Vielleicht kann mich jemand zu folgendem aufklären. Bisher dachte ich immer, dass nach jedem Aufbau die Attraktionen vom TÜV abgenommen werden. Einmal hörte ich jedoch in einem Bericht, dass dies ca. einmal im Jahr passiert.
Was stimmt denn? Kommt es auf die Attraktion an oder ist die Art der Untersuchung durch den TÜV unterschiedlich?
einmal im Jahr ist Pflicht. Für die Sicherheit nach dem Aufbau haftet der Schausteller, eine TÜV-Abnahme nach einem Aufbau ist freiwillig. Wenn ich mich noch recht entsinne, wurde das so in einer Sendung über Sicherheit bei Fahrgeschäften berichtet.
Hi Alex! Fahrgeschäfte/Achterbahnen gelten als Bauwerke, und müssen nach jedem Aufbau vom örtlichem Bauamt abgenommen werden. Das heißt, wenn die Anlage aufgebaut ist, kommt jemand vom Bauamt, der sonst Häuser, Brücken und Treppen begutachtet und jetzt eine Achterbahn auf ordnungsgemäßes aufbauen untersucht.Und da stellt sich für mich die Frage, ob eine solche Person in der Lage ist, so eine Anlage zu prüfen. Auf großen Plätzen (München/Bremen) sind Personen vom Bauamt ständig an den Aufbautagen mit dabei und passen auf. Diese Beamten sollen??? auch auf solche fliegende Bauten geschult sein. Einmal im Jahr muß dann die Anlage vom TÜV abgenommen werden. Gruß Henning
Die Bauämter machen auch keinen Hehl daraus, dass sie nur eine mehr oder minder ausführliche Sichtprüfung vornehmen. Mit der Qualität einer TÜV-Untersuchung kann man das nicht vergleichen...
Weiss eigentlich jemand, wie das bei Freizeitparks ist? Kommt da auch einmal im Jahr der TÜV?