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Foren-Name: Heide-Park
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Beitrag Nr.: 1
#1, RE: Sicherheitsbestimmungen und TÜV Auflagen
Geschrieben von Maccoaster am 09-Apr-08 um 19:27 Uhr

Letzte Bearbeitung am 09-Apr-08 um 19:30 Uhr ()
Die Inhalte der TÜV Auflagen müssen von allen Bedienern auswendig gelernt werden und zu jeder Zeit, also ohne jegliche Ausnahme, am Fahrgeschäft umgesetzt werden. Vor allem die Größe der Fahrgäste muss überprüft werden, um die Sicherheit während der Fahrt zu gewährleisten. Die Mindestgröße von 140 cm hält alle Fahrgäste durch die Bügel sicher in den Sitzen. Die Maximalgröße von 195 cm soll zu große Fahrgäste vor unbequemen und nicht zulässigen Sitzpositionen bei geschlossenem Bügel bewahren und ein Anlehnen des Kopfes beim Start an die Nackenstütze ermöglichen.

Neben der Größe muss ein Bediener das Alter der Gäste überprüfen - womit wir eigentlich bei einer der unangenehmsten Tätigkeiten im laufenden Betrieb wären. Das Mindestalter von 12 Jahren ist vom TÜV vorgegeben und soll die Mitfahrer vor den physischen und psychischen Belastungen der Fahrt schützen. Leider gibt es sehr viele Gäste, meistens übermotivierte Eltern, Geschwister oder andere Verwandte, die sich über diese Auflagen hinwegsetzen wollen und die Kinder im Vorfeld bewusst zum Lügen animieren. Oft ist diesen Eltern aber gar nicht bewusst, welche Kräfte in der Achterbahn wirken und wie die Kinder mit den körperlichen und seelischen Belastungen (z.B. kurz vor dem Launch) umgehen können.

Jedenfalls ist diese Arbeit sehr undankbar, da es in solchen Fällen immer zu endlosen Diskussionen kommt und der Bediener zum „unfreundlichen und bösen Menschen“ deklariert wird – obwohl er nur die TÜV Bestimmungen umsetzen muss. Einem Gast kurz vor der Fahrt diese verweigern zu müssen ist immer für beide Seiten unangenehm. Kommentare wie „drücken Sie doch mal ein Auge zu“ oder „Ich übernehme doch auch die Verantwortung“ sind oft gehörte Ausreden. Die Verantwortung liegt jedoch immer beim Bediener und im Falle einer Betriebsstörung wird immer nachgefragt, wie denn der betreffende Gast überhaupt in das Fahrgeschäft gekommen ist.

Daher die Bitte an alle: Erleichtert den Bedienern an allen Fahrgeschäften in allen Parks die Arbeit und haltet euch in eurem eigenem Interesse bzw. im Interesse eurer Kinder oder sonstigen Begleitpersonen an die Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Anlagen.
Ebenso dürfen keine Taschen (dazu gehören auch Bauchtaschen und ähnliches) mit in den Zug genommen werden und alle anderen losen und sperrigen Gegenstände müssen ebenfalls aus Sicherheitsgründen draußen bleiben. Dies gilt vor allem für die unvernünftigen Bilderknipser und Onride-Video-Drehern, welche nach der Kontrolle ihre Kameras und Handys aus den Taschen holen und Aufnahmen machen wollen. Wenn der Bediener dieses mitbekommt muss der Notstopp gedrückt werden. Und ein Notstopp kann erst wieder durch einen Techniker aufgehoben werden, welches immer zwischen 10 und 15 Minuten dauert und damit die Wartezeit für alle Fahrgäste verlängert. Also im eigenen Interesse immer die Kameras in den Taschen lassen oder abgeben!

Ein weiterer häufiger Fehler sind die vielen Handys, Geldbörsen, Brillen und anderen Gegenstände, die in irgendwelchen offenen Taschen mitgenommen werden und während der Fahrt aus diesen Taschen raus fallen. So müssen mehrmals am Tag die Mitarbeiter unter der Fahrstrecke nach den Gegenständen suchen, welche meistens irgendwie durch den Sturz beschädigt sind. Diese Hinweise gelten übrigens für alle Achterbahnen in allen Parks.