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Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 2828
Beitrag Nr.: 5
#5, RE: Ausgleichsflächenplan für PHL
Geschrieben von Michelfeit am 29-Apr-06 um 00:42 Uhr

>Soweit ich weiß muss die Ausgleichsfläche im Brühler Stadtgebiet liegen und das Kloster
>gehört zu Bornheim-Walberberg und liegt somit nicht einmal mehr im Rhein-Erft-Kreis,
>sondern ist dem Rhein-Sieg-Kreis angehörig.

Also grundsätzlich müssen Ausgleichsmaßnahmen nicht auf dem Gebiet derselben Gemeinde liegen. Vgl. § 1a BauGB:

Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden.

Eine derartige vertragliche Vereinbarung (-> städtebaulicher Vertrag) kann auch Flächen oder Maßnahmen in einer anderen Gemeinde betreffen.

>Ich kenne zwar nicht die genaue Rechtslage, aber ich könnte mir vorstellen, dass die
>Stadt Brühl den Aufkauf der Ausgleichsflächen zumindest teilweise subventionieren wird.

Mit dem oben zitierten Gesetzestext wird ja schon angedeutet, dass zunächst die Gemeinde verantwortlich ist für die städtebaulichen Maßnahmen, die sie selbst per Bauleitplanung ermöglicht. Im Regelfall werden freilich diese Kosten wieder zurück geholt. Auch Brühl hat eine entsprechende Satzung hierzu erlassen, die dann auch grundsätzlich immer anzuwenden ist:

http://www.bruehl.de/stadt_bruehl/ortsrecht/satzung_kost_erstat_beit_baugb_6_12.htm


"Wir werden - einfach ausgedrückt - weniger, älter und bunter." (H. Rech IM BW)
Stefan A. Michelfeit - www.ridesonline.de