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Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 2867
Beitrag Nr.: 186
#186, RE: OT: RQ
Geschrieben von Michelfeit am 03-Okt-06 um 00:25 Uhr

Letzte Bearbeitung am 03-Okt-06 um 00:35 Uhr ()
>Gegenfrage: Es gab doch mal so nen jungen Typen der sich selber ne Achterbahn im Garten
>seiner Eltern gebaut hatte. Kaum bekam das Ordnungsamt (?) davon Wind mußte die ganze
>Anlage stillgelegt und möglichst schnell abgebaut werden. Nun ja, und der Typ ließ auch
>keinen auf seiner Bahn fahren - diese war nämlich imho nichtmal fertig gestellt.

Kleine Korrektur: Es kam das Bauamt. Eine Achterbahn ist wie auch ein Haus eine bauliche Anlage, die in den allermeisten Fällen genehmigungspflichtig ist. Und da diese Bahn im Landschaftsschutzgebiet errichtet wurde, war sie allein deshalb auch nicht genehmigungsfähig.

Aber diese baurechtlichen Problemchen kennt das Phantasialand ja bekanntlicherweise auch zur Genüge...

<Man sollte einen Thread doch zu Ende lesen, bevor man antwortet. Da habe ich Tron's Beitrag doch glatt übersehen. Wobei ich persönlich damals nichts von einem Naturschutzgebiet, sondern eben von einem Landschaftsschutzgebiet gelesen habe. Das macht einen Riesenunterschied aus. Im LSG darf ein Bauer im Regelfall immerhin noch eine Scheune bauen (wenn es mit der zugehörigen Satzung im Einklang steht), im NSG ist sowas so gut wie ausgeschlossen. Alles weitere (fehlende Fundamente oder Umzäunung) sind hierbei nur bauordnungsrechtliche Details, da es an der planungsrechtlichen Zulässigkeit fehlt.>


Stefan A. Michelfeit - www.ridesonline.de
"Wir werden - einfach ausgedrückt - weniger, älter und bunter." (H. Rech IM BW)