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Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 3264
Beitrag Nr.: 27
#27, RE: Wakobato - Baugenehmigung aufgehoben
Geschrieben von mastermind am 28-Feb-11 um 11:01 Uhr

Stadt pocht auf ein Urteil

Von Alexandra Ringendahl, 22.02.11, 17:36h
Die Stadt wird den Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Phantasialand-Attraktion Wakobato nicht zurücknehmen. Die Grünen hatten das gefordert, die anderen Ratsfraktionen lehnten dies in der Sitzung am Montagabend aber ab.


Brühl - Das Verwaltungsgericht hatte die Baugenehmigung für die Attraktion wegen formaler Fehler für nicht rechtens erklärt. Die Stadt war in Berufung gegangen.

Die Grünen forderten, nach einer Rücknahme der Berufung eine neue, rechtmäßige Baugenehmigung unter Beachtung des Lärmschutzes zu erteilten. Die Verwaltung habe jedoch klargemacht, dass sie in der Sache unbedingt ein rechtsgültiges Urteil haben wolle, gegen das keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden könnten, hieß es nach der Entscheidung im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung. Man wolle beim Oberverwaltungsgericht Münster Klarheit über rechtsverbindliche Lärmschutzwerte erhalten, hatte Bauderzernent Gerd Schiffer vor einigen Monaten erklärt.

Lärmschutzwand

Die Grünen sind dagegen der Ansicht, dass eine schnelle Einigung durch einen außergerichtlichen Vergleich zwischen Phantasialand, Stadt und Anwohnern für alle Beteiligten am Ende kostengünstiger sein könnte. Zumal das Phantasialand bereits mit dem Bau einer Lärmschutzwand zwischen Parkgrenze und dem angrenzenden Wohngebiet begonnen habe und damit mögliche Auflagen schon vorweg umsetze.

In einer neuen Baugenehmigung müssten nach Ansicht der Grünen die konkreten Geräuschquellen des Bauvorhabens aufgelistet werden. Zudem dürfe die Genehmigung nur unter der Auflage erfolgen, dass geeigneter Lärmschutz errichtet werde. Der Streit zwischen Anwohnern, Stadt und Park war eskaliert, als 2009 direkt an der Parkgrenze die Wasserattraktion „Wakobato“ eröffnet wurde. Badorfer Anwohner klagten vor dem Verwaltungsgericht und bekamen recht.

Quelle: http://www.rhein-erft-online.ksta.de/html/artikel/1296657549737.shtml