Medienpark-Artikel
Allgemeine `Zeitung
Ein holpriger Weg zum Ziel
Die Kritiker verstummen nicht
Vom 01.11.2001
Bis zur geplanten Eröffnung des Medienparks im Frühjahr 2004 wird das ZDF auf einen zehnjährigen Weg zurückblicken. Ein holpriger Weg, der mit Gerichtsverfahren, gegnerischer Bürgerinitiative und Umplanungen gepflastert ist. Vor allem die benachbarten Stadtteile Drais, Lerchenberg und Marienborn kritisieren das 215 Millionen Mark-Projekt. Lärm, Verkehr und negative Folgen für die Natur befürchten sie. Der mit der Stadt vertraglich vereinbarte Rahmen geht den Gegnern nicht weit genug.
Am 8. September 1998 fand die konstituierende Sitzung der Bürgerinitiative (BI) „ZDF-Medienpark“ statt, die regelmäßig ihre Kritik an dem Projekt wiederholte und erweiterte. Obwohl die Ortsbeiräte von Drais, Lerchenberg und Marienborn den Medienpark ablehnten, signalisierte der Stadtrat im Februar 1999 erstmals bei 40 Ja- und 13 Nein-Stimmen eine breite Mehrheit.
Im Juni 1999 bescheinigte die zuständige Bezirksregierung in Neustadt dem geplanten Vorhaben zwar die Raumverträglichkeit, macht allerdings eine Reihe von Auflagen, beispielsweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Aspekten Verkehr, Klima, Landschaft und Lärm. Im Spätsommer des gleichen Jahres wurden die Nachbar-Stadtteile bei einer Lärmsimulation mit einem 45 Dezibel starken Mix aus Geschrei, Durchsagen und Applaus beschallt.
Gleichzeitig mit der Zustimmung des Stadtrats zum Medienpark im Juni dieses Jahres lehnte das Gremium zwei von der BI initiierte Anwohneranträge ab. Zum einen hatte die Initiative von der Stadt ein alternatives Bodennutzungskonzept gefordert, falls der Park scheitern sollte. Zum anderen sollte untersucht werden, ob sich Mainz beim Überlassen des Geländes rechtlich gesehen einen dreistelligen Millionenbetrag entgehen lasse.
Zuletzt war auch die Wettbewerbsklage von drei deutschen Freizeitparks gegen das ZDF in zweiter Instanz gescheitert, die in dem Medienpark eine unzulässige Konkurrenz vermuten. Ende September zogen die Parks ihre Revisions-Ankündigung zurück, da das Gerichtsurteil nun glasklar bestätige, was auf dem Medienpark gestattet sei und was nicht.
Der Kampf der Bürgerinitiative geht indes weiter. Am 17.August wurde von einer BI-unterstützten Gesellschaft vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen den Medienpark eingeleitet.
Jens Uwe Kupka
Ein holpriger Weg zum Ziel
Die Kritiker verstummen nicht
Vom 01.11.2001
Bis zur geplanten Eröffnung des Medienparks im Frühjahr 2004 wird das ZDF auf einen zehnjährigen Weg zurückblicken. Ein holpriger Weg, der mit Gerichtsverfahren, gegnerischer Bürgerinitiative und Umplanungen gepflastert ist. Vor allem die benachbarten Stadtteile Drais, Lerchenberg und Marienborn kritisieren das 215 Millionen Mark-Projekt. Lärm, Verkehr und negative Folgen für die Natur befürchten sie. Der mit der Stadt vertraglich vereinbarte Rahmen geht den Gegnern nicht weit genug.
Am 8. September 1998 fand die konstituierende Sitzung der Bürgerinitiative (BI) „ZDF-Medienpark“ statt, die regelmäßig ihre Kritik an dem Projekt wiederholte und erweiterte. Obwohl die Ortsbeiräte von Drais, Lerchenberg und Marienborn den Medienpark ablehnten, signalisierte der Stadtrat im Februar 1999 erstmals bei 40 Ja- und 13 Nein-Stimmen eine breite Mehrheit.
Im Juni 1999 bescheinigte die zuständige Bezirksregierung in Neustadt dem geplanten Vorhaben zwar die Raumverträglichkeit, macht allerdings eine Reihe von Auflagen, beispielsweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Aspekten Verkehr, Klima, Landschaft und Lärm. Im Spätsommer des gleichen Jahres wurden die Nachbar-Stadtteile bei einer Lärmsimulation mit einem 45 Dezibel starken Mix aus Geschrei, Durchsagen und Applaus beschallt.
Gleichzeitig mit der Zustimmung des Stadtrats zum Medienpark im Juni dieses Jahres lehnte das Gremium zwei von der BI initiierte Anwohneranträge ab. Zum einen hatte die Initiative von der Stadt ein alternatives Bodennutzungskonzept gefordert, falls der Park scheitern sollte. Zum anderen sollte untersucht werden, ob sich Mainz beim Überlassen des Geländes rechtlich gesehen einen dreistelligen Millionenbetrag entgehen lasse.
Zuletzt war auch die Wettbewerbsklage von drei deutschen Freizeitparks gegen das ZDF in zweiter Instanz gescheitert, die in dem Medienpark eine unzulässige Konkurrenz vermuten. Ende September zogen die Parks ihre Revisions-Ankündigung zurück, da das Gerichtsurteil nun glasklar bestätige, was auf dem Medienpark gestattet sei und was nicht.
Der Kampf der Bürgerinitiative geht indes weiter. Am 17.August wurde von einer BI-unterstützten Gesellschaft vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen den Medienpark eingeleitet.
Jens Uwe Kupka

