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Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 4859
Beitrag Nr.: 13
#13, RE: Freizeitparks: Nachlass bei Steuern
Geschrieben von BELANTIS am 21-Sep-03 um 17:12 Uhr

Whow, ich bin Platt. Das nenne ich mal eine solide Auskunft. Mein Respekt! Nicht wie sonst Vermutungen und Halbwahrheiten.


>.... hilfe - hier geht es ja zu wie bei Frau Christiansen an einem Sonntag Abend.
>Ein Blick ins Gesetz bzw. in die Verwaltungsanweisen (Richtlinien etc.) sagt uns
>folgendes:
>
>§ 4 Nr. 20 UStG
>Umsätze Zoologischer Gärten und Tierparks sind steuerbefreit = 0 % USt
>D.h. allerdings auch, dass diese Einrichtungen keine Vorsteuerabzug aus Ihren Einkäufen
>vornehmen können, da sie unter das Abzugsverbot des § 15 II Nr. 1 UStG - oder anders
>ausgedrückt: sie zahlen wie wir Endverbraucher auch die 16% und bleiben aufgrund der
>Steuerbefreiung auf der Vorsteuer sitzen.
>Dazu kommt noch, dass Umsätze aus Gaststättenbetrieb, Kiosken etc. nicht unter die
>Steuerbefreiung fallen.
>Näheres dazu unter R 109 UStR
>
>§ 12 II Nr. 7 d) UStG
>Umsätze zooologischer Gärten, soweit sie nicht unter § 4 Nr. 20 UStG fallen, sowie
>Umsätze von Zirkusvorführungen als auch Schaustellern unterliegen dem ermäßigten
>Steuersatz von 7% USt. Es handelt sich hierbei, mal die Zoos ausgenommen, um eine
>Vergünstigung für das Reisgewerbe.
>
>Was einen "erniedrigten" Steuersatz aufgrund von Theateraufführungen in Vergnügungspark
>angeht, sehe ich keine gesetzliche Grundlage. Weder eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr.
>20 a) UStG, noch ein ermäßigter Steuersatz nach § 12 II NR. 7 a) UStG ist denkbar.
>Das Umsatzsteuergesetz geht von der Einheitlichkeit der Leistung aus (R 29 UStR),
>danach darf ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang nicht in mehrere Leistungen
>aufgeteilt werden. Nebenleistungen wie die Shows des Parks teilen umsatzsteuerrechtlich
>das Schicksal der Hauptleistung.
>
>nachträgliche Ergänzung:
>Onkel Jürgen erzählte mir es gibt dieses Problem betreffend Sonderregelungen zwischen
>Parks und Fiskus.
>
>... und was meine Meinung über ermäßigte Steuersätze betrifft:
>Es sollte diesbetreffend ja einige Änderungen dieses Jahr geben, doch hat sich der
>Bundesrat durchgesetzt, dass dies betreffend nichts ging. Da gab es die Diskussion ob
>das Überraschungsei mit 7 oder 16, warum zahlt die Oma fürs Katzenfutter nur 7% und
>Ihre Nachbarin für das Kanarienvogelfutter 16% etc .....
>Bleibt zu wünschen, dass die europäischen Länder endlich mal das komplizierteste
>Steuergesetz aneinander angleichen und vereinfachen, so wie sie es seit nunmehr
>Jahrzehnten vorhaben. Da macht es keinen Sinn, wenn jede Berufsgruppe ob Friseure,
>Wirte oder Freizeitparkbesitzer den ermäßigten Steuersatz fordern.
>
>.. ups da kam wieder der Politiker in mir durch. Hoffe ich konnte etwas Licht ins
>Dunkel bringen - laß mich aber auch gerne, falls doch die Gesetzeslage anders ist,
>eines besseren belehren.
>
>Ciao Tom