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Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 6457
Beitrag Nr.: 4
#4, RE: Unfall auf Fahrgeschäft
Geschrieben von Sebastian am 20-Sep-06 um 16:18 Uhr

In diesem Zusammenhang mit einer Berg- und Talbahnen möchte ich noch hinzufügen, dass diese Anlagen aus meiner Sicht grundsätzlich sehr sicher sind.

Es kommt letztlich auf den Schausteller an, wie er sein Fahrgeschäft betreibt. Hierzu gehören auch die Break Dance Anlagen. Warum?

Es gibt Schausteller die sehr streng und grundsätzlich darauf achten, dass sich alle Fahrgäste ordnungsgemäß hinsetzten. Es gibt allerdings auch Betreiber die das Ganze auf die leichte Schulter nehmen und kniende oder stehende Fahrgäste zulassen. Wenn Fahrgäste im Break Dance stehen, was nützen dann die vom TÜV vorgeschriebenen Sitzhöcker? Wenn die Fahrgäste in Berg- und Talbahnen stehen oder knien, nützen die Bügel auch nicht viel!
Fast alle dieser Unfälle werden meist durch leichtsinniges Fehlverhalten der Fahrgäste verursacht. Allerdings muss man auch prüfen, ob der Schausteller evtl. seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in dem er stehende oder kniende Fahrgäste an seinem Fahrgeschäft duldet.

Glücklicherweise geht bei den meisten Schaustellern die Sicherheit vor, doch wenn man sieht, dass bei einer Berg – und Talbahn oder einer Break Dance Anlage 80% aller Fahrgäste im knien und stehen fahren und das nicht unterbunden wird, ist das für mich grob fahrlässig und ungerecht den Schaustellern gegenüber die penibel darauf achten.
Denn wenn ein Unfall passiert, stehen alle am Pranger und schädigt auch den Ruf der ehrlichen Kollegen.

Hier noch zwei Bilder:
Es gibt Berg- und Talbahnen mit und ohne Bügel.

Diese Anlage z.B. hat keine Rückhaltevorrichtung

die hier hat ein Rückhaltesystem


herzliche Grüße
Sebastian