Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?
Hallöle!
Nachdem ich hier nun schon seit Monaten mitlese - tätärätä, mein erster Eintrag. Hab lang gegrübelt ob ich ihn ins Allgemeine oder hierhin stelle, aber ich denke hier passt er besser.
Aaaalso, am vergangenen Freitag war ich auf dem Neusser Schützenfest, und was sehen meine entzündeten Augen? Eine mobile Geisterbahn namens Geister Rikscha.
Jetzt also die Frage: Hat sich das Phantasialand den Namen nicht schützen lassen? Oder ist eine solche Bezeichnung zu allgemein (kann ich mir irgendwie schwerlich vorstellen) als dass sie schützenswert sei? Oder ist etwa die mobile Geister Rikscha älter als die im Phantasialand (dann wär sie aber seeeeehr alt). Über Ideen bin ich sehr dankbar.
Nachdem ich hier nun schon seit Monaten mitlese - tätärätä, mein erster Eintrag. Hab lang gegrübelt ob ich ihn ins Allgemeine oder hierhin stelle, aber ich denke hier passt er besser.
Aaaalso, am vergangenen Freitag war ich auf dem Neusser Schützenfest, und was sehen meine entzündeten Augen? Eine mobile Geisterbahn namens Geister Rikscha.
Jetzt also die Frage: Hat sich das Phantasialand den Namen nicht schützen lassen? Oder ist eine solche Bezeichnung zu allgemein (kann ich mir irgendwie schwerlich vorstellen) als dass sie schützenswert sei? Oder ist etwa die mobile Geister Rikscha älter als die im Phantasialand (dann wär sie aber seeeeehr alt). Über Ideen bin ich sehr dankbar.

