Auf Fotos von Fahrgeschäften auf Kirmessen trifft dies sicher nicht zu. In Freizeitparks ist dies etwas kritischer zu betrachten, da man sich nicht auf öffentlichem Grund befindet. Bei Internet-Seiten, die Berichterstattungen o.ä. präsentieren, greift natürlich die Pressefreiheit. Es ist aber grundsätzlich von Vorteil, mit dem jeweiligen Inhaber des Geschäfts/Parks zu sprechen.
Bei zufällig auf den Fotos befindlichen Personen ist zu unterscheiden, wieviele Personen sich allgemein auf einem Foto befinden. Auf Kirmessen und auch in Parks sind das in der Regel recht viele. Dies wäre OK. Wenn allerdings beispielsweise eine Person beim sich Übergeben fotografiert würde, so ist die Veröffentlich grundsätzlich ohne dessen Genehmigung nicht erlaubt.
Genauere Informationen kann hier sicherlich ein Rechtsanwalt geben.
Gruß aus Dortmund
Markus Brüchler
Torsten Frenz
http://www.kirmesplatz.comPS: Dies ist keine Rechtsberatung!!!!!