Zurück
URL: https://Freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi
Foren-Name: Europa-Park
Beitrag Nr.: 1526
Beitrag Nr.: 3
#3, Pressemitteilung des SWR
Geschrieben von TheOnlyOne am 13-Jan-06 um 09:09 Uhr

Moin!

Im Presseportal findet sich eine Mitteilung des Südwestrundfunks zum Thema:

Quote
SWR: Produktionen in Rust sind ein normaler Vorgang

12.01.2006 - 15:05 Uhr, SWR - Südwestrundfunk

Baden-Baden (ots) - Gegen den SWR liegt bei der EU-Kommission in
Brüssel eine Beschwerde gegen die Kooperation des Senders mit dem
Europapark Rust vor. Das hat der SWR auf Anfrage bestätigt. Nach
Angaben von SWR-Pressesprecher Wolfgang Utz handelt es sich bei dem
Beschwerdeführer offenbar um den Holiday Park in Haßloch, der sich
ebenfalls um eine Kooperation mit dem SWR bemüht habe, aber nach
Auffassung des Senders für größere Produktionen bisher leider nicht
die entsprechenden produktionstechnischen Voraussetzungen bieten
könne. Deshalb führe eben nicht nur der SWR, sondern auch das ZDF,
Sat1, RTL, Pro7, Vox, N24 und der Bayerische Rundfunk im Europapark
Rust Produktionen durch.

Der Südwestrundfunk wurde nach Angaben von Utz Anfang Januar 2006
von der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei davon in Kenntnis
gesetzt, dass im Oktober 2005 bei EU-Kommissarin Viviane Reding eine
Beschwerde eingegangen sei, die die Kooperation des SWR mit dem
Europapark Rust thematisiere. Die EU-Kommission wolle zunächst
wissen, ob das Vorbringen des Beschwerdeführers den Tatsachen
entspreche und ob die geschilderte Praxis im Einklang mit den
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der Richtlinie
"Fernsehen ohne Grenzen" stehe.

SWR-Justitiar Hermann Eicher bezeichnete diese Anfrage als völlig
normalen Vorgang. Für den SWR sei es eine Selbstverständlichkeit, zu
dieser Anfrage, die sich ja zunächst an die Bundesrepublik
Deutschland richte, Stellung zu nehmen. Im übrigen entspreche die
Kooperation mit dem Europapark der staatsvertraglichen Erlaubnis zur
Zusammenarbeit mit Dritten (§ 5 SWR-Staatsvertrag) und sei
medienrechtlich nicht zu beanstanden. Unabhängig davon gebe es eine
Reihe von Sendungen überhaupt nicht mehr, auf die sich der
Beschwerdeführer offensichtlich beziehe, und es spreche schon für
sich, wenn der SWR unter Bezugnahme auf eine von der EU-Kommission
wiedergegebene Aufzählung gar für die ZDF-Sendung "Wetten, dass...?"
verantwortlich gemacht werden solle.

Der SWR finde im Europapark hervorragende Produktionsbedingungen
vor, die andere Freizeitparks in dieser Form einfach nicht
aufzuweisen hätten. Dies habe eine gründliche Prüfung ergeben, die
der SWR gerade vor dem Hintergrund einer Gleichbehandlung mit anderen
Freizeitparks im Jahre 2003 durchgeführt habe. Eine Vielzahl anderer,
öffentlich-rechtlicher und privater Sender produziere aus diesem
Grund ebenfalls im Europapark und nutze die dortigen
Produktionsstätten für seine Sendungen, ohne dass dies bislang
moniert worden wäre. Gerade der SWR sei aber mit seinen
Außenproduktionen nahezu flächendeckend im ganzen Sendegebiet
präsent, von einer Konzentration auf den Europapark könne also gar
keine Rede sein.

Eicher betonte, gleichwohl nehme der SWR den Vorgang
selbstverständlich ernst und werde die - allerdings nur sehr knapp
mitgeteilten - Argumente sorgfältig prüfen. Ein wirklich neuer Aspekt
hinsichtlich der nach Auffassung des SWR zulässigen Herstellung von
Fernseh- und Hörfunkproduktionen im Europark sei nach erster
Einschätzung auch der EU-Beschwerde nicht zu entnehmen.


SWR-Pressestelle


Quelle

Gruß,
Frank