Schausteller Kinzler verurteilt
Artikel aus der
Stuttgarter Zeitung
vom 04.04.2001
Raue Worte auf dem Rummel
Bewährung für Schausteller
Der Stuttgarter Schausteller Fritz Kinzler ist gestern wegen Beleidigung zu zwei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die verbalen Attacken galten Schaustellerpräsident Walter Weitmann und einem Polizeibeamten.
Von Nicole Höfle
Was aus Sicht von Kinzlers Anwalt Eberhard Glauner eigentlich Bagatellen sind, sah Richter Martin Horst als ausreichend an für eine Gefängnisstrafe auf Bewährung. Der Schausteller, dessen Familie mit der Wilden Maus und dem Freifallturm Neuheiten auf die Volksfeste der vergangenen Jahre gebracht hatte, hatte im Mai 2000 während des Frühlingsfestes im Französischen Dorf über den Festwirt und Schaustellerpräsidenten Walter Weitmann gewettert - in dessen Abwesenheit. Dem aber waren die zornigen Worte doch zu Ohren gekommen - und er hatte Kinzler daraufhin angezeigt.
Anzeige wegen Beleidigung erstattet hatte auch noch ein anderer: ein Polizeibeamter, den der Stuttgarter Schausteller während des Frühlingsfestes 2000 über eine Lautsprecheranlage gefragt hatte, ob denn jetzt alle bescheuert seien. Zuvor war dem Schausteller und Familienoberhaupt die Ausfahrt aus dem Wasengelände verwehrt worden, da er die vorgeschriebenen Zeiten nicht eingehalten hatte. Kinzler räumte gestern Mittag vor dem Cannstatter Amtsgericht beide Vorfälle ein und rollte gemeinsam mit seinem Anwalt die länger zurückliegenden Zwistigkeiten mit dem Schaustellerpräsidenten Weitmann auf. Der habe falsche Informationen über die Eigentumsverhältnisse der Kinzlers verbreitet, und so habe sich viel Ärger aufgestaut.
Der Vorsitzende Richter Martin Horst hielt in seinem Urteil dem angeklagten Schausteller zwar zugute, sich einsichtig gezeigt zu haben, entschied sich aber dennoch für eine Bewährungsstrafe. Grund für das hohe Strafmaß ist die lange Vorstrafenliste des Schaustellers: 30 Vorstrafen in den vergangenen 30Jahren. Beleidigungen sind dabei, Körperverletzungen, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Zuletzt war er 1999 wegen Beleidigung von Polizeibeamten in Freiburg verurteilt worden.
"Bisher ist der Angeklagte immer mit Geldstrafen davongekommen, die aber offensichtlich keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben'', so Richter Martin Horst gestern. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Schausteller 800 Mark an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Kinzlers Anwalt freilich will die Beleidigungen nicht so hoch hängen: Unter Schaustellern herrsche eben ein anderer Umgangston.
Jens Uwe Kupka
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Raue Worte auf dem Rummel
Bewährung für Schausteller
Der Stuttgarter Schausteller Fritz Kinzler ist gestern wegen Beleidigung zu zwei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die verbalen Attacken galten Schaustellerpräsident Walter Weitmann und einem Polizeibeamten.
Von Nicole Höfle
Was aus Sicht von Kinzlers Anwalt Eberhard Glauner eigentlich Bagatellen sind, sah Richter Martin Horst als ausreichend an für eine Gefängnisstrafe auf Bewährung. Der Schausteller, dessen Familie mit der Wilden Maus und dem Freifallturm Neuheiten auf die Volksfeste der vergangenen Jahre gebracht hatte, hatte im Mai 2000 während des Frühlingsfestes im Französischen Dorf über den Festwirt und Schaustellerpräsidenten Walter Weitmann gewettert - in dessen Abwesenheit. Dem aber waren die zornigen Worte doch zu Ohren gekommen - und er hatte Kinzler daraufhin angezeigt.
Anzeige wegen Beleidigung erstattet hatte auch noch ein anderer: ein Polizeibeamter, den der Stuttgarter Schausteller während des Frühlingsfestes 2000 über eine Lautsprecheranlage gefragt hatte, ob denn jetzt alle bescheuert seien. Zuvor war dem Schausteller und Familienoberhaupt die Ausfahrt aus dem Wasengelände verwehrt worden, da er die vorgeschriebenen Zeiten nicht eingehalten hatte. Kinzler räumte gestern Mittag vor dem Cannstatter Amtsgericht beide Vorfälle ein und rollte gemeinsam mit seinem Anwalt die länger zurückliegenden Zwistigkeiten mit dem Schaustellerpräsidenten Weitmann auf. Der habe falsche Informationen über die Eigentumsverhältnisse der Kinzlers verbreitet, und so habe sich viel Ärger aufgestaut.
Der Vorsitzende Richter Martin Horst hielt in seinem Urteil dem angeklagten Schausteller zwar zugute, sich einsichtig gezeigt zu haben, entschied sich aber dennoch für eine Bewährungsstrafe. Grund für das hohe Strafmaß ist die lange Vorstrafenliste des Schaustellers: 30 Vorstrafen in den vergangenen 30Jahren. Beleidigungen sind dabei, Körperverletzungen, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Zuletzt war er 1999 wegen Beleidigung von Polizeibeamten in Freiburg verurteilt worden.
"Bisher ist der Angeklagte immer mit Geldstrafen davongekommen, die aber offensichtlich keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben'', so Richter Martin Horst gestern. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Schausteller 800 Mark an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Kinzlers Anwalt freilich will die Beleidigungen nicht so hoch hängen: Unter Schaustellern herrsche eben ein anderer Umgangston.
Jens Uwe Kupka
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