Tripsdrill Artikel
Hi
Hier ein lustiger Artikel aus der Heilbronner Stimme:
Von einem, der ausrutschte und Geld dafür wollte
Von Franziska Feinäugle
Student verklagt Tripsdrill, weil er dort im Januar bei Schnee hingefallen ist - Vergleich vor dem Amtsgericht Brackenheim
Von einem, der ausrutschte und Schmerzensgeld wollte. . . handelt kein Märchen, sondern eine wirkliche, unterhaltsame Zivilverhandlung gestern am Brackenheimer Amtsgericht.
Es war einmal ein Student aus Kornwestheim, der besuchte im Januar mit seiner Freundin und dem vierjährigen Kind den Tripsdriller Wildpark bei Cleebronn. Es hatte Schnee, und so kam es, dass der 25-Jährige auf einem Schotterweg beim Waschbärengehege auf Eisglätte ausrutschte und sich den Steißwirbel brach.
Er verbrachte mehrere Wochen mit Schmerzen im Bett, ging nicht an die Universität und kam auf die Idee, den Erlebnispark Tripsdrill auf Schmerzensgeld zu verklagen.So trafen sich also gestern im hübschen Brackenheimer Renaissance-Gerichtssaal bei Richter Michael Maier der 25-jährige Student und einer der drei Tripsdrill-Chefs, Helmut Fischer, samt Rechtsbeiständen zum Austausch ihrer Argumente.
"Ist ja ein steiles Stück an der Stelle", sagte der Student über den Ort seines Sturzes, "und war nicht zu erahnen, dass man da ausrutschen könnte." War wahrscheinlich doch zu erahnen, denn außer dem Studenten gingen viele Parkbesucher an diesem kalten, klaren Januarsonntag an besagter Stelle einen kleinen Bogen.
Und dass es im Winter bei Schnee in einem laut Broschüre naturbelassenen Park an der einen oder anderen Stelle rutschig sein könnte. . . Wer würde das skandalös finden?Richter Michael Maier jedenfalls nicht.
"Rechtlich", machte er den Streitparteien seinen Standpunkt klar, "müsste man erstmal so weit kommen, dass man sagt: Hier wurde eine Verkehrssicherungspflicht verletzt - in einem Wildpark !" Dass es, sollten sich Student und Freizeitpark nicht einigen können, bei ihm rechtlich jedenfalls nicht so weit kommen, sondern ein Urteil anders lauten würde, erklärte der Jurist mit gesundem Menschenverstand.
"Ich bin der Auffassung, es gibt ein allgemeines Lebensrisiko. Sonst könnten Sie", wandte sich der Richter an den Kläger, "zu Herrn Fischer sagen, hätten Sie nicht den Park aufgemacht, um Geld zu verdienen, wäre das nie passiert.
Und Herr Fischer könnte Ihnen erwidern: Wären Sie woanders spazieren gegangen, im Wald oder so - dann wäre da vielleicht auch was passiert. " Und es hätte niemanden gegeben, den man auf Schmerzensgeld hätte verklagen können."Nun ist er ja nicht extra hingegangen, um zu stürzen", schaltete sich der Anwalt des Studenten ein.
"Er hat sich ja nicht gesagt, ich ziehe mir jetzt Halbschuhe an und gehe nach Tripsdrill und verlange Schmerzensgeld." Selbst solche Fälle gebe es, merkte der Richter an. Meinte damit aber nicht den Studenten, der nun mal hingefallen sei und das "sicher nicht absichtlich gemacht" habe.
Damit der Student den Wildpark nicht als den Unglücksort in Erinnerung behält, der er für ihn geworden ist, einigte man sich bei Gericht auf folgenden Vergleich: Der Student bekommt von den Tripsdrill-Betreibern 1000 Mark und zahlt zwei Drittel der Gerichtskosten.
Vielleicht kommt er ja mal wieder nach Tripsdrill. Und vielleicht passt er in Zukunft grundsätzlich besser auf, wenn Schnee liegt. Denn, um es mit dem Rechtsbeistand von Tripsdrill zu sagen: "Stolpern kann man überall."
Hier ein lustiger Artikel aus der Heilbronner Stimme:
Von einem, der ausrutschte und Geld dafür wollte
Von Franziska Feinäugle
Student verklagt Tripsdrill, weil er dort im Januar bei Schnee hingefallen ist - Vergleich vor dem Amtsgericht Brackenheim
Von einem, der ausrutschte und Schmerzensgeld wollte. . . handelt kein Märchen, sondern eine wirkliche, unterhaltsame Zivilverhandlung gestern am Brackenheimer Amtsgericht.
Es war einmal ein Student aus Kornwestheim, der besuchte im Januar mit seiner Freundin und dem vierjährigen Kind den Tripsdriller Wildpark bei Cleebronn. Es hatte Schnee, und so kam es, dass der 25-Jährige auf einem Schotterweg beim Waschbärengehege auf Eisglätte ausrutschte und sich den Steißwirbel brach.
Er verbrachte mehrere Wochen mit Schmerzen im Bett, ging nicht an die Universität und kam auf die Idee, den Erlebnispark Tripsdrill auf Schmerzensgeld zu verklagen.So trafen sich also gestern im hübschen Brackenheimer Renaissance-Gerichtssaal bei Richter Michael Maier der 25-jährige Student und einer der drei Tripsdrill-Chefs, Helmut Fischer, samt Rechtsbeiständen zum Austausch ihrer Argumente.
"Ist ja ein steiles Stück an der Stelle", sagte der Student über den Ort seines Sturzes, "und war nicht zu erahnen, dass man da ausrutschen könnte." War wahrscheinlich doch zu erahnen, denn außer dem Studenten gingen viele Parkbesucher an diesem kalten, klaren Januarsonntag an besagter Stelle einen kleinen Bogen.
Und dass es im Winter bei Schnee in einem laut Broschüre naturbelassenen Park an der einen oder anderen Stelle rutschig sein könnte. . . Wer würde das skandalös finden?Richter Michael Maier jedenfalls nicht.
"Rechtlich", machte er den Streitparteien seinen Standpunkt klar, "müsste man erstmal so weit kommen, dass man sagt: Hier wurde eine Verkehrssicherungspflicht verletzt - in einem Wildpark !" Dass es, sollten sich Student und Freizeitpark nicht einigen können, bei ihm rechtlich jedenfalls nicht so weit kommen, sondern ein Urteil anders lauten würde, erklärte der Jurist mit gesundem Menschenverstand.
"Ich bin der Auffassung, es gibt ein allgemeines Lebensrisiko. Sonst könnten Sie", wandte sich der Richter an den Kläger, "zu Herrn Fischer sagen, hätten Sie nicht den Park aufgemacht, um Geld zu verdienen, wäre das nie passiert.
Und Herr Fischer könnte Ihnen erwidern: Wären Sie woanders spazieren gegangen, im Wald oder so - dann wäre da vielleicht auch was passiert. " Und es hätte niemanden gegeben, den man auf Schmerzensgeld hätte verklagen können."Nun ist er ja nicht extra hingegangen, um zu stürzen", schaltete sich der Anwalt des Studenten ein.
"Er hat sich ja nicht gesagt, ich ziehe mir jetzt Halbschuhe an und gehe nach Tripsdrill und verlange Schmerzensgeld." Selbst solche Fälle gebe es, merkte der Richter an. Meinte damit aber nicht den Studenten, der nun mal hingefallen sei und das "sicher nicht absichtlich gemacht" habe.
Damit der Student den Wildpark nicht als den Unglücksort in Erinnerung behält, der er für ihn geworden ist, einigte man sich bei Gericht auf folgenden Vergleich: Der Student bekommt von den Tripsdrill-Betreibern 1000 Mark und zahlt zwei Drittel der Gerichtskosten.
Vielleicht kommt er ja mal wieder nach Tripsdrill. Und vielleicht passt er in Zukunft grundsätzlich besser auf, wenn Schnee liegt. Denn, um es mit dem Rechtsbeistand von Tripsdrill zu sagen: "Stolpern kann man überall."

