Menschen im Freizeitpark, Menschen auf dem Weg zum Freizeitpark, Fahrgäste in Attraktionen, Streetfotografie allgemein…
Sicherlich hat der eine oder andere originelle Fotos zu diesem Themenkreis. Die Bilder sollten lustig, aber nach Möglichkeit nicht beleidigend oder sonst irgendwie allzu bösartig sein.
>Letzte Bearbeitung am 18-Mai-07 um 23:38 Uhr >() >> > >Gewinner! *gg* > >EDIT: Aso... ist ja gar kein Wettbewerb. > >MfG Krummbein[strike]123[/strike] >[small]"Harte Zeiten für Träumer!"[/small]
Also ich muss sagen, da hast du von mir aber echt vorteilhafte Fotos gemacht! }>
Gruß, Chris
PS: Ich muss echt mal wieder was gegen meinen Bierbauch tun!
Aber: Ist es eigentlich erlaubt, fremde Personen einzeln zu fotografieren und dann ohne ihre Erlaubnis z. B. hier zu veröffentlichen? Ich hoffe, ihr zerreist mich jetzt nicht in der Luft, aber ich erinnere mich mal etwas ähnliches gelesen zu haben. Es sei nur dann generell erlaubt, wenn es sich um größere Menschenmengen handele, bei denen niemand spezielles herausgepickt wird und die Erlaubniseinholung aller nicht möglich wäre.
PS: Ist nichts persönliches im Allgemeinen, fällt mir nur gerade ein.
Solange es sich um geschlossene Öffentliche Räume und Veranstaltungen handelt,(kneipen, Freizeitparks u.s.w.)können Bilder Veröffentlicht werden. Es sei denn einzelne Personen untersagen dies bei der Aufnahme der Bilder. Ausnahme sind Bilder die von einer Videoüberwachung öffentlicher Plätze stammen. Diese dürfen nur nach Genehmigung Veröffentlicht werden.Desweiteren müssen Portrait Bilder genehmigt werden.
Ich glaube ganz so einfach kann man es sich nicht machen. Dann wäre man ja in Parks gar nicht mehr sicher und müsste sich alle Veröffentlichungen gefallen lassen. (Mal davon abgesehen: Einen "geschlossenen öffentlichen Raum" gibt es doch gar nicht. Es gilt in Kneipen, Freizeitparks u.ä. immer noch das Hausrecht und man selbst ist Gast in diesen Lokalitäten. Und davon abgesehen sind in einigen Parks Fotografien oft verboten, in der Regel auf jeden Fall solche kommerzieller Natur.)
Wichtig für diese Situation wären wohl die §§22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (bezieht sich auf die Situation in Deutschland). Dort heißt es unter anderem:
§22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
(...)
§23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte (siehe unten: "Personen der Zeitgeschichte"); 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(...)
Und da aus §23 wohl kaum ein Punkt auf die dargestellten Personen zutreffen dürfte, ist eine Veröffentlichung dieser Fotos zumindest eine Grauzone. Ich persönlich habe zu großen Respekt vor den Persönlichkeitsrechten anderer (fremder) Menschen, um einfach drauf zu halten und diese zu fotografieren. Aber andererseits: Wo kein Kläger, da kein Richter...
Unproblematisch dürfte es allerdings bei Menschen sein, die so fotografiert werden, dass diese nicht eindeutig zu identifizieren sind, wie es bspw. bei Marcels Bild der Fall ist.
MfG Krummbein[strike]123[/strike] [small]"Harte Zeiten für Träumer!"[/small]
Dazu die Deffinition vom der fotocommuntiy bezüglich Streetfotografie:
Die Streetfotografie ist ein sehr weit gespannter Bereich der dokumentarischen Fotografie, die sich überschneidet mit Teilen der Portrait- und Event-Fotografie. Zu eigen ist der Streetfotografie, dass sie ungekünstelt (ohne Models, oder gestellte Personen) ist, beobachtend das Geschehen um sie herum zum Thema macht und exemplarische Szenen herausgreift, um sie zu dokumentieren. Streetfotografen sind also in erster Linie Dokumentaristen, die das, an dem sie teilnehmen, das um sie herum wirkt und ist, für ihre Fotografie zu nutzen wissen.
Der Anspruch an die Streetfotografie ist sehr unterschiedlich und verändert sich mit der sogenannten digitalen Revolution. Er reicht vom Fotografieren auf der Strasse bis hin zu unwiederholbaren und einzigartigen Momenten mit besonderer Grafik, die mit der Aufnahme festgehalten werden. Dabei wiegt der "Inhalt", also die Bildaussage weit mehr als technische Gegebenheiten, wie beispielsweise Bildschärfe.
Street ist meist direkt und nah, sollte immer authentisch und ungestellt sein. Sie konzentriert sich auf einen bestimmten Aspekt oder Moment, der dann festgehalten wird.
Ein Aspekt, der die Streetfotografie problematisch macht, ist zum Teil die Diskussion um das "Recht am eigenen Bild" , sowie die scheinbar grenzenlose Ausweitung des Themas auf alle Bereiche des Lebens. Letzteres ist allerdings auch ihre Stärke.
Wenn ein Bild veröffentlicht wird (z.B. hier im Forum), auf dem Person(en) klar erkennbar sind, müssen diese für die Veröffentlichung eine Einverständniserklärung abgegeben haben. Ausnahmen sind Bilder von Menschenmassen, z.B. auf Messen. Ab wann genau es eine Masse ist, ist nicht genau definiert, aber bei einem Bild von z.B. 50 wartenden Personen in einer Warteschlange gibt es hier keine Probleme mehr.
Die betroffenen Personen können nun deswegen direkt abmahnen: 1) Denjenigen, der das Bild veröffentlicht hat 2) Den Forenbetreiber, wenn er trotz erhaltener Kenntnis die Bilder nicht gelöscht hat (Gibt ne Frist, die glaube ich bei 24 Stunden liegt, bin mir da aber nicht sicher).
Soweit zur rechtlichen Theorie.
In der Praxis sieht das natürlich etwas anders aus, denn erstmal muss die Personen davon Kenntnis erlangen, seine Rechte diesbezüglich kennen und dann auch noch so drauf sein, gleich zum Anwalt zu rennen anstatt das schnell per Mail etc. zu klären. Aber theoretisch gehts.
Vielleicht die Quintessenz von meinem Beitrag: Nur weil im Internet überall entsprechende Bilder zu sehen sind, muss das noch nicht bedeuten, dass es rechtlich einwandfrei ist. Und wenn jemand mal ne Nachricht von jemandem bekommt, der ein Bild weghaben will - besser dem Folge leisten und damit unangenehme und unnötige Konsequenzen vermeiden.
Keep on riding Real Coasterfreak :D [small].: Lifthill.net :.[/small]
Letzte Bearbeitung am 14-Jun-07 um 18:54 Uhr () Und genau aus dem Grund gibt es ein Persönlichkeitsrecht, oder würdest du KentBrockman das so toll finden, wenn ich deine Fraze auf Plakate drucken lassen würde und an einer vielbefahrenen Strasse aufhängen würde?
Ich wünschte mir, das diese Digitalkisten das 10fache kosten, das nicht jeder schmock sich so ein ding leisten kann.
Ich kann jetzt auch nicht unbedingt erkennen warum auf dem "Ichtrageienevielzuengespidermanhosenphoto" ein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Schließlich sieht man die PErson nicht von vorne - oder glaubst Du, dass man die Person anhand der Hose und des Körperumfanges erkennen kann!? Ich finde wirklich nicht, dass da was verletzt wird - höchstens die Augen des Betrachters...