Prozess gegen ehemaligen Marktmeister in Bremen
Strafe für zu engen Kontakt mit Schaustellern?
Staatsanwältin beantragt gegen ehemaligen Marktmeister 16 Monate Haft auf Bewährung
Bernd Meier
Mal angenommen, das Schöffengericht täte, was die Staatsanwältin gestern beantragt hat. Dann wäre für den ehemaligen Marktmeister Wolfgang Ahrens die Zeit im Stadtamt beendet. 16 Monate Haft auf Bewährung hätten zwingend seine Entlassung aus dem öffentlichen Dienst zur Folge. Nur: Dass der Prozess mit einer Strafe dieser Größenordnung endet, das mag niemand so recht glauben.
Die Staatsanwältin offenbar selbst nicht. Zwar plädierte sie anderthalb Stunden und ließ kaum eine Zeugenaussage unbewertet; durch ihre Ausführungen aber zog sich ein leicht resignativer Grundton, als wollte sie sagen: Wenn wir hier schon Geschütze wie Bestechlichkeit und Veruntreuung aufgefahren und uns neun Tage um die Wahrheitsfindung bemüht haben, dann soll der Strafantrag auch entsprechend gewichtig sein.
Da ist zum Beispiel Ahrens’ Beteiligung an der "Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller", die 1995 bei ihrer Gründung den für sie wichtigsten Mann im Stadtamt gleich mit ins Boot holten; zwar nicht als Geschäftsführer, wie geplant, aber doch als Gesellschafter. Dass Ahrens dies mitmachte, wertet die Staatsanwältin als Bestechlichkeit.
1997 hatte er dieser Gesellschaft die Bürgerweide für ein Sommerfest vermietet. 16000 Mark nahm er ihnen dafür ab, 26000 Mark hätten es sein müssen, meint die Anklägerin und bewertet die Kulanz des Marktmeisters als Veruntreuung. Eine Bestrafung verdient Ahrens nach ihrer Ansicht auch dafür, dass er die Feier seines 50. Geburtstags von einem Schausteller in dessen "Hanse-Kogge" zu einem Freundschaftspreis habe ausrichten lassen.
In zwei weiteren Punkten der Anklage soll er freigesprochen werden: Da war zum einen die Mailand-Reise, die ihm 36 Schausteller zu diesem Geburtstag geschenkt hatten. Den Gutschein hatte Ahrens zurückgegeben. Und auch der Schampus zu Weihnachten wird vermutlich keine Folgen haben: Drei Mal, so steht’s in der Anklage, habe der Marktmeister zwölf Flaschen zum Fest bekommen. Erhärten ließ sich das im Prozess jedoch nicht.
Die beiden Verteidiger werden am kommenden Mittwoch plädieren, am selben Tag soll auch das Urteil gesprochen werden.
Quelle:http://www.bremer-nachrichten.de/bremen/fs_bn_bremen.html?id=16746
Staatsanwältin beantragt gegen ehemaligen Marktmeister 16 Monate Haft auf Bewährung
Bernd Meier
Mal angenommen, das Schöffengericht täte, was die Staatsanwältin gestern beantragt hat. Dann wäre für den ehemaligen Marktmeister Wolfgang Ahrens die Zeit im Stadtamt beendet. 16 Monate Haft auf Bewährung hätten zwingend seine Entlassung aus dem öffentlichen Dienst zur Folge. Nur: Dass der Prozess mit einer Strafe dieser Größenordnung endet, das mag niemand so recht glauben.
Die Staatsanwältin offenbar selbst nicht. Zwar plädierte sie anderthalb Stunden und ließ kaum eine Zeugenaussage unbewertet; durch ihre Ausführungen aber zog sich ein leicht resignativer Grundton, als wollte sie sagen: Wenn wir hier schon Geschütze wie Bestechlichkeit und Veruntreuung aufgefahren und uns neun Tage um die Wahrheitsfindung bemüht haben, dann soll der Strafantrag auch entsprechend gewichtig sein.
Da ist zum Beispiel Ahrens’ Beteiligung an der "Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller", die 1995 bei ihrer Gründung den für sie wichtigsten Mann im Stadtamt gleich mit ins Boot holten; zwar nicht als Geschäftsführer, wie geplant, aber doch als Gesellschafter. Dass Ahrens dies mitmachte, wertet die Staatsanwältin als Bestechlichkeit.
1997 hatte er dieser Gesellschaft die Bürgerweide für ein Sommerfest vermietet. 16000 Mark nahm er ihnen dafür ab, 26000 Mark hätten es sein müssen, meint die Anklägerin und bewertet die Kulanz des Marktmeisters als Veruntreuung. Eine Bestrafung verdient Ahrens nach ihrer Ansicht auch dafür, dass er die Feier seines 50. Geburtstags von einem Schausteller in dessen "Hanse-Kogge" zu einem Freundschaftspreis habe ausrichten lassen.
In zwei weiteren Punkten der Anklage soll er freigesprochen werden: Da war zum einen die Mailand-Reise, die ihm 36 Schausteller zu diesem Geburtstag geschenkt hatten. Den Gutschein hatte Ahrens zurückgegeben. Und auch der Schampus zu Weihnachten wird vermutlich keine Folgen haben: Drei Mal, so steht’s in der Anklage, habe der Marktmeister zwölf Flaschen zum Fest bekommen. Erhärten ließ sich das im Prozess jedoch nicht.
Die beiden Verteidiger werden am kommenden Mittwoch plädieren, am selben Tag soll auch das Urteil gesprochen werden.
Quelle:http://www.bremer-nachrichten.de/bremen/fs_bn_bremen.html?id=16746

