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Beitrag Nr.: 1312
Beitrag Nr.: 79
#79, RE: Dem schliess ich mich an....
Geschrieben von M_S am 08-Apr-02 um 20:55 Uhr

So wie ich das mitbekommen habe, kann ein Ma oder ehemaliger Ma gar nicht vor gericht gehen. Wenn er das tuhen würde, bekommt er direkt ärger. Die sollen da irgendwas mit der Geheimhaltungsklausel so gedreht haben, das so etwas unmöglich macht.