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Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 3366
Beitrag Nr.: 74
#74, RE: Die neue Baustelle
Geschrieben von Krummbein123 am 01-Nov-14 um 22:17 Uhr

>Wenn ich den Text zur rechtlichen Zulässigkeit so >lese, sind Bilder der Baustelle, auch
>vom Lenterbachsweg, nicht zulässig, da die >Baustelle nicht öffentlich zugänglich ist.
>Insofern scheint das PHL rechtlich mit ihrer >rigorosen Haltung abgesichert zu sein. Ob
>das sinnvoll oder evt. sogar kontraproduktiv ist, >steht auf einem anderen Blatt.

Das entsprechende Werk muss von öffentlichen Plätzen aus einsehbar sein. Es geht nicht um die Zugänglichkeit.

Auf der Seite heißt es auch entsprechend:

"Das Werk muss sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, also von diesen aus einsehbar sein. Öffentlich zugänglich in diesem Sinne sind auch Privatwege, Privatparks während ihrer Öffnungszeit, auch wenn sie zeitweise, z.B. nachts geschlossen sind, Passagen, Galerien und Atrien, nicht aber Bahnhofshalle, denn diese werden als Innenräume angesehen."

Einzig wegen des temporären Charakter der Baustelle könnte man eine Veröffentlichung untersagen, vorausgesetzt eine Baustelle an sich wird bereits als urheberrechtlich geschütztes Werk der Baukunst angesehen, was ich ob der Alltäglichkeit (auch von Großbaustellen) und der Prozesshaftigkeit des Bauvorgangs ohne erkennbaren künstlerischen Anspruch verneinen würde.

Interessanterweise finde ich spontan im Internet (abseits der Freizeitparkforen) keine Diskussionen darüber, ob öffentlich einsehbare Baustellen fotografiert und diese Fotos veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Anscheinend ist dieses Problem recht exklusiv in Brühl zu finden.

MfG Krummbein123
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