Mein Brief an die Stadtverwaltung Bottrop und die Antwort
Folgende Mail habe ich mal am Wochenende an die Stadt Bottrop geschrieben.Die heutige (!) Antwort seht ihr unten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als großer Fan der WBMW mache ich mir große Sorgen um die zukünftige Gestaltung und den damit verbundenen Marktanteil unter den Freizeitparks.
Nach meinen Informationen plante die WBMW im nächsten Jahr einen sogenannten Hyper-Coaster (ca.70-110 m) und einen Freefall- Turm. Aufgrund der Höhenbestimmung der Stadt Bottrop (meines Wissens nach 33 m) können diese Attraktionen nicht verwirklicht werden.In den Niederlanden,Belgien und Deutschland (u.a. Holiday und Heide-Park) entstehen im nächsten Jahr solche Mega-Attraktionen.Um in dieser " Liga" mitzuspielen, muß die WBMW hier mithalten können, denn auch in diesem Geschäft gilt das Motto " Höher,schneller,weiter !"
Deshalb zu meiner Frage :
Wird die Höhenbeschränkung für die WBMW kurzfristig geändert, sodaß auch Bottrop einen europaweit bekannten und attraktiven Freizeitpark behält ?
Vielen Dank schon mal für Ihre kurzfristige Antwort
XXXXXXXXXXXXXX
P.S. Schauen Sie doch mal auf die Webseite http://www.movieworld-fan.de ins Forum
Hier wird fleißig über die Zukunft des Parks diskutiert.
( Vielleicht posten Sie Ihre Antwort gleich hier)
Antwort :
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
zu Ihrer Anfrage kann ich von Seiten der städtischen Pressestelle nur folgendes sagen:
Tatsache ist, dass eine neue Achterbahn auf dem Gelände von Warner Bros. Movieworld geplant ist. Dazu ist es notwendig, den bestehenden Bebauungsplan für das entsprechende Gelände zu ändern. Das Verfahren läuft zur Zeit, der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz hat dazu bereits seine Zustimmung erteilt. Relevant in diesem Zusammenhang war ein Gutachten zu Lärmbelastung, das dem Ausschuss zur Kenntnis vorlag. Über die Änderung des Bebauungsplanes wird am 24.10. der Haupt- und Beschwerdeausschuss und am 7.11. der Rat der Stadt Bottrop entscheiden.
Ob weitere Baumaßnahmen auf dem Gelände in einer zukünftigen Ausbaustufe angedacht sind, ist der Stadt nicht bekannt.
Grundsätzlich verhält sich aber wie folgt: Etwaige Höhenbestimmungen, wie Sie sie ansprechen, sind im Bebauungsplan festgelegt. Sollten neugeplante Fahrgeschäfte diese Festlegungen überschreiten, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig, wie es zur Zeit im Falle der Achterbahn geschieht. Die Änderung des Bebauungsplanes kann nicht von der Verwaltung betrieben werden, sondern geschieht über den Weg der zuständigen politischen Gremien.
Würde die Stadt ohne diese Änderungen eine Baugenehmigung erteilen, hätte sie keinen Rechtsbestand.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schulze
Sehr geehrte Damen und Herren,
als großer Fan der WBMW mache ich mir große Sorgen um die zukünftige Gestaltung und den damit verbundenen Marktanteil unter den Freizeitparks.
Nach meinen Informationen plante die WBMW im nächsten Jahr einen sogenannten Hyper-Coaster (ca.70-110 m) und einen Freefall- Turm. Aufgrund der Höhenbestimmung der Stadt Bottrop (meines Wissens nach 33 m) können diese Attraktionen nicht verwirklicht werden.In den Niederlanden,Belgien und Deutschland (u.a. Holiday und Heide-Park) entstehen im nächsten Jahr solche Mega-Attraktionen.Um in dieser " Liga" mitzuspielen, muß die WBMW hier mithalten können, denn auch in diesem Geschäft gilt das Motto " Höher,schneller,weiter !"
Deshalb zu meiner Frage :
Wird die Höhenbeschränkung für die WBMW kurzfristig geändert, sodaß auch Bottrop einen europaweit bekannten und attraktiven Freizeitpark behält ?
Vielen Dank schon mal für Ihre kurzfristige Antwort
XXXXXXXXXXXXXX
P.S. Schauen Sie doch mal auf die Webseite http://www.movieworld-fan.de ins Forum
Hier wird fleißig über die Zukunft des Parks diskutiert.
( Vielleicht posten Sie Ihre Antwort gleich hier)
Antwort :
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
zu Ihrer Anfrage kann ich von Seiten der städtischen Pressestelle nur folgendes sagen:
Tatsache ist, dass eine neue Achterbahn auf dem Gelände von Warner Bros. Movieworld geplant ist. Dazu ist es notwendig, den bestehenden Bebauungsplan für das entsprechende Gelände zu ändern. Das Verfahren läuft zur Zeit, der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz hat dazu bereits seine Zustimmung erteilt. Relevant in diesem Zusammenhang war ein Gutachten zu Lärmbelastung, das dem Ausschuss zur Kenntnis vorlag. Über die Änderung des Bebauungsplanes wird am 24.10. der Haupt- und Beschwerdeausschuss und am 7.11. der Rat der Stadt Bottrop entscheiden.
Ob weitere Baumaßnahmen auf dem Gelände in einer zukünftigen Ausbaustufe angedacht sind, ist der Stadt nicht bekannt.
Grundsätzlich verhält sich aber wie folgt: Etwaige Höhenbestimmungen, wie Sie sie ansprechen, sind im Bebauungsplan festgelegt. Sollten neugeplante Fahrgeschäfte diese Festlegungen überschreiten, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig, wie es zur Zeit im Falle der Achterbahn geschieht. Die Änderung des Bebauungsplanes kann nicht von der Verwaltung betrieben werden, sondern geschieht über den Weg der zuständigen politischen Gremien.
Würde die Stadt ohne diese Änderungen eine Baugenehmigung erteilen, hätte sie keinen Rechtsbestand.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schulze

