Artikel zum ZDF Medienpark
2 Artikel zum Thema
Main Rheiner /Allgemeine Zeitung
Parks lassen nicht locker
Vom 22.09.2001
fsw. – Die drei Freizeitparks, deren Wettbewerbs-Klage gegen den ZDF-Medienpark vor dem Oberlandesgericht (OLG) abgewiesen wurde, verzichten auf eine Revision. Das Thema sei damit aber nicht erledigt, versichern ihre Vertreter. Man nehme die Realisierung des Projektes weiterhin kritisch unter die Lupe, um es gegebenenfalls rechtlich überprüfen zu lassen. Das OLG habe dem ZDF verboten, sich unter Verletzung des Rundfunkrechts einen Wettbewerbsvorsprung vor den privaten Parks zu verschaffen. Mit diesem Urteil im Rücken ist aus Sicht der Parks eine „Kommerzialisierung“ des Medienparks durch Fahrgeschäfte und Simulatoren unzulässig.
_________________________________________________________________
Kölner Rundschau
ZDF-Medienpark
Phantasialand: Urteil hilft uns
Brühl. Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. August lässt dem ZDF in der Gestaltung des Medienparks offenbar weniger Spielraum als zunächst angenommen.
Gegen den Medienpark hatten das Phantasialand und zwei weitere Freizeitparks geklagt. Laut Phantasialand darf das ZDF nach dem Urteil keine Fahrgeschäfte bauen, die für Freizeitparks typisch sind.
Diese Ansicht teile offenbar auch das ZDF, sagte eine Sprecherin von Phantasialand. Der Sender habe die geplanten Attraktionen jetzt den drei Klägern vorgestellt, um zu klären, welche davon zulässig sind.
Jens Uwe Kupka
Main Rheiner /Allgemeine Zeitung
Parks lassen nicht locker
Vom 22.09.2001
fsw. – Die drei Freizeitparks, deren Wettbewerbs-Klage gegen den ZDF-Medienpark vor dem Oberlandesgericht (OLG) abgewiesen wurde, verzichten auf eine Revision. Das Thema sei damit aber nicht erledigt, versichern ihre Vertreter. Man nehme die Realisierung des Projektes weiterhin kritisch unter die Lupe, um es gegebenenfalls rechtlich überprüfen zu lassen. Das OLG habe dem ZDF verboten, sich unter Verletzung des Rundfunkrechts einen Wettbewerbsvorsprung vor den privaten Parks zu verschaffen. Mit diesem Urteil im Rücken ist aus Sicht der Parks eine „Kommerzialisierung“ des Medienparks durch Fahrgeschäfte und Simulatoren unzulässig.
_________________________________________________________________
Kölner Rundschau
ZDF-Medienpark
Phantasialand: Urteil hilft uns
Brühl. Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. August lässt dem ZDF in der Gestaltung des Medienparks offenbar weniger Spielraum als zunächst angenommen.
Gegen den Medienpark hatten das Phantasialand und zwei weitere Freizeitparks geklagt. Laut Phantasialand darf das ZDF nach dem Urteil keine Fahrgeschäfte bauen, die für Freizeitparks typisch sind.
Diese Ansicht teile offenbar auch das ZDF, sagte eine Sprecherin von Phantasialand. Der Sender habe die geplanten Attraktionen jetzt den drei Klägern vorgestellt, um zu klären, welche davon zulässig sind.
Jens Uwe Kupka

