Zurück
URL: https://Freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi
Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 6253
Beitrag Nr.: 7
#7, Achtung: Polizei!
Geschrieben von Maaahzel am 29-Dez-04 um 18:48 Uhr

Aus dem Rechtswörterbuch des ARD-Ratgeber Recht:

Grober Unfug
Grober Unfug ist als Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Ordnungswidrigkeit. Danach handelt ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.