Gute Nachrichten
Hi
Hier ein Artikel aus der Kölnischen Rundschau von heute:
Phantasialand sieht Zivilprozess gelassen
"Wir wollen, dass keine Fragen offen bleiben"
tbg Brühl. Die Rauchwolken, die sich nach dem Brand im Phantasialand gebildet haben, scheinen sich aus juristischer Sicht zu verziehen.
Schmerzensgeldklagen seien ihr bislang nicht bekannt, sagte Marketingleiterin Brigit Harpke auf Anfrage.
Die Sprecherin des Freizeitparks bestätigte allerdings, das von der 25. Zivilkammer des Kölner Landgerichts derzeit wegen einer anderen Klage auf Schmerzensgeld verhandelt wird.
Es geht um einen Vorfall, der sich im September 1998 ereignet haben soll. Danach hat die Familie eines zwölfjährigen Schülers aus Köln den Freizeitpark auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihm während einer Fahrt mit der Achterbahn "rostiger Eisenabrieb" ins Auge geraten sein soll.
Schmerzensgeld für "rostigen Eisenabrieb?" Eine Darstellung, der Birgit Harpke, Marketingleiterin des Freizeitparks, jedoch widerspricht. Bezeichnend sei, dass die Kläger in einem ersten Prozess zunächst 13 000 Mark Schmerzensgeld gefordert hätten, es in dem nun laufenden, zweiten Prozess nur noch um 500 Mark gehe, sagte Harpke.
Diese Summe an sich sei für den Freizeitpark auch nicht das Problem. "Wir wollen keinen Vergleich, wir wollen Rechtssicherheit, um keine weiteren Fragen offen zu lassen", sagte Harpke.
Allein aus diesem Grund hätten die Betreiber des Phantasialandes dem vorgeschlagenen Vergleich in dem ersten Schmerzensgeldprozess nicht zugestimmt.
Merkwürdig findet die Sprecherin des Phantasialandes, dass es bereits im September 1998 zu der Verletzung gekommen sein soll, die Schmerzensgeldklage sei aber erst im September 2000 eingereicht worden.
Auch habe sich der Junge an dem Tag, als es zu der Verletzung gekommen sein soll, nicht bei den Sanitätern des Parks gemeldet. Die Sprecherin des Freizeitparks bezweifelte deshalb, dass es in der Achterbahn des Freizeitparks zu der Verletzung gekommen sein könnte. Den für die Verletzung verantwortlich gemachten "rostigen Eisenabrieb" könne es hier nicht geben, weil die Wagen der Achterbahn auf Rädern aus Vollgummi rollen.
Zudem, so Birgit Harpke, liege dem Gericht das Gutachten eines Augenarztes vor, wonach die Verletzung des Auges nicht zu bleibenden Schäden geführt habe. Das Urteil in dem Zivilprozess soll Ende Juni verkündet werden.
Auch in einem weiteren Rechtstreit zeichnet sich eine Entscheidung ab. Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) wird voraussichtlich am 24. Juli eine Entscheidung über die Klage gegen den in Mainz geplanten ZDF-Medienpark verkünden.
Dies teilte das Gericht gestern nach einer mündlichen Berufungsverhandlung mit. Das Phantasialand hatte mit zwei weiteren Freizeitparks gegen den ZDF-Medienpark klagen erhoben.
Die Kläger halten den Medienpark für wettbewerbswidrig. Das Landgericht Mainz hatte die Klage im vorigen Jahr in erster Instanz abgewiesen.
Hier ein Artikel aus der Kölnischen Rundschau von heute:
Phantasialand sieht Zivilprozess gelassen
"Wir wollen, dass keine Fragen offen bleiben"
tbg Brühl. Die Rauchwolken, die sich nach dem Brand im Phantasialand gebildet haben, scheinen sich aus juristischer Sicht zu verziehen.
Schmerzensgeldklagen seien ihr bislang nicht bekannt, sagte Marketingleiterin Brigit Harpke auf Anfrage.
Die Sprecherin des Freizeitparks bestätigte allerdings, das von der 25. Zivilkammer des Kölner Landgerichts derzeit wegen einer anderen Klage auf Schmerzensgeld verhandelt wird.
Es geht um einen Vorfall, der sich im September 1998 ereignet haben soll. Danach hat die Familie eines zwölfjährigen Schülers aus Köln den Freizeitpark auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihm während einer Fahrt mit der Achterbahn "rostiger Eisenabrieb" ins Auge geraten sein soll.
Schmerzensgeld für "rostigen Eisenabrieb?" Eine Darstellung, der Birgit Harpke, Marketingleiterin des Freizeitparks, jedoch widerspricht. Bezeichnend sei, dass die Kläger in einem ersten Prozess zunächst 13 000 Mark Schmerzensgeld gefordert hätten, es in dem nun laufenden, zweiten Prozess nur noch um 500 Mark gehe, sagte Harpke.
Diese Summe an sich sei für den Freizeitpark auch nicht das Problem. "Wir wollen keinen Vergleich, wir wollen Rechtssicherheit, um keine weiteren Fragen offen zu lassen", sagte Harpke.
Allein aus diesem Grund hätten die Betreiber des Phantasialandes dem vorgeschlagenen Vergleich in dem ersten Schmerzensgeldprozess nicht zugestimmt.
Merkwürdig findet die Sprecherin des Phantasialandes, dass es bereits im September 1998 zu der Verletzung gekommen sein soll, die Schmerzensgeldklage sei aber erst im September 2000 eingereicht worden.
Auch habe sich der Junge an dem Tag, als es zu der Verletzung gekommen sein soll, nicht bei den Sanitätern des Parks gemeldet. Die Sprecherin des Freizeitparks bezweifelte deshalb, dass es in der Achterbahn des Freizeitparks zu der Verletzung gekommen sein könnte. Den für die Verletzung verantwortlich gemachten "rostigen Eisenabrieb" könne es hier nicht geben, weil die Wagen der Achterbahn auf Rädern aus Vollgummi rollen.
Zudem, so Birgit Harpke, liege dem Gericht das Gutachten eines Augenarztes vor, wonach die Verletzung des Auges nicht zu bleibenden Schäden geführt habe. Das Urteil in dem Zivilprozess soll Ende Juni verkündet werden.
Auch in einem weiteren Rechtstreit zeichnet sich eine Entscheidung ab. Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) wird voraussichtlich am 24. Juli eine Entscheidung über die Klage gegen den in Mainz geplanten ZDF-Medienpark verkünden.
Dies teilte das Gericht gestern nach einer mündlichen Berufungsverhandlung mit. Das Phantasialand hatte mit zwei weiteren Freizeitparks gegen den ZDF-Medienpark klagen erhoben.
Die Kläger halten den Medienpark für wettbewerbswidrig. Das Landgericht Mainz hatte die Klage im vorigen Jahr in erster Instanz abgewiesen.

