Ein durchaus interessantes (Kirmes) Gerichtsurteil...

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Ein durchaus interessantes (Kirmes) Gerichtsurteil...

Artikel Schwäbische Zeitung

Landgericht lehnt Eilantrag von Schausteller Vogt ab
RAVENSBURG (wil) - Auch vor dem Landgericht Ravensburg ist der Oberzeller Karussellbetreiber Josef Vogt mit einem Eilantrag auf Zulassung zum Rutenfest gescheitert.

Vogt war Ende letzter Woche bereits vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen mit dem Ansinnen abgewiesen worden, über ein Eilverfahren auf dem Gerichtsweg auf den Rutenfestrummel zu kommen. Die Rutenfestkommission hatte seinem Karussell das eines Mitbewerbers vorgezogen und diese Entscheidung mit dem niedrigeren Fahrpreis des Konkurrenten begründet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts hat gestern nicht über Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Platzvergabe entschieden. Begründet wurde die Zurückweisung des Eilantrags vielmehr im Wesentlichen mit den besonderen Voraussetzungen, die an ein Eilverfahren gestellt werden.

Von Vogt ist noch vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein Beschwerdeantrag gegen die Sigmaringer Verwaltungsgerichtsentscheidung sowie vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Verfahren in der Hauptsache anhängig.

Gegner in diesem Rechtsstreit ist die Stadt Ravensburg. Der Schausteller muss mit seinen Anwälten nun entscheiden, ob vor dem Landgericht gegen die Rutenfestkommission auf Schadenersatz weiterprozessiert wird. Josef Vogt zeigte sich gestern Abend fest entschlossen, weiter zu machen. Er sei zutiefst enttäuscht darüber, dass er im Alter von 63 Jahren noch eine solche Auseinandersetzung in seiner Heimatstadt führen müsse.


mfg
Thomas Sander
Firma APS

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