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Foren-Name: Heide-Park
Beitrag Nr.: 570
Beitrag Nr.: 73
#73, Einwurf aus Sicht des Bauplanungsrechts-Profis
Geschrieben von Michelfeit am 22-Feb-07 um 22:51 Uhr

Kleine Anmerkung aus kommunaler Praxis: Vergiss es!

Bis Mai kriegen die IMHO keinen Bebauungsplan so heil durch die öffentliche Auslegung, dass eine vorzeitige Baugenehmigung, also vor Abschluss des BPlan-Verfahrens (§ 33 BauGB) möglich wäre.

Zur Erläuterung: Um aus einer (billigen) grünen Wiese Bauland zu machen, Bedarf es eines Bebauungsplanes. In diesem Verfahren muss mindestens zweimal die Öffentlichkeit beteiligt werden. Erst nach der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Baugenehmigung möglich. Vor der zweiten Beteiligung, der sog. Öffentlichen Auslegung ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Bei uns ist hierfür allein ein Verwaltungsvorlauf von 2 Wochen erforderlich, da die Gemeinderäte die Unterlagen mindestens eine Woche vorher in Händen halten müssen. Erst danach kann eine Amtliche Bekanntmachung, meist in der Tageszeitung oder dem Amtsblatt erfolgen. Frühestens eine Woche nach der Bekanntmachung beginnt die Auslegungsfrist, die mindestens einen Monat dauert. Ergo: Allein der oben beschriebene Vorgang (Öffentliche Auslegung) dauert zwei Monate! Dann hat aber noch niemand inhaltlich an dieser Sache gearbeitet...sprich: die Lärmprobleme, die Abwägung der Belange der Anwohner etc. hat noch keiner gelöst. Eine neue Baugenehmigung ist im Übrigen dann auch noch nicht erteilt.

Daher wollte die Gemeinde Soltau ja auch einen anderen Weg gehen: Es gibt bereits einen Bebauungsplan für den Heide-Park, der allerdings Desert Race nicht zulassen würde. Unter bestimmten Umständen ist es freilich möglich, Befreiungen von einem BPlan zu erteilen (§ 31 BauGB). Und genau hier hakt das Verwaltungsgericht ein und urteilt, dass die Voraussetzungen für solch eine Befreiung nicht vorlagen.

Meine persönliche Meinung dazu: Vor kurzem habe ich einen medizinisch-juristischen Artikel über die bestehenden Lärmgrenzwerte in der Fachzeitschrift Baurecht gelesen. Der Autor hat darin sehr glaubhaft dargelegt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Tagzeitraum durchaus Sinn machen, im Gegensatz dazu die um 15 dB(A) reduzierten Werte für Nacht bzw. Sonn- und Feiertage viel zu niedrig angesetzt sind. Freizeitparks haben aber traditionell auch am Sonntag geöffnet!

Ein weiteres Problem ist die in früheren Jahrzehnten oft praktizierte Ausweisung von sog. Reinen Wohngebieten. Nicht nur, dass dort im Gegensatz zu sog. Allgemeinen Wohngebieten nicht einmal eine Fußpflegepraxis zulässig ist, dort sind zudem die Lärmgrenzwerte nochmals 5 dB(A) niedriger festgesetzt! Diese Gebietskategorie ist m. E. ein richtiger Schmarrn, der in der Praxis - wie wir gerade erleben - nur Ärger bereitet!

Ich kenne mich mit dem niedersächsischen Bauordnungsrecht nicht aus, würde aber zunächst empfehlen, eine Einschränkung der Benutzungszeiten auszuhandeln, um Desert Race wenigstens von Montag bis Samstag betreiben zu dürfen. Im Stillen hoffe ich ja auf eine korrigierende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts; ich glaube aber auch nicht, dass dies noch vor Mai passieren wird. Und mal ganz im Ernst: Bei aller Liebe zum Heide-Park, gibt es auch wirklich noch andere wichtige Dinge, die vor Gerichten zu verhandeln sind, so dass nicht von besonderer Eilbedürftigkeit auszugehen ist. (Schluck, jetzt habe ich mir wohl ein paar Feinde gemacht...)


Stefan A. Michelfeit - www.ridesonline.de
"Wir werden - einfach ausgedrückt - weniger, älter und bunter." (H. Rech IM BW)