"Koblenzer Gericht weist Klage gegen ZDF-Medienpark...
ab.
Mainz. Das ZDF hat beim Streit um seinen geplanten Medienpark einen juristischen Erfolg errungen.
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) wies gestern die Berufung dreier Freizeitparkbetreiber gegen das Urteil des Landesgerichts Mainz zurück.
Demnach ist die Verwirklichung des Medienparks nach derzeitigem Planungsstand (...) nicht zu beanstanden. ZDF-Intendant Dieter Stolte begrüßt die Entscheidung, der Anwält der Kläger erklärte, wegen starker Einschränkungen sei das Urteil ein Scheinsieg. Im geplanten Medienpark auf dem Mainzer Lerchenberg sollen wie in den Freizeitparks der Klägerinnen Fahrgeschäfte und Simulatoren betrieben werden. Alle Attraktionen sollen einen Bezug zu dem vom ZDF ausgestrahlten Fernsehprogramm haben.
Geklagt hatten die Betreiber des Holliday Parks, des Phantasialands und des Senne-Großwild-Safarilands, weil sie sich unlauter behindert sehen.
Das Landgericht Mainz hatte in seiner Entscheidung (...) den ZDF-Medienpark als zulässiges Mittel der Zuschauerbindung und Marketinginstrument für das ZDF-Programm angesehen. Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Es sei "von grundlegender Bedeutung, dass das geplante Unternehmen letztendlich dem Zweck der eigenwerbung für das ZDF dienen" solle, hieß es in der Urteilsbegründung.
Eigenwerbung sei nicht nur grundsätzlich zulässig, sie sei auch notwendige Folge des Wettbewerbs, dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellen müsse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist möglich."
aus: Westfälische Rundschau / LT: Hagen vom 22.08.2001
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"Alle Attraktionen sollen einen Bezug zu dem vom ZDF ausgestrahlten Fernsehprogramm haben."
Na dann können wir bald ja mit der "Aktuellen Sportstunde" turbulente Fahrten unternehmen.... ;-)
Gruß,
MECKI
UND NUN: SCHLIEßT DIE BÜGEL! UND SEID STARK!!!
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Jetzt neu überarbeitet!
Mainz. Das ZDF hat beim Streit um seinen geplanten Medienpark einen juristischen Erfolg errungen.
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) wies gestern die Berufung dreier Freizeitparkbetreiber gegen das Urteil des Landesgerichts Mainz zurück.
Demnach ist die Verwirklichung des Medienparks nach derzeitigem Planungsstand (...) nicht zu beanstanden. ZDF-Intendant Dieter Stolte begrüßt die Entscheidung, der Anwält der Kläger erklärte, wegen starker Einschränkungen sei das Urteil ein Scheinsieg. Im geplanten Medienpark auf dem Mainzer Lerchenberg sollen wie in den Freizeitparks der Klägerinnen Fahrgeschäfte und Simulatoren betrieben werden. Alle Attraktionen sollen einen Bezug zu dem vom ZDF ausgestrahlten Fernsehprogramm haben.
Geklagt hatten die Betreiber des Holliday Parks, des Phantasialands und des Senne-Großwild-Safarilands, weil sie sich unlauter behindert sehen.
Das Landgericht Mainz hatte in seiner Entscheidung (...) den ZDF-Medienpark als zulässiges Mittel der Zuschauerbindung und Marketinginstrument für das ZDF-Programm angesehen. Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Es sei "von grundlegender Bedeutung, dass das geplante Unternehmen letztendlich dem Zweck der eigenwerbung für das ZDF dienen" solle, hieß es in der Urteilsbegründung.
Eigenwerbung sei nicht nur grundsätzlich zulässig, sie sei auch notwendige Folge des Wettbewerbs, dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellen müsse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist möglich."
aus: Westfälische Rundschau / LT: Hagen vom 22.08.2001
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"Alle Attraktionen sollen einen Bezug zu dem vom ZDF ausgestrahlten Fernsehprogramm haben."
Na dann können wir bald ja mit der "Aktuellen Sportstunde" turbulente Fahrten unternehmen.... ;-)
Gruß,
MECKI
UND NUN: SCHLIEßT DIE BÜGEL! UND SEID STARK!!!
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