Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

#1

Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Hallöle!

Nachdem ich hier nun schon seit Monaten mitlese - tätärätä, mein erster Eintrag. Hab lang gegrübelt ob ich ihn ins Allgemeine oder hierhin stelle, aber ich denke hier passt er besser.

Aaaalso, am vergangenen Freitag war ich auf dem Neusser Schützenfest, und was sehen meine entzündeten Augen? Eine mobile Geisterbahn namens Geister Rikscha.

Jetzt also die Frage: Hat sich das Phantasialand den Namen nicht schützen lassen? Oder ist eine solche Bezeichnung zu allgemein (kann ich mir irgendwie schwerlich vorstellen) als dass sie schützenswert sei? Oder ist etwa die mobile Geister Rikscha älter als die im Phantasialand (dann wär sie aber seeeeehr alt). Über Ideen bin ich sehr dankbar.

Diskussionsübersicht

  1. #1 Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright? damocles
    1. #2 RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright? DonJan
    2. #4 RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright? Sky5
      1. #6 RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright? Dirk
    3. #8 RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright? Fryer
      1. #10 RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright? Cornholio
#2

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf damocles, Beitrag #1

>Hallöle!
>
>Nachdem ich hier nun schon seit
>Monaten mitlese - tätärätä, mein
>erster Eintrag. Hab lang gegrübelt
>ob ich ihn ins Allgemeine
>oder hierhin stelle, aber ich
>denke hier passt er besser.
>
>
>Aaaalso, am vergangenen Freitag war ich
>auf dem Neusser Schützenfest, und
>was sehen meine entzündeten Augen?
>Eine mobile Geisterbahn namens Geister
>Rikscha.
>
>Jetzt also die Frage: Hat sich
>das Phantasialand den Namen nicht
>schützen lassen? Oder ist eine
>solche Bezeichnung zu allgemein (kann
>ich mir irgendwie schwerlich vorstellen)
>als dass sie schützenswert sei?
>Oder ist etwa die mobile
>Geister Rikscha älter als die
>im Phantasialand (dann wär sie
>aber seeeeehr alt). Über Ideen
>bin ich sehr dankbar.


www.dpma.de -> Da findest du alles über das
Thema "Schützen lassen" (nennt sich Markeneintragung).
"Geister Rikscha" wäre meiner Meinung nach Eintragbar.
Leider war die Datenbank heute nicht abfragbar, aber
ich kann am Montag mal nachsehen, ob es diese Marke
gibt.

DonJan

#3

Marke Phantasialand...

Antwort auf DonJan, Beitrag #2

So, jetzt konnte ich nachsehen, die Marke
"Geister Rikscha" gibt es nicht. Und überhaupt
gibt es keine Marken auf Fahrattraktionen mit
den Worten "Geister" oder "Rikscha". Dafür habe
ich interessanterweise die Marke "Phantasialand"
einmal nachgesehen. Die Marke wurde erst am
05.07.1985 angemeldet und 1995 einmal verlängert.
Es handelt sich um eine kombinierte Wort-Bild-
Marke, also ist der PL-Schriftzug geschützt
worden. Sehr überraschend war es, als ich mir
das Bild (Logo) mal angesehen habe: Eingetragen
wurde der Schriftzug mit einem Piraten dahinter
Ich hätte eher auf den "nackten" Schriftzug getippt.
Übrigens finde ich auch den Geschäftszweck der
S.-L.-GmbH interessant:
"Freizeit- und Abenteuer-Paradies (Erholungspark)."
Also unter Erholungspark hätte ich jetzt mehr an
ein Kurschwimmbad mit Massagesalon gedacht :-)

DonJan
#4

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf damocles, Beitrag #1

Hallo,

da ich nun auch zu dem eher "älterem" Semester gehöre:

Ich war auch in Neuss und ja meine Augen haben auch "geblitzt",
nicht aber wg. dem Namen, nein eher ein Blitz-Gedanke an meine
Vergangenheit, wer kann mir helfen:

ist DIESE Geister-Rikscha nicht identisch mit DER Geisterbahn
im Holiday-Park ????

Die es dort seit etlichen Jahren nicht mehr gibt!

Also vieles hat mich zumindest daran erinnert, natürlich
hat sie damals nicht so gefunkelt und Co. aber Strecke, Fahr-
zeuge und Anstehbereich....

Wer erinnert sich noch und kann mir das bestätigen und WOOOO
war sie verschollen???

Danke @ Antworter
#5

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf Sky5, Beitrag #4

Ja, es ist die alte Geisterbahn aus dem HoPa,
die stand dort wo heute die Teufelsfässer sind.
Wurde mit dem Bau der TF wieder verkauft und ist seitdem auf den Festplätzen unterwegs.

Gruß
Erik
#6

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf Sky5, Beitrag #4

Diese Bahn wurde übrigens 1970 gebaut und damals von Familie Löffelhardt betrieben. Sie war 1971 auf dem Münchener Oktoberfest und seinerzeit eine Bahn der "ersten Garnitur".
#7

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf Dirk, Beitrag #6

Wenn sie von den Löffelhardts war, ist sie dann sowas wie der "geistige Vater" der Geister Rikscha im Phantasialand? Gibt es Fahrtelemente, die in der stationären Version übernommen wurden?

CU
damocles

"Nothing is ever simple"
- Terry Goodkind
#8

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf damocles, Beitrag #1

Geister rikscha kann eigentlich nicht geschüzt werden weil :
Geister die bedeutung is wohl jedem klar und rikscha (das sind die Fahradtaxis aus Asien ) zusammen gesetzt bedeutet einfach: Eine rikscha wo es drin spuckt!
Mehr eigentlich nicht.

Herbert :-wink2
#9

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf Fryer, Beitrag #8

Naja, dass muß jetzt aber nix heissen, nach der Logik dürfte man auch Begriffe wie "Internet Explorer" nicht schützen lassen dürfen....

CU
damocles

"Nothing is ever simple"
- Terry Goodkind
#10

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf Fryer, Beitrag #8

>Eine rikscha wo es drin spuckt!

Hall-lo? Wir sind im Phantasialand, nicht in der Movieworld...

Keep on coasting :-biggrin
-Cornholio-
#11

RE: Geister Rikscha - Zu allgemeiner Name für ein Copyright?

Antwort auf Cornholio, Beitrag #10

*lllllooooooolllllll* Der war Gut!! *CornholiozudemScherzGratulier*:-biggrin

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