Ermittlungen gegen 219 Lehrer
VORTEILSANNAHME / Pädagogen erhielten bei Klassenfahrten zum "Movie Park Germany" Familienpässe. Bußgeldverfahren und Anklagen.
BOTTROP. Tatvorwurf Vorteilsannahme: Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt im großen Stil gegen Lehrer in Nordrhein-Westfalen, die im vergangenen Jahr nach Klassenfahrten zum Bottroper Freizeitpark "Movie Park Germany" so genannte "Familienpässe" im Wert von 250 Euro angenommen hatten. Diese berechtigten die Lehrer und ihre Familien dazu, später gratis sämtliche Freizeitparks der Betreiberfirma zu besuchen.
"Wir haben 219 Verfahren eingeleitet", bestätigte Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer. In zwei Drittel der Fälle sei das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt worden. Zahlreiche Lehrer hätten den Familienpass auch in den Müll geworfen. "In Einzelfällen wurde Anklage erhoben", sagte Kassenböhmer weiter. "Diese Betroffenen sind der Meinung, nichts Unrechtes getan zu haben." Sollte es zu einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme im Amt kommen, droht eine Geld-, im Extremfall sogar eine Haftstrafe von drei Jahren.
Laut Bezirksregierung Düsseldorf soll es landesweit rund 500 Verdachtsfälle gegeben haben. Beamtenrechtliche Schritte würden, insbesondere bei den eingestellten Fällen, nicht erwogen, betonte Sprecher Hans-Peter Schröder. Allerdings sei die Bezirksregierung dabei, einen Leitfaden zusammenzustellen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Die betreffenden Lehrer hatten mit ihren Klassen den Bottroper Freizeitpark besucht und zum Abschluss einen Umschlag bekommen. Darin befand sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht nur Werbematerial, sondern auch die Gratiskarte. Heraus kam die Sache, als einer mit einem Staatsanwalt verheirateten Lehrerin ebenfalls eine Gratiskarte überreicht wurde.
Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Parks wurde inzwischen gegen Zahlung einer Geldbuße in vierstelliger Höhe eingestellt. "Wir sehen ein, dass es falsch war, die Rechtslage ist ja klar", sagte Park-Sprecherin Antje Möller, "aber wir haben es aus Unwissenheit getan." (Mi/NRZ)
28.01.2005
Quelle
BOTTROP. Tatvorwurf Vorteilsannahme: Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt im großen Stil gegen Lehrer in Nordrhein-Westfalen, die im vergangenen Jahr nach Klassenfahrten zum Bottroper Freizeitpark "Movie Park Germany" so genannte "Familienpässe" im Wert von 250 Euro angenommen hatten. Diese berechtigten die Lehrer und ihre Familien dazu, später gratis sämtliche Freizeitparks der Betreiberfirma zu besuchen.
"Wir haben 219 Verfahren eingeleitet", bestätigte Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer. In zwei Drittel der Fälle sei das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt worden. Zahlreiche Lehrer hätten den Familienpass auch in den Müll geworfen. "In Einzelfällen wurde Anklage erhoben", sagte Kassenböhmer weiter. "Diese Betroffenen sind der Meinung, nichts Unrechtes getan zu haben." Sollte es zu einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme im Amt kommen, droht eine Geld-, im Extremfall sogar eine Haftstrafe von drei Jahren.
Laut Bezirksregierung Düsseldorf soll es landesweit rund 500 Verdachtsfälle gegeben haben. Beamtenrechtliche Schritte würden, insbesondere bei den eingestellten Fällen, nicht erwogen, betonte Sprecher Hans-Peter Schröder. Allerdings sei die Bezirksregierung dabei, einen Leitfaden zusammenzustellen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Die betreffenden Lehrer hatten mit ihren Klassen den Bottroper Freizeitpark besucht und zum Abschluss einen Umschlag bekommen. Darin befand sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht nur Werbematerial, sondern auch die Gratiskarte. Heraus kam die Sache, als einer mit einem Staatsanwalt verheirateten Lehrerin ebenfalls eine Gratiskarte überreicht wurde.
Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Parks wurde inzwischen gegen Zahlung einer Geldbuße in vierstelliger Höhe eingestellt. "Wir sehen ein, dass es falsch war, die Rechtslage ist ja klar", sagte Park-Sprecherin Antje Möller, "aber wir haben es aus Unwissenheit getan." (Mi/NRZ)
28.01.2005
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