LL CD gibt bald den geist auf!!

#1

LL CD gibt bald den geist auf!!

Hi Leute,
meine LL Cd hat schon heftige Abnutzungserscheinungen.
(liegt wohl an meinem Laufwerk)
Also ist es legal sich eine Sicherheitskopie zu machen?, falls sich LL überhaupt Kopieren lässt?

Greets Uli
http://www.nordlicht.ch/homepage/bilder/nl39.jpg

LET THERE BE LIGHT

YOUKAY

Diskussionsübersicht

  1. #1 LL CD gibt bald den geist auf!! youkay
    1. #2 RE: LL CD gibt bald den geist auf!! Jsz2001
      1. #3 RE: LL CD gibt bald den geist auf!! Smaggy
    2. #6 RE: LL CD gibt bald den geist auf!! HansaKäptn
      1. #7 RE: LL CD gibt bald den geist auf!! Tobias
        1. #8 RE: LL CD gibt bald den geist auf!! AssAsSin
    3. #12 RE: LL CD gibt bald den geist auf!! Bone
      1. #13 RE: LL CD gibt bald den geist auf!! MagicMusical
        1. #14 DIE RECHTSLAGE EINER Privaten KOPIE !!!!! MagicMusical
          1. #15 RE: DIE RECHTSLAGE EINER Privaten KOPIE !!!!! Blitz
            1. #16 RE: DIE RECHTSLAGE EINER Privaten KOPIE !!!!! MagicMusical
#2

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf youkay, Beitrag #1

LETZTE BEARBEITUNG AM 18-Aug-2001 UM 20:08 Uhr ()

LL lässt sich kopieren, wenn du deine Eigene CD kopierst und die für dich benutzt, dann ist das legal so viel ich weiss. Wenn du jedoch deine kopierte CD für Freunde oder sonst wen brennst dann ist es illegal.

Ich bin mir aber nicht ganz sicher. :-hmmm?
Jsz2001@aol.com :-firejump
#3

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf Jsz2001, Beitrag #2

Aber bei einer Kopie funktionieren nicht alle Optionen.
Ruf lieber beim Kundendienst an! Du kannst lange behaupten, das du die CD für dich verwendest...
---------------------------------
Das Leben ist wie eine Achterbahn :7
Smaggy
#4

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf Smaggy, Beitrag #3

LETZTE BEARBEITUNG AM 18-Aug-2001 UM 21:11 Uhr ()

Ich hab mir auch eine Sicherheitskopie gemacht. Meine normale CD war durchs andauernde ein und auslegen schon voll verkratzt. *saueraufschwesterweildieimmersimsspielenmuss>:(*


-------Tom-SC-------
"Dragon Khan Meister"
http://Toms.Seite.tt


#5

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf Smaggy, Beitrag #3

>Aber bei einer Kopie funktionieren nicht
>alle Optionen.

Doch, die Add Ons sind nicht kopiergeschützt, funzen also einwandfrei auch gebrannt

Tauchen ist die Raumfahrt des kleinen Mannes.
http://slidespix.homestead.com/files/jens_in_coaster.jpg
http://www.spassbadfuehrer.de
#6

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf youkay, Beitrag #1

LETZTE BEARBEITUNG AM 19-Aug-2001 UM 19:47 Uhr ()

Du kannst dir von deiner eignenen CD so viele Sicherheitskopien machen, wie du willst. Zumal RCT in keiner Version einen Kopierschutz hat, ist das -besonders für RCT Freaks, die oft RCT spielen - durchaus sinnvoll.

Verboten ist Kopieren nur, wenn du die Kopien

- nicht nur innnerhalb deines Verwandten- und Freundeskreises verteilst

- mehr als sieben Kopien anfertigst

- mit Gewinn (Den Preis für den Rohling kannst du also verlangen) verkaufst

-----
http://rctkingdom.com/images/logos/logoklein.jpg
www.RCTkingdom.com - das Königreich für RollerCoasterTycoon Fans!
#7

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf HansaKäptn, Beitrag #6

Ups, da hat aber jemand etwas sehr verwechselt und mich dadurch genötigt, mich doch wieder in diesem Forensystem anzumelden ;-)

Was HansaKäptn geschrieben hat gilt nur für Audio-CDs!
#8

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf Tobias, Beitrag #7

BackupCd´s für den eigenen Gebrauch sind aber auch bei SoftwareCD´s erlaubt!
----------------------------------------------
Greetz, Dennis.
-=)UEK|ChinO-MorEnO(=-
Proud Founder and Member of the -=)UEK-Clan(=-
----------------------------------------------
www.RCTweb.de
chino@RCTweb.de
http://members.surfeu.de/rctkingdom/pix/downfr4.gif
#9

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf AssAsSin, Beitrag #8

Was jetzt aber überhaupt nichts mit dem Beitrag von HansaKäptn zu tun hat. Oder siehst du irgendwo einen Zusammenhang?
#10

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf Tobias, Beitrag #7

Hups, sorry ;-). Ich dachte, mit Software wird genauso wie mit Audio CDs verfahren. Hoffentlich hat sich jetzt wegen meinereiner keiner zum Schwerverbrecher gemacht :-biggrin *lol* .
Freundlicherweise könntest du, Tobias, uns (mich) noch darüber aufklären, inwiefern mein Posting nur auf Audio CDs zutrifft.

Dankeschön im Vorraus


-----
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#11

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf HansaKäptn, Beitrag #6

Hm einer Kleinigkeit da muss ich aber auch widersprechen:

Zumindest das eigentliche Spiel ist kopiergeschützt.

(Add-Ons hab' ich noch keine, deswegen weiss ich's da nicht.)

Jens
#12

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf youkay, Beitrag #1

So. Da muss ich doch auch nochmal meinen Senf dazugeben.
Du darfst dir NUR ZUM EIGENEN GEBRAUCH eine Sicherheitskopie anfertigen. Solltest du mal das Spiel verleihen, so musst du all deine Sicherheitskopien mitverleihen, es müssen also die Original-CD und die Kopie(-en) immer bei einer Person sein.

Ich habe auch eine Sicherheitskopie, von LL, allerdings musst du nach der Installation den Drexler-Patch anwenden, ansonsten kannst du dir nicht aussuchen, wie dein Savegame heißen soll, es wird dann nach einem Gerade stattfindenden Ereignis benannt (z.B. Achterbahn 4 ist defekt.SV4).
Ist zumindest bei mir so.


Bis denne,
Bone

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You may don´t know me, but you wish you did!
-->Phantafan.de<-- (Jetzt wieder Online!)
#13

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf Bone, Beitrag #12

Wo kein Richter da kein Kläger...
sicherlich darf man sich ( wenn man das Orginal Besitzt ) eine Sicherungskopie machen. Es hat ja niemand davon gesprochen Reich damit zu werden. Ps: und, wenn du dir Berge Von LL Cd´s erstellt ( Sicherungen ) Wen Interssiert es?? Ist doch deine Wohnung :-)

Wie überall gilt " Für den Privaten Gebrauch , ist alles erlaubt ) weitere Infos die sich nicht alle auf Pc Spiele beziehen aber dennoch im allgemeinen Urheberrecht stehen findet ihr Unter Http://www.Gema.de

Ich muss mich ja auskennen weil ich damit sehr viel zu tun habe

Magic Musical

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http://www.Magic-Musical.de

" Denn Musical´s verzaubern "
#14

DIE RECHTSLAGE EINER Privaten KOPIE !!!!!

Antwort auf MagicMusical, Beitrag #13

Die Regelungen des Urhebergesetzes...
erfüllen den Zulässigkeitsmaßstab für die innerstaatliche Ausnahmeregelung. Die als Drei-Stufen-Test bezeichneten Vorgaben werden vom Urhebergesetz eingehalten. Danach ist in Sonderfällen eine Ausnahme vom ausschließlichen Vervielfältigungsrecht der Urheber in Sonderfällen gestattet, allerdings nur, wenn eine solche Vervielfältigung die normale Auswertung des Werkes nicht beeinträchtigt und auch die Interessen des Urhebers nicht unzumutbar verletzt werden (Artikel 9 Absatz 2 RBÜ, Artikel 9, 13 TRIPS-Übereinkommen).

Die Vervielfältigung zu privaten Zwecken ist ein Sonderfall der Vervielfältigung. Die kommerzielle Vervielfältigung ist der Regelfall der Vervielfältigung und durch das ausschließliche Vervielfältigungsrecht soll dem Urheber die wirtschaftliche Verwertung seiner Werke gesichert sein. Davon unterscheidet sich grundsätzlich der Bereich der privaten Vervielfältigung. Der mögliche Missbrauch dieser zustimmungsfreien Vervielfältigung darf und kann nicht die Möglichkeit der privaten Vervielfältigung in zulässigem Umfang einschränken. Dies ist ein Sonderfall der Vervielfältigung und nach der gegebenen Gesetzeslage zustimmungsfrei zulässig.

Durch die zulässige private Vervielfältigung wird die normale Auswertung des Rechts nicht beeinträchtigt. Der Missbrauch durch Überschreitung der Zulässigkeitsschranken kann die normale Auswertung beeinträchtigen. Die Gefahr ist bei der digitalen Vervielfältigung größer als bei der analogen. Aber diese Missbrauchstatbestände überschreiten die zulässigkeitfreie private Vervielfältigung und lösen so sowohl Schadensersatzansprüche wie strafrechtliche Sanktionen aus. Mit einem Verbotsrecht der privaten digitalen Vervielfältigung kann dem nicht begegnet werden, da, wie bereits ausgeführt, die Sanktionen praktisch nicht durchsetzbar sind. Die private Vervielfältigung im zulässigen Rahmen beeinträchtigt die Verwertungsrechte der Urheber nicht.

Die berechtigten Interessen der Urheber wären aber unzumutbar beeinträchtigt, wenn diese bei der Nutzung ihrer Werke durch private Vervielfältigung eine angemessene Vergütung untersagt wird.
Eine angemessene Beteiligung der Urheber an der Werknutzung kann aber nur durch eine Geräteabgabe erreicht werden. Die fehlende praktische und rechtliche Durchsetzbarkeit eines Verbotsanspruchs - welche im analogen Vervielfältigungsbereich unstreitig anerkannt ist - gilt auch für digitale Vervielfältigungen. Insoweit kann auf die obigen Ausführungen Bezug genommen werden. Dem entsprechend kann auch die normale Auswertung des urheberrechtlich geschützten Werkes nicht beeinträchtigt werden und auch die berechtigten Interessen des Urhebers werden nicht unzumutbar verletzt. Dabei ist hier ebenso wie im Fall der analogen Vervielfältigung entscheidend, dass ein Verbotsrecht praktisch und rechtlich nicht durchführbar ist. Insoweit ist die Sach- und Rechtslage vergleichbar.

Die Antragsgegnerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass eine digitale Vervielfältigung in der Qualität dem Original nahezu gleichkommt. Folglich werden hier die Interessen des Urhebers weitergehend verletzt, da Qualitätsverluste bei den Übertragungen nicht gegeben sind. Auch die weiteren, von der Antragstellerin dargelegten Vorteile einer digitalen Vervielfältigung sind dabei zu berücksichtigen. Diese Tatsachen haben jedoch keine Auswirkungen auf den Vergütungsansprüche dem Grunde nach. Die normale Auswertung des urheberrechtlich geschützten Werkes würde viel stärker beeinträchtigt und auch die berechtigten Interessen des Urhebers würden viel weitergehender verletzt, wenn dem Urheber ein Verbotsanspruch zuerkannt wird, welcher rechtlich und praktisch nicht durchsetzbar ist.

Der BGH hält die digitale Vervielfältigung zu privaten Zwecken selbst dann mit dem TRIPS-Abkommen für vereinbar, wenn die gesetzliche Lücke einer fehlenden Vergütungsregelung im Wege der Gesetzesanalogie geschlossen werden kann (BGH a.a.O, Kopienversand). Im vorliegenden Fall besteht jedoch eine gesetzliche Vergütungsregelung, die sich dem Grunde nach aus § 54 Absatz 1 Nr. 1 ergibt.

So nun wist ihr es Alle
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#15

RE: DIE RECHTSLAGE EINER Privaten KOPIE !!!!!

Antwort auf MagicMusical, Beitrag #14

Meine Güte,sind wir doch Ehrlich..mach dir soviele kopien für dich wie du Willst,Interessiert doch keine Sau,solange du es für dich machst!!Ich Verstehe nicht wie man das Thema so hochbauschen kann!*Kopfschüttel*
#16

RE: DIE RECHTSLAGE EINER Privaten KOPIE !!!!!

Antwort auf Blitz, Beitrag #15

Wollte nur Helfen Nicht Kligscheißen :-)

OKI CU
#17

RE: DIE RECHTSLAGE EINER Privaten KOPIE !!!!!

Antwort auf MagicMusical, Beitrag #16

War ja auch nicht auf dich bezogen! ;-)
#18

RE: LL CD gibt bald den geist auf!!

Antwort auf youkay, Beitrag #1

Ich habe mir ll in ein virtuelles Laufwerk gespeichert. So brauchst Du die Cd überhaupt nicht mehr zum Spielen!

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