnten."

Es komme öfter vor, dass einem Kunden schlecht werde, verharmloste der Angeklagte den Vorwurf. Die Frau habe sich wie ein Mehlsack hängen lassen, als er sie aus der "Schüssel" holte. Und wer wolle ihm nachweisen, dass er nicht doch um Hilfe telefoniert habe?

"Sie haben die Frau herzlos am Ausgang abgelegt und sich um nichts gekümmert. Das Geschäft ging Ihnen vor", wetterte der Staatsanwalt. Wegen des Profits sei die Menschlichkeit auf der Strecke geblieben, obwohl die Verletzte in einem bedrohlichen Zustand war.

"Ich habe nichts gemacht", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Da konnte das Gericht nur zustimmen. "Das war es ja gerade", so Richter Lindenblatt, der es entwürdigend fand, eine bewusstlose Frau ihrem Schicksal zu überlassen.

Von URSULA POSNY






Jens Uwe Kupka
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#2

RE: Schausteller verurteilt

Antwort auf JUK, Beitrag #1

Ja Ja,
wie bei nem Viehtransport... Anhalten, tote Tiere raus und dann weiter.
Wie oft standen wir schon schadenfroh vor nem Hopser!
Das Problem scheint mir nur das durch solche rücksichtslosen Aktionen und Verhaltensweisen der entsprechenden Schausteller, (ist hier im Rhein Main Gebiet teilw. nicht anders) dieses Fahrgeschäft vom TÜV aus bald nur noch mit Haltebügeln betrieben werden darf.
Hier in der Region fährt noch ein Hopser mit dem Namen "Skipper". Der hat in der Mitte so ne halbrunde Stahlabdeckung die die Achse abdeckt. Wenn da mal einer richtig draufknallt.... Autsch und tschüß !
Gruß Dirk
#3

RE: Schausteller verurteilt

Antwort auf stilbruch, Beitrag #2

Hopser sind Höllengeräte aus dem Mittelalter! Weg damit, oder besser noch: SCHULTERBÜGEL!!!
Bei Disney gab es auch bereits des öfteren das Problem, das nach Unfällen weder Ambulanz noch Polizei gerufen wurde. Disney möchte sowas immer selber regeln, ohne die "Magic" zu zerstören. Ich habe kürzlich auf einer Site die sich dem Thema "urbaner Mythen" widmet (www.urbanlegends.com)einen witzigen Artikel über die Todesfälle in Disneyparks gelesen. Walt und seine Jungs sind da nicht gerade zimperlich.
Unübertroffen finde ich allerdings Monsieur Bruch, der den Unfallopfern seines Eurostars, nachdem sie aus ihren Sitzen herausgefräst wurden, ein Freifahrt-Ticket als Wiedergutmachung anbot. Showmanship at its best!

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