Prügelnder Schausteller muss Geldstrafe zahlen
Landgericht verurteilt 36- Jährigen zu 6000 Mark Strafe
Stuttgart (wic) - Ein 36-jähriger, einschlägig vorbestrafter Cannstatter Schausteller wurde gestern in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 6000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wurde schon drei Mal wegen ähnlichem Sachverhalt verurteilt. Im vergangenen Jahr ist er beim Aufbau des Frühlingsfestes auf dem Cannstatter Wasen erneut handgreiflich geworden: Er hat einen Mann angegriffen. Der Schausteller beobachtete, dass sich ein ihm Unbekannter mit seinen Arbeitern unterhielt. Er verwies den Mann vom Gelände. Im Prozess gab er zu Protokoll, der Unbekannte habe seine Leute bei der Arbeit gestört. Als der Mann nicht sofort verschwand und sich ohne Scheu vor dem Schausteller aufbaute, eskalierte die Situation. Der Angeklagte stieß den Unbekannten weg und schlug ihn mit der Faust. Das Opfer erlitt eine Augenverletzung, da sich die Brille des Mannes ins Auge drückte und anschließend zu Boden fiel. Als dieser sich bückte um die zerbrochene Brille aufzuheben, habe ihm der Angeklagte gezielte Tritte in den Unterleib verpasst. Der Mann erlitt schwere Prellungen an Kopf, Bauch und Rücken. Daraufhin erstattete der Verletzte bei der Wasenwache Anzeige.
Bereits in der ersten Verhandlung vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte der Schausteller beteuert, nicht er, sondern der andere Mann habe zuerst geschubst und ihm auf die Hand geschlagen. Er selbst habe nur aus Notwehr zurückgeschlagen. Er wiederholte diese Aussage vor dem Berufungsgericht. Die Amtsrichter wie auch der Staatsanwalt gehen jedoch davon aus, dass die Aussage des geschädigten Zeugen "glaubhaft" ist. Gegen einen Freispruch sprachen auch die drei Vorstrafen des Angeklagten.
Die Strafkammer verurteilte den 36- Jährigen nicht nur wegen einfacher Körperverletzung - wie noch in der ersten Instanz - sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu 6000 Mark Geldstrafe.
Der Verteidiger des Schaustellers wird gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen. Demnach wird der Fall vor einem Senat des Stuttgarter Oberlandesgerichts nochmals verhandelt.
JUK
http://www.henson.com/cards/images/everyday_06s.gif
Stuttgart (wic) - Ein 36-jähriger, einschlägig vorbestrafter Cannstatter Schausteller wurde gestern in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 6000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wurde schon drei Mal wegen ähnlichem Sachverhalt verurteilt. Im vergangenen Jahr ist er beim Aufbau des Frühlingsfestes auf dem Cannstatter Wasen erneut handgreiflich geworden: Er hat einen Mann angegriffen. Der Schausteller beobachtete, dass sich ein ihm Unbekannter mit seinen Arbeitern unterhielt. Er verwies den Mann vom Gelände. Im Prozess gab er zu Protokoll, der Unbekannte habe seine Leute bei der Arbeit gestört. Als der Mann nicht sofort verschwand und sich ohne Scheu vor dem Schausteller aufbaute, eskalierte die Situation. Der Angeklagte stieß den Unbekannten weg und schlug ihn mit der Faust. Das Opfer erlitt eine Augenverletzung, da sich die Brille des Mannes ins Auge drückte und anschließend zu Boden fiel. Als dieser sich bückte um die zerbrochene Brille aufzuheben, habe ihm der Angeklagte gezielte Tritte in den Unterleib verpasst. Der Mann erlitt schwere Prellungen an Kopf, Bauch und Rücken. Daraufhin erstattete der Verletzte bei der Wasenwache Anzeige.
Bereits in der ersten Verhandlung vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte der Schausteller beteuert, nicht er, sondern der andere Mann habe zuerst geschubst und ihm auf die Hand geschlagen. Er selbst habe nur aus Notwehr zurückgeschlagen. Er wiederholte diese Aussage vor dem Berufungsgericht. Die Amtsrichter wie auch der Staatsanwalt gehen jedoch davon aus, dass die Aussage des geschädigten Zeugen "glaubhaft" ist. Gegen einen Freispruch sprachen auch die drei Vorstrafen des Angeklagten.
Die Strafkammer verurteilte den 36- Jährigen nicht nur wegen einfacher Körperverletzung - wie noch in der ersten Instanz - sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu 6000 Mark Geldstrafe.
Der Verteidiger des Schaustellers wird gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen. Demnach wird der Fall vor einem Senat des Stuttgarter Oberlandesgerichts nochmals verhandelt.
JUK
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