Umweltverträglichkeit
Na, da werden sich die Freizeitparkbesitzer aber freuen...
Ein weiterer guter Grund für mich die Grünen nicht zu wählen.
Aber lest selbst diesen Artikel...
Mehr Auflagen für Bauprojekte
Berlin (dpa). Industrieanlagen, Deponien sowie Verkehrs- und Städtebauprojekte sollen künftig vor ihrer Genehmigung verschärft auf Umweltverträglichkeit geprüft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Umweltminister Trittin (Grüne) hat das Kabinett am Mittwoch gebilligt. Damit folgt die Bundesregierung Forderungen der EU-Kommission. Nach dem Gesetz müssen deutlich mehr Anlagen auf mögliche Umweltbelastungen geprüft werden, als bislang. Bisher waren es 27 Projekt-Arten, künftig sind es nach Angaben des Umweltministeriums mehr als 70. Der Entwurf betrifft Kraftwerke, Straßen, Abwasseranlagen, aber auch erstmals Hüttenwerke, Schiffswerften, Kraftfahrzeug-, Flugzeug- und Eisenbahnfabriken. Dazu gehören ferner Hochspannungsfreileitungen, Freizeitparks, Parkplätze und Industriezonen.
Die EU hatte gefordert, Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sowie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vollständig in nationales Recht umzusetzen. Dies macht zahlreiche Änderungen im deutschen Recht erforderlich.
Ein weiterer guter Grund für mich die Grünen nicht zu wählen.
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Mehr Auflagen für Bauprojekte
Berlin (dpa). Industrieanlagen, Deponien sowie Verkehrs- und Städtebauprojekte sollen künftig vor ihrer Genehmigung verschärft auf Umweltverträglichkeit geprüft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Umweltminister Trittin (Grüne) hat das Kabinett am Mittwoch gebilligt. Damit folgt die Bundesregierung Forderungen der EU-Kommission. Nach dem Gesetz müssen deutlich mehr Anlagen auf mögliche Umweltbelastungen geprüft werden, als bislang. Bisher waren es 27 Projekt-Arten, künftig sind es nach Angaben des Umweltministeriums mehr als 70. Der Entwurf betrifft Kraftwerke, Straßen, Abwasseranlagen, aber auch erstmals Hüttenwerke, Schiffswerften, Kraftfahrzeug-, Flugzeug- und Eisenbahnfabriken. Dazu gehören ferner Hochspannungsfreileitungen, Freizeitparks, Parkplätze und Industriezonen.
Die EU hatte gefordert, Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sowie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vollständig in nationales Recht umzusetzen. Dies macht zahlreiche Änderungen im deutschen Recht erforderlich.

