hhhmmmmm *am kopf kratz* .. als ich heute den Intamin Prospekt durchblätterte, viel mir eins sofort ins Auge. Und zwar folgendes .. seit wann baut Intamin einen Coaster der sich wie Vekomas Zugpferd nennt? Von den Wagen her sehen die Coaster fast identisch aus.. nur die Schienen erinnern etwas mehr an Intamin. Sehe ich das nun richtig das SLC´s auch von Intamin gebaut werden?.. zwar nicht in dem Standartlayout aber warum verwenden beide Coaster den gleichen Namen:-hmmm ?
Alexander Schulte "Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist"
Ja der Begriff ist mir schon klar .. nur warum benutzen beide Hersteller ein und den selben Name? ..hmmm öhhh den hab ich heute auf der Straße gefunden :-biggrin
Alexander Schulte "Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist"
Wieso denn Hersteller nerven? Alexx hat doch nur gefragt warum beide Hersteller dasselbe Kürzel für Ihr Produkt verwenden! Das hat doch nun wirklich garnichts mit nerven zu tun! Nerven würde er erst dann,wenn er den anderen Weg wählen würde und ständig bei den Firmen anrufen würde! Also beim nächsten Mal...! Selbst gemerkt? Alle wieder glücklich! ;-);-);-) Nun zum eigentlichen Thema: Ich denke auch mal dass das Kürzel SLC wirklich universal benutzt werden darf! Genau wie bei anderen Produkten,wie z.B. von Sony! Den Begriff MD-Player für Ihren Minidiscplayer haben die sich schützen lassen...alle Anderen dürfen es auch verwenden,müssen in diesem Fall aber wegen den Rechten dafür bezahlen! Wie es bei Vekoma und Intamin aussieht kann ich nicht sagen,jedoch habe ich den Begriff SLC auch zum erstenmal von Vekoma gehört!?:-hmmm Chiao Grobi http://www.hansapark.de/www/images/hp-logo-de.gif
Thomas meinte das Nerven bezogen auf die Tatsache, dass Herr Schulte einen Intamin Katalog hat. Und der sollte eigentlich nur in die Hände von denjenigen, die auch etwas daraus kaufen.
get in the back seat, Alex. --"So'n Gefühl wie schweben, sich von ander'n abzuheben... Jetzt gibt's bloß 'n Schuss Adrenalin und nichts wie hin zu unbekanntem Hochgefühl!--
Warum? Wenn man per mail schreibt das man ein großer Fan ist etc. .. dann liegt es doch an ihnen ob sie mir einen schicken oder nicht! Und sie haben es halt getan es war sogar noch ein netter Brief dabei ;-)
Alexander Schulte "Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist"
>"Weil SLC Suspenden-Looping-Coaster heisst." >Du meinst wohl: Suspended ... > >Es gibt noch weitere Bezeichnungen, wie >z.B. INVERTER, trifft die Sache >auf den Punkt (oder ist >Inverter der Name von B&M >?)
OK, hier nochmal die Erklaerung: "Inverted" und "suspended" bezeichnen beide Coaster, bei denen der Zug unter dem Track haengt. Der technische Unterschied ist, dass bei einem Inverter der Zug starr haengt, waehrend er bei einem Suspender ausschwingen kann. Beispiele zu Invertern: Alles von B&M, Eurostar Beispiele zu Suspendern: SLC's (ja, die schwingen tatsaechlich, wenn auch wenig), Euro Coaster, Air Race (Bobbejaanland) Meines Wissens nach gibt es keinen Begriff fuer "baumelnde Beine". Haengecoaster "mit Boden" gibt es aber nur als Suspender.
>OK, hier nochmal die Erklaerung: >"Inverted" und "suspended" bezeichnen beide Coaster, >bei denen der Zug unter >dem Track haengt. Der technische >Unterschied ist, dass bei einem >Inverter der Zug starr haengt, >waehrend er bei einem Suspender >ausschwingen kann.
Soweit richtig.
>Beispiele zu Invertern: Alles von B&M, Eurostar
B&M hat auch Sitdown-Coaster und Floorless Coaster gebaut (bei beiden sizt (man mal mit mehr, mal mit weniger Wagen um sich herum) über der Schiene). Zusätzlich gibt's da auch noch die "Senkrecht-Achterbahn" (so wie Oblivion...)
>Beispiele zu Suspendern: SLC's (ja, die >schwingen tatsaechlich, wenn auch wenig),
Nein. Nicht-starre Züge sind nicht geeignet, um Inversionen zu durchfahren. SLC ist einfach eine technisch nicht korrekte Bezeichnung. (Davon abgesehen, hat ein SLC im Standardlayout auch keinen einzigen Looping... ;-))
>Euro Coaster, Air Race (Bobbejaanland)
Hier sind wir wieder richtig.
>Meines Wissens nach gibt es keinen >Begriff fuer "baumelnde Beine". Haengecoaster >"mit Boden" gibt es aber >nur als Suspender.
>Bis auf die Tatsache das Airrace >im Bobbejaanland kein >SLC = Suspended Looping Coaster ist, >Airrace hat ja keine >Loopings!
Davon sprach auch niemand... Cornholio sagte, das AirRace ein Suspended Coaster ist (und nicht Vekoma SLC) und dieser Begriff ist auch vorher erklärt worden: Suspended = Schwingend unter der Schiene hängend.
Air Race steht richtigerweise unter den Beispielen für Suspended Coaster. Der SLC ist an dieser Stelle falsch, er ist (trotz des Namens) ein Inverter....
Daß Airrace einen Looping hat, habe ich auch nie behauptet, dafür hat es (meiner Meinung nach unsinnigerweise) Schulterbügel :)
Hinweis: Habe das Zitat von Eike etwas gekuerzt, damit das Posting eindeutiger ist.
>>Beispiele zu Invertern: Alles von B&M, Eurostar > >B&M hat auch Sitdown-Coaster und Floorless >Coaster gebaut (bei beiden sizt >(man mal mit mehr, mal >mit weniger Wagen um sich >herum) über der Schiene). Zusätzlich >gibt's da auch noch die >"Senkrecht-Achterbahn" (so wie Oblivion...)
Sorry, damit meinte ich natuerlich nur alle Haenge-Varianten von B&M.
>>Beispiele zu Suspendern: SLC's (ja, die >>schwingen tatsaechlich, wenn auch wenig), > >Nein. Nicht-starre Züge sind nicht geeignet, >um Inversionen zu durchfahren.
Doch. Die Bauplaene der Zuege zeigen, dass es (allerdings sehr kurze und starre) Federwege gibt und die Zuege sehr kleine Winkel ausschwingen koennen. Ist wohl auch besser so...
>Wie TOMSC geschrieben hat ist das >eine Bezeichnung des Coastertyps, die >ALLE nehmen dürfen, da hat >Vekoma kein Namensrecht drauf ...
Hab gearde mal nachgeschaut, ob das wirklich so ist. Die Marke "SLC" ist in Deutschland zwar von fünf verschiedenen Unternehmen angemeldet worden, aber von keinem in einer Klasse, die etwas mit Achterbahnen zu tun hat. Ich denke aber schon, dass Vekoma oder irgendein anderer Hersteller die Markenrechte für SLC bekommen würde, wenn er sie beantragen würde.
"Ich denke aber schon, dass Vekoma oder irgendein anderer Hersteller die Markenrechte für SLC bekommen würde, wenn er sie beantragen würde. "
NEIN!
Wie oben schon erklärt, ist SLC eine Typbezeichnung und KEIN Eigenname !
Es kann auch niemand ein Namensrecht auf z.B. PORTRAITFOTO erwerben, denn das beschreibt doch nur, was auf dem Bild zu sehen ist !
Geschützt werden können nur Eigennamen (Markennamen) wie Knorr, Kodak, Intamin, B&M, nicht aber die technische Bezeichnung eines Coasters (Looping, Suspended, Indoor, Launched etc.)
Und SLC meint (eigentlich) Inverter, d.H. Suspended - aber ohne das, was suspended ausmacht (nämlich frei schwingend), denn das verbietet das "L" in dem Begriff. (Eigentlich währe SNSLC richtig: Suspended-Non-Swinging-Looping Coaster.)
Warum nicht gleich Inverter ?
Hach, Namensspiele sind doch so richtig geil, oder ? Und das erkannte schon der gute alte Goethe, als er seinem Faust das wahre Zitat in den Mund legte: Namen sind Schall und Rauch !
SLC ist aber kein allgemein bekanntes Wort wie "Portraitfoto", sondern bloß eine relativ unbekannte Abkürzung für einen bestimmten Typ Achterbahn.
Wenn das Markenamt mir aus den von dir genannten Gründen die Abkürzung nicht als Marke zugestehen würde, würde ich mir halt den Begriff Super-Looping-Coaster und die dazugehörige Abkürzung SLC sichern lassen ;-)
Das deutsche Patentamt (ein "Markenamt" gibt´s nicht) prüft allerdings, ob ein anderer (im gleichen Bereich tätiger - also Achterbahn) schon diesen Begriff nutzt.
>Das deutsche Patentamt (ein "Markenamt" gibt´s >nicht)
Sei doch nicht so pingelig... Ganz offiziell heißt es "Deutsches Patent- und Markenamt", also gibt es ein "Patentamt" auch nicht ;-) Sorry, aber das musste sein :D
>prüft allerdings, ob ein >anderer (im gleichen Bereich tätiger >- also Achterbahn) schon diesen >Begriff nutzt.
Ist nicht der Fall, hab schon nachgeschaut. Dass der Name schon mal irgendwo ungesichert aufgetaucht ist, gilt natürlich nicht als Grund für eine Ablehnung, sonst würde es sicherlich auch viele andere Marken nicht geben.
>Also kannst du´s vergessen.
Hab eh nicht vor, mir den Namen sichern zu lassen. Um mich als Achterbahnbauer selbstständig zu machen, fehlt mir dann doch etwas das Know-How ;-)
Das Patentamt (Ich habe nur DEUTSCHES PATENTAMT - 80297 MÜNCHEN auf meiner Markenurkunde ...) prüft nur nach schon vorhandenen Eintragungen.
Wenn nun aber ein Name als Marke eingetragen wird, kann ein anderer, der diesen Namen schon länger benutzt, Einspruch dagegen erheben.
Falls er glaubhaft nachweisen kann, daß er den Namen schon genauso lange oder länger benutzt (Prospekte, Korrespondenz etc.) wird seinem Einspruch stattgegeben und der Markenschutz wird wieder augehoben.
Gruß Erik
P.S. kenne mich da ´n bisserl aus, da ich schon einen Namen habe schützen lassen und die ganzen Formalitäten erledigt habe ...:-)
du weißt aber auch, daß Markenschutz schon durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr entsteht. Als Beispiel: Vekoma hat den Coastertyp damals SLC genannt, das Ding hat sich in den nächsten Jahren top verkauft und andere Herrsteller kommen auf die Idee n Typen auch so zu benennen. Rein durch den langen Gebrauch durch Vekoma könnte hier schon ein Schutz entstanden sein. Gut, ich bin nicht direkt Anwalt, sowas müßte dann in einzelnen Fällen individuell geprüft werden. Aber letztendlich kann man auch nicht sagen, daß Vekoma kein Anspruch auf Schutz hätte.
Zur rechtlichen Erklärung noch ein Auszug aus meiner letzten Klausur:
"Im Geschäftsverkehr kann eine Produkt- Markenbezeichnung aber auch gegen Markenrechte Dritter verstoßen. Ein Markenschutz entsteht gemäß § 4 MarkenG mit Eintragung der Marke in das Markenregister, aber auch durch schlichte Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn dadurch bei den beteiligten Kreisen eine gewisse Verkehrsgeltung geschaffen wird. Gemäß § 5 Abs. 1 MarkenG besteht ein Schutz auch für die Unternehmensbezeichnung an sich und für die Titel von Werken (z. B. Filmtitel, Buchtitel) des Unternehmens. Für alle diese Rechte gilt im Kollisionsfall das Prioritätsprinzip, d. h. es wird das ältere Recht geschützt, § 6 MarkenG. Zu beachten ist ferner, dass auch Bezeichnungen, die bestehenden Marken lediglich ähnlich sind, im Einzelfall zu einer Rechtsverletzung beim Markeninhaber führen können, § 15 Abs. 3 MarkenG. Im Falle einer Verletzung dieser Rechte steht dem Markeninhaber gemäß § 15 Abs. 4 MarkenG ein Unterlassungsanspruch zu. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln des Verletzers gewährt § 15 Abs. 5 MarkenG außerdem einen Schadensersatzanspruch. "
Wer die Entwicklung verfolgt hat weiß, daß zuerst mal die Suspended Coaster gebaut wurden (erstes Modell von Messerschmidt Bölkow-Blohm, ein Desaster).
Dann kam man auf die Idee, einen Suspender mit Loopings zu bauen. Daß dies nicht geht ohne das freie Schwingen zu unterbinden (oder extrem zu reduzieren) ist allen klar.
Meines Wissens war hier der erste B&M mit dem legendären Batman Ride.
Nun muß man genau alle Printwerbemedien etc. untersuchen, welche Firmen, die dann auf den Zug aufgesprungen sind, wann welchen Namen für diese Geräte ausgesucht haben. (Ich glaube bei B&M hieß es von anfang an INVERTER)
Und da wird uns auffallen, daß schon in der Anfangszeit der Begriff Suspended Looping Coaster von mehreren Firmen benutzt wurde, um das zu beschreiben, was die Bahn nunmal ist.
Deshalb glaube ich nicht, daß Vekoma (oder das, was als Nachfolgefirma kommt) auf Grund der Benutzung des Namens schon ein Markenrecht hat, und auch keinen Schutz zugesprochen bekommen kann, da dieser Begriff von mehreren schon sehr lange verwendet wird.
B&M spricht in den Patentschriften abwechselnd von "inverted" und "suspended", die Begriffe werden also synonym gebraucht und koennen nicht eindeutig zugeordnet werden.