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Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 9374
#0, Wer war eigentlich noch mal SKY?
Geschrieben von MarcelR am 04-Okt-11 um 12:27 Uhr
Bald werden wir es vergessen haben...

EuGH bringt Milliardengeschäft ins Wanken
Bahnberechendes Urteil in Sachen Pay-TV: Der Europäische Gerichtshof erlaubt es, ausländische Decoderkarten zu nutzen. Die Fußball-Ligen fürchten drastische Auswirkungen.

Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.

(...)

Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.

(...)

Ganze Meldung bei Stern.de


#1, RE: Wer war eigentlich noch mal SKY?
Geschrieben von __AxTRIM__ am 04-Okt-11 um 14:31 Uhr

Vorsicht! Das ganze bezieht sich ausschließlich auf Fußballspiele - diese unterliegen nicht dem Urheberschutzgesetz. Aber sogar die vor dem Spiel aufgeführte Hymne der PL wiederum ist urheberrechtlich geschützt und bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers sobald das Ding öffentlich vorgeführt wird.

Beim Guardian diskutiert man schon darüber ob zukünftig das ganze Bild mit einem Wasserzeichen versehen wird damit man quasi durch die transparente Grafik das Bild als urheberrechtlich geschützt ansehen kann.

Ob das ganze jetzt wirklich Auswirkungen haben wird - und ob diese für den Konsumenten dann eher positiv oder doch negativ sind - muss man abwarten. Aber allzu euphorisch wäre ich noch nicht. Auch wenn ich das Urteil - ausgeweitet auf Film/Serie/etc. - seeeehr begrüßen würde. Ein offizielles Sky UK Abo wäre schon net schlecht

Grüße,
Peter


#2, RE: Wer war eigentlich noch mal SKY?
Geschrieben von MarcelR am 04-Okt-11 um 15:18 Uhr

>Vorsicht! Das ganze bezieht sich ausschließlich auf Fußballspiele - diese unterliegen
>nicht dem Urheberschutzgesetz. Aber sogar die vor dem Spiel aufgeführte Hymne der PL
>wiederum ist urheberrechtlich geschützt und bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers
>sobald das Ding öffentlich vorgeführt wird.

Naja, nicht ganz - das Urteil stellt fest, dass die Hymne der Premiere League tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist, dass aber: "In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, eine "öffentliche Wiedergabe" seien, die vom Urheber gebilligt werden muss."

Auch die Nummer mit dem Wasserzeichen wird daraus resultierend eben keinen Auswege bieten, denn die Grundsatzfeststellung lautet "Fußballspiele sind keine geschützen Werke" - das kann man auch nicht durch die Verwendung eines Wasserzeichens umgehen.