Prozess gegen ehemaligen Marktmeister in Bremen

#1

Prozess gegen ehemaligen Marktmeister in Bremen

Strafe für zu engen Kontakt mit Schaustellern?

Staatsanwältin beantragt gegen ehemaligen Marktmeister 16 Monate Haft auf Bewährung

Bernd Meier

Mal angenommen, das Schöffengericht täte, was die Staatsanwältin gestern beantragt hat. Dann wäre für den ehemaligen Marktmeister Wolfgang Ahrens die Zeit im Stadtamt beendet. 16 Monate Haft auf Bewährung hätten zwingend seine Entlassung aus dem öffentlichen Dienst zur Folge. Nur: Dass der Prozess mit einer Strafe dieser Größenordnung endet, das mag niemand so recht glauben.
Die Staatsanwältin offenbar selbst nicht. Zwar plädierte sie anderthalb Stunden und ließ kaum eine Zeugenaussage unbewertet; durch ihre Ausführungen aber zog sich ein leicht resignativer Grundton, als wollte sie sagen: Wenn wir hier schon Geschütze wie Bestechlichkeit und Veruntreuung aufgefahren und uns neun Tage um die Wahrheitsfindung bemüht haben, dann soll der Strafantrag auch entsprechend gewichtig sein.

Da ist zum Beispiel Ahrens’ Beteiligung an der "Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller", die 1995 bei ihrer Gründung den für sie wichtigsten Mann im Stadtamt gleich mit ins Boot holten; zwar nicht als Geschäftsführer, wie geplant, aber doch als Gesellschafter. Dass Ahrens dies mitmachte, wertet die Staatsanwältin als Bestechlichkeit.

1997 hatte er dieser Gesellschaft die Bürgerweide für ein Sommerfest vermietet. 16000 Mark nahm er ihnen dafür ab, 26000 Mark hätten es sein müssen, meint die Anklägerin und bewertet die Kulanz des Marktmeisters als Veruntreuung. Eine Bestrafung verdient Ahrens nach ihrer Ansicht auch dafür, dass er die Feier seines 50. Geburtstags von einem Schausteller in dessen "Hanse-Kogge" zu einem Freundschaftspreis habe ausrichten lassen.

In zwei weiteren Punkten der Anklage soll er freigesprochen werden: Da war zum einen die Mailand-Reise, die ihm 36 Schausteller zu diesem Geburtstag geschenkt hatten. Den Gutschein hatte Ahrens zurückgegeben. Und auch der Schampus zu Weihnachten wird vermutlich keine Folgen haben: Drei Mal, so steht’s in der Anklage, habe der Marktmeister zwölf Flaschen zum Fest bekommen. Erhärten ließ sich das im Prozess jedoch nicht.

Die beiden Verteidiger werden am kommenden Mittwoch plädieren, am selben Tag soll auch das Urteil gesprochen werden.

Quelle:http://www.bremer-nachrichten.de/bremen/fs_bn_bremen.html?id=16746
#2

RE: Arens freigesprochen (Quelle:Weserkurier Online)

Antwort auf Extreme, Beitrag #1

Ex-Marktmeister wurde freigesprochen

Schöffengericht: Ahrens hatte zwar „Vorteile“, Bestechlichkeit war aber nicht nachzuweisen

Bernd Meier

"Ich habe meine Strafe vor zweieinhalb Jahren angetreten", sagte Ahrens in seinem Schlusswort, "als ich meinen Beruf als Marktmeister verloren habe." Als im Sommer 1998 die Vorwürfe bekannt wurden, die dann in die Anklage mündeten, wurde Ahrens in eine andere Abteilung des Stadtamts versetzt. Im Herbst 1999, nach Erhebung der Anklage wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue, wurde er vom Dienst suspendiert, sein Gehalt gekürzt. Das Disziplinarverfahren wurde, wie üblich, bis zum Ende des Prozesses ausgesetzt.
18 Jahre war Ahrens Marktmeister, und alle, die über ihn sprachen, lobten ihn in den höchsten Tönen. "Eine so lange Tätigkeit hat gewiss Vorzüge", sagte der Vorsitzende des erweiterten Schöffengerichts gestern, "die Schattenseite ist: Die Anfälligkeit für Korruption wird größer". Nachzuweisen sei ihm dies aber nicht, auch wenn er von den Schaustellern "Vorteile empfangen" habe.

Zum Beispiel den Vorteil, einer von 104 Gesellschaftern der Veranstaltungsgesellschaft der Bremer Schausteller zu sein. Diese GmbH war 1995 gegründet worden, um das Geschäft in Halle5 nicht länger der Konkurrenz zu überlassen und um für den Fall einer Privatisierung des Freimarkts einen Pflock einzuschlagen. Dies sei von der Innenbehörde auch gewollt gewesen. "Die Schausteller wollten sich sein Fachwissen sichern", sagte der Richter, nicht aber die Entscheidungen des Marktmeisters zu ihren Gunsten beeinflussen.

Auch an der Abrechnung des "Summer in the City" von 1997 fand das Gericht nichts Strafbares. Ahrens hatte den Schaustellern die Bürgerweide für 10000 Mark vermietet. 26000 Mark wären möglich gewesen, hieß es in der Anklage, wenn Ahrens nicht abgewichen wäre von der der ständigen Verwaltungspraxis. "Von einer solchen Praxis konnte keine Rede sein", so das Gericht, "weil es außer dem Freimarkt und der Osterwiese nie ein anderes Volksfest auf der Bürgerweide gab." Außerdem: Als Ahrens nicht mehr im Amt war, wurde für das Sommerfest der gleiche Preis genommen.

Nicht nachzuweisen war ihm, dass er von einer Schaustellerin drei Mal zu Weihnachten zwölf Flaschen Champagner erhalten habe. Und die 8400 Mark, die Ahrens für die Feier seines 50. Geburtstags im Freimarkt-Lokal "Hanse-Kogge" bezahlt hatte, waren nach Ansicht des Gerichts kein Freundschaftspreis. Auch den Gutschein für die London-Reise, den ihm 25 Schausteller zur Hochzeit geschenkt hatten, habe er annehmen dürfen. Bestechlichkeit sei das nicht, weil die Spender keine Gegenleistung erwartet hätten.


#3

RE: Arens freigesprochen (Quelle:Weserkurier Online)

Antwort auf Extreme, Beitrag #2

Hallo,

beim Lesen dieser postings kam mir wieder rein zufällig die sich mir bei vielen Kirmesbesuchen stellende Frage in den Sinn, weshalb auf vielen Plätzen bestimmte nicht-einheimische Schausteller bzw. Fahrgeschäfte überdurchschnittlich häufig vertreten sind.
Habt Ihr eine Erklärung?

Viele Grüße

Hans-Jürgen

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