Quelle für diese Meldung ist die wunderbare Seite joylandbooks.com:
New coaster for Adventure Island [18/5/06]
Adventure Island will be opening a Gerstlauer Eurofighter roller coaster for the 2007 season, similar to that which opened this year at Oakwood. Park owner Philip Miller shook hands on the deal this lunchtime. The Eurofighter will replace Adventure Island's Log Flume, and will be the park's biggest roller coaster. It will feature a vertical lift hill and 97 degree first drop
Interessante Fotos. Mir gefällt die Farbe von der Bahn sehr gut. Warum kann man nicht mal xpress im mp so anstreichen. Würd direkt besser aussehen, als dieses schäbbige grau in grau
>Letzte Bearbeitung am 06-Jan-07 um 17:03 Uhr >() >>Warum kann man nicht mal xpress im mp so anstreichen > >...weil die Stützen in der Farbe Magenta sind und die hat sich doch bekanntlich die >Deutsche Telekom schützen lassen. > >Da würden Lizenzgebühren fällig werdende Grüße, > >Andreas
Dann hört man eben im Lifthill zukünftig statt "Zoom-Zoom" , "dü-dü-dü-dü-dum" ...
>...weil die Stützen in der Farbe Magenta sind und die hat sich doch bekanntlich die >Deutsche Telekom schützen lassen. > >Da würden Lizenzgebühren fällig werdende Grüße,
Allerdings auch nur, wenn Telefone oder Internetzugänge in die Achterbahnwagen eingebaut werden würden.
Letzte Bearbeitung am 06-Jan-07 um 21:57 Uhr () >Allerdings auch nur, wenn Telefone oder Internetzugänge in die Achterbahnwagen >eingebaut werden würden.
Bei der Anzahl von Leuten, die ihre Handys mit auf MP Xpress nehmen, einer erfolgreichen Klage gegen den Movie Park wegen MP Xpress als "fahrender Telefonzelle" durchaus gute Chancen einräumende Grüße,
>Es kann aber doch nicht sein, dass eine Firma ne Farbe sein Eigentum nennen darf und >dann auch noch ne pure Grundfarbe, statt nen ähnlichen Ton.
Das ist nicht der Eigentum einer gewissen AG aus Bonn, sondern wahrscheinlich die Marke-Nr. 30012989 beim Deutschen Patent und Markenamt. Außerdem gilt diese Marke "nur" für Leitklasse die 38, das müsste in der Regel heißen, dass die Marke für eine andere Leitklasse verwendet werden dürfte. Da eine Achterbahn weder unmittelbar noch mittelbar etwas mit der Dienstleistung Nachrichtenübermittlung und Nachrichtenverarbeitung zu tun hat, dürfte es hier keine Konflikte geben. Allerdings kann dir hier bestimmt ein Patentanwalt mehr Infos geben.
>Wenn ich Geld hätte, würde ich mir dann einfach für alle Farben die Rechte sichern und >die ganze Welt verklagen, weil sie bunt ist.
Geld reicht hier nicht, du müsstest auch Produkte und Dienstleistungen in allen erdenklichen Bereichen vertreiben und anbieten, bevor du die Markenrechte bekommen kannst.
>Ausserdem gibts für Coaster ja noch andere schöne Farbkombis
>Allerdings kann dir hier bestimmt ein Patentanwalt mehr Infos geben.
Als angehender solcher kann ich das ja mal versuchen:
Farbmarken (besonders abstrakte, also konturlose) sind derzeit ein heißes Thema. Sie sind laut Markengesetz prinzipiell zulässig, jedoch ein Fall für sich. Grundsätzlich muss eine Marke verschiedene Kriterien erfüllen: Sie muss unter anderem graphisch darstellbar sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht beschreibend sein. Die letzten beiden Kriterien sind unter Beachtung der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, zu prüfen.
Beschreibend ist bei Farbmarken kein Problem (beschreibend wäre z.B. die Wortmarke "Computerladen" für einen, ähm, Computerladen). Die graphische Darstellbarkeit schon eher. Zwar gibt es eindeutige Klassifizierungssysteme (wie Pantone oder RAL), aber auch eine IMHO seltsame Rechtsprechung. Höchstrichterlicher Stand ist derzeit, dass Einzelfarben problemlos durch RAL oder Pantone darstellbar sind, für Marken aus mehreren Farben aber eine systematische Anordnung gegeben sein muss. Inkonsequent.
Die größte Hürde ist die Unterscheidungskraft. Die Anforderungen daran sind extrem hoch, sodass abstrakte Farbmarken nur höchst selten auf "herkömmlichem" Wege eingetragen werden. Als Ausweg gibt es die Verkehrsdurchsetzung, die sich durch Benutzung ergibt. Auch wenn die Farbe keine originäre Unterscheidungskraft besitzt, ist sie dennoch als Marke eintragungsfähig, wenn sie von einem Anteil des angesprochenen Verkehrskreises als herkunftshinweisend angesehen wird. Darüber ist AFAIK Magenta für die Telekom eingetragen worden.
Interessant dürfte auch die Frage nach der Verletzung einer abstrakten Farbmarke sein. Dazu gibt es wenig Rechtsprechung. Allerdings dürfte der Schutzbereich sehr eng ausgelegt werden, und zwar sowohl bezüglich der Abweichung von der eingetragenen Farbe als auch des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Achterbahnschienen in Magenta dürften auch dann keine markenrechtlichen Konsequenzen haben, wenn sie in Form eines Handys gebogen sind.
Jochen
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
>Lange Rede, kurzer Sinn: Achterbahnschienen in Magenta dürften auch dann keine >markenrechtlichen Konsequenzen haben, wenn sie in Form eines Handys gebogen sind.
Egal ob Magenta oder nicht...
Die Achterbahn würde ich gerne mal fahrende Grüße, DB - Der Birki "Wer sich zu groß fühlt, um kleine Aufgaben zu erfüllen, ist zu klein, um mit großen betraut zu werden." Jacques Tati